Rechtsprechung
| BVerwG, 01.12.2006 - 1 B 42.06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Gewährung von asylrechtlichem Abschiebungsschutz
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, Darlegungserfordernis, Demokratische Volksrepublik Korea, Nordkorea, Südkorea (A), Staatsangehörigkeit, interne Fluchtalternative, Mehrstaatigkeit, Geheimdienst, Überwachung im Aufnahmeland - milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2006 - A 8 S 878/05
- BVerwG, 01.12.2006 - 1 B 42.06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2005 - A 8 S 199/04
Kein Anspruch auf Asylanerkennung für Staatsangehörige der Demokratischen …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2006 - 1 B 42.06
Mit seinen Ausführungen im Schriftsatz vom 25. Oktober 2005 - die im Übrigen mit denjenigen in Schriftsätzen gleichen Datums in zwei Parallelverfahren weitgehend wörtlich übereinstimmen (vgl. Beschwerdeverfahren 1 B 43.06 und 1 B 44.06 ) - ist der Beigeladene den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zur Problematik der Existenzgefährdung und der Gefährdung durch nordkoreanische Sicherheitsdienste im Urteil vom 3. Juni 2005 - A 8 S 199/04 - entgegengetreten, auf die sich der angegriffene Beschluss stützt. - BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05
Volksrepublik Korea, Nordkorea, Republik Korea, Südkorea, Staatsangehörigkeit, …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2006 - 1 B 42.06
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29. September 2005 - BVerwG 1 B 98.05 - Bezug genommen. - BVerwG, 07.12.2006 - 1 B 44.06
Versagung asylrechtlichen Abschiebungsschutzes hinsichtlich einer …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2006 - 1 B 42.06
Mit seinen Ausführungen im Schriftsatz vom 25. Oktober 2005 - die im Übrigen mit denjenigen in Schriftsätzen gleichen Datums in zwei Parallelverfahren weitgehend wörtlich übereinstimmen (vgl. Beschwerdeverfahren 1 B 43.06 und 1 B 44.06 ) - ist der Beigeladene den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zur Problematik der Existenzgefährdung und der Gefährdung durch nordkoreanische Sicherheitsdienste im Urteil vom 3. Juni 2005 - A 8 S 199/04 - entgegengetreten, auf die sich der angegriffene Beschluss stützt. - BVerwG, 07.12.2006 - 1 B 43.06
Bestehen eines asylrechtlichen Abschiebungsschutzes eines nordkoreanischen …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2006 - 1 B 42.06
Mit seinen Ausführungen im Schriftsatz vom 25. Oktober 2005 - die im Übrigen mit denjenigen in Schriftsätzen gleichen Datums in zwei Parallelverfahren weitgehend wörtlich übereinstimmen (vgl. Beschwerdeverfahren 1 B 43.06 und 1 B 44.06 ) - ist der Beigeladene den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zur Problematik der Existenzgefährdung und der Gefährdung durch nordkoreanische Sicherheitsdienste im Urteil vom 3. Juni 2005 - A 8 S 199/04 - entgegengetreten, auf die sich der angegriffene Beschluss stützt.
- VG Freiburg, 29.11.2023 - A 9 K 2991/18
Flüchtlingsanerkennung für Nordkoreaner; Möglichkeit der Aufnahme in Südkorea
Rn. 108 Insoweit aber ist es seit Jahren nicht nur einhellige Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte (von der ersten bis zur letzten Instanz) sondern auch der Asylgerichte anderer Aufnahmestaaten in der Welt, dass Nordkoreaner keinen Anspruch auf eine Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG bzw. auf eine Flüchtlingsanerkennung nach der GFK haben, weil sie automatisch auch die südkoreanische Staatsangehörigkeit besitzen, von Südkorea insofern auch aufgenommen werden, dort ungeachtet gewisser Diskriminierungen und Zurücksetzungen ohne existenzielle Probleme leben und arbeiten können und - sofern es sich (wie hier eigenem Vorbringen zufolge auch bei den Antragstellern) nicht um desertierte nordkoreanische Militärangehörige oder hochrangige Funktionäre der nordkoreanischen kommunistischen Partei handelt - in Südkorea auch ausreichend sicher vor Übergriffen und Nachstellungen nordkoreanischer Agenten und Spione sind (vgl. BVerwG, B. v. 01.12.2006 - 1 B 42/06 -, juris, Rn. 4 und B. v. 10.08.2006 - 1 B 41/06 u.a. -, juris, Rn. 4 ff. sowie B. v. 05.01.2006 - 1 B 99.05 - und B. v. 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, juris, Rn. 4 ff.; ebenso SächsOVG, B. v. 17.01.2012 - A 5 A 283/09 -, juris; siehe auch VGH Bad.-Württ., U. v. 07.02.2008 - A 8 S 136/05 -, juris und B. v. 09.01.2006 - A 8 S 858/05 - und U. v. 03.06.2005 - A 8 S 199/04 und U. v. 03.06-2005 - A 8 S 139/05 -, juris; siehe ferner VG Bayreuth, U. v. 14.07.2006 - B 5 K 06.30023 -, juris und VG Stuttgart, U. v. 18.07.2005 - A 8 K 10334/05 -, juris sowie VG Sigmaringen, U. v. 13.06.2005 - A 2 K 12290/03 -, juris und VG Freiburg, U. v. 13.12.2004 - A 6 K 11017/03 -, juris;… siehe auch Refugee Review Tribunal Australia, Entscheidung v. 19.10.2009 - 0905614 [2009] RRTA 1009 -, Rn. 68 ff. und Entscheidung v. 29.05.2007 - 071283924 [2007] RRTA 98 -, beide Entscheidungen im englischen Volltext veröffentlicht unter www.refworld.org; zum Standard-Ablehnungsgrund der südkoreanischen Staatsangehörigkeit in europäischen Asylverfahren von Nordkoreanern siehe auch Power, in: The Diplomat, "Why are North Korean Defectors Being Turned Away in Europe ?", v. 17.06.2015). - BVerwG, 07.12.2006 - 1 B 43.06
Bestehen eines asylrechtlichen Abschiebungsschutzes eines nordkoreanischen …
Wegen der Einzelheiten wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2006 - BVerwG 1 B 42.06 - Bezug genommen. - BVerwG, 07.12.2006 - 1 B 44.06
Versagung asylrechtlichen Abschiebungsschutzes hinsichtlich einer …
Wegen der Einzelheiten wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2006 - BVerwG 1 B 42.06 - Bezug genommen.
- VG Freiburg, 15.01.2020 - A 9 K 3079/19
Verfolgungsicherheit für nordkoreanische Asylbewerber in Süd-Korea
Rn. 14 Insoweit aber ist es seit Jahren nicht nur einhellige Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte (von der ersten bis zur letzten Instanz) sondern auch der Asylgerichte anderer Aufnahmestaaten in der Welt, dass Nordkoreaner keinen Anspruch auf eine Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG bzw. auf eine Flüchtlingsanerkennung nach der GFK haben, weil sie automatisch auch die südkoreanische Staatsangehörigkeit besitzen, von Südkorea insofern auch aufgenommen werden, dort ungeachtet gewisser Diskriminierungen und Zurücksetzungen ohne existenzielle Probleme leben und arbeiten können und - sofern es sich (wie hier eigenem Vorbringen zufolge auch bei den Antragstellern) nicht um desertierte nordkoreanische Militärangehörige oder hochrangige Funktionäre der nordkoreanischen kommunistischen Partei handelt - in Südkorea auch ausreichend sicher vor Übergriffen und Nachstellungen nordkoreanischer Agenten und Spione sind (vgl. BVerwG, B. v. 01.12.2006 - 1 B 42/06 -, juris, Rn. 4 und B. v. 10.08.2006 - 1 B 41/06 u.a. -, juris, Rn. 4 ff. sowie B. v. 05.01.2006 - 1 B 99.05 - und B. v. 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, juris, Rn. 4 ff.; ebenso SächsOVG, B. v. 17.01.2012 - A 5 A 283/09 -, juris; siehe auch VGH Bad.-Württ., U. v. 07.02.2008 - A 8 S 136/05 -, juris und B. v. 09.01.2006 - A 8 S 858/05 - und U. v. 03.06.2005 - A 8 S 199/04 und U. v. 03.06-2005 - A 8 S 139/05 -, juris; siehe ferner VG Bayreuth, U. v. 14.07.2006 - B 5 K 06.30023 -, juris und VG Stuttgart, U. v. 18.07.2005 - A 8 K 10334/05 -, juris sowie VG Sigmaringen, U. v. 13.06.2005 - A 2 K 12290/03 -, juris und VG Freiburg, U. v. 13.12.2004 - A 6 K 11017/03 -, juris;… siehe auch Refugee Review Tribunal Australia, Entscheidung v. 19.10.2009 - 0905614 [2009] RRTA 1009 -, Rn. 68 ff. und Entscheidung v. 29.05.2007 - 071283924 [2007] RRTA 98 -, beide Entscheidungen im englischen Volltext veröffentlicht unter www.refworld.org; zum Standard-Ablehnungsgrund der südkoreanischen Staatsangehörigkeit in europäischen Asylverfahren von Nordkoreanern siehe auch Power, in: The Diplomat, "Why are North Korean Defectors Being Turned Away in Europe ?", v. 17.06.2015). - VG Freiburg, 03.08.2020 - A 9 K 9336/17
Flüchtlingsschutz und Asylanerkennung für einen nordkoreanischen …
Rn. 33 Vor diesem Hintergrund ist es seit Jahren nicht nur einhellige Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte sondern auch der Asylgerichte anderer Aufnahmestaaten in der Welt, dass Nordkoreaner keinen Anspruch auf eine Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG bzw. auf eine Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, weil sie automatisch auch die südkoreanische Staatsangehörigkeit besitzen, von Südkorea insofern auch aufgenommen werden, dort ungeachtet gewisser Diskriminierungen und Zurücksetzungen ohne existenzielle Probleme leben und arbeiten können und - sofern es sich nicht um desertierte nordkoreanische Militärangehörige oder hochrangige Funktionäre der nordkoreanischen kommunistischen Partei handelt - in Südkorea auch ausreichend sicher vor Übergriffen und Nachstellungen nordkoreanischer Agenten und Spione sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.12.2006 - 1 B 42/06 -, Rn. 4, …und Beschluss vom 10.08.2006 - 1 B 41/06 -, Rn. 3 ff. …sowie Beschluss vom 05.01.2006 - 1 B 99.05 -, Rn. 5 …und Beschluss vom 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, Rn. 4 ff.; ebenso Sächsisches OVG…, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 -, Rn. 6 ff.; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.2008 - A 8 S 136/05 -, und Beschluss vom 09.01.2006 - A 8 S 858/05 - und Urteil vom 03.06.2005 - A 8 S 199/04 - siehe auch VG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2005 - A 8 K 10334/05 -, sowie VG Sigmaringen…, Urteil vom 13.06.2005 - A 2 K 12290/03 -, Rn. 20 ff. und VG Freiburg, Urteil vom 13.12.2004 - A 6 K 11017/03 - …und Beschluss vom 15.01.2020 - A 9 K 3079/19 -, Rn. 8 ff., jeweils juris;… siehe auch Refugee Review Tribunal Australia, Entscheidung vom 24.03.2014 - RRT Case No. 1401255 -, Rn. 51 ff. und Entscheidung vom 21.03.2010 - RRT Case No. 1001549 -, beide Entscheidungen im englischen Volltext veröffentlicht unter www.refworld.org; zum Standard-Ablehnungsgrund der südkoreanischen Staatsangehörigkeit in europäischen Asylverfahren von Nordkoreanern siehe auch Power, "Why are North Korean Defectors Being Turned Away in Europe?", in: The Diplomat, Beitrag vom 17.06.2015). - VG Sigmaringen, 23.09.2021 - A 2 K 1315/18
Korea :Klagen abgewiesen. Kein Anspruch auf Zuerkennung der …
In der Rechtsprechung ist einhellig anerkannt, dass Nordkoreaner keinen Anspruch auf eine Flüchtlingsaner kennung nach der GFK haben, weil sie automatisch auch die südkoreanische Staats angehörigkeit besitzen, von Südkorea auch aufgenommen werden, dort ungeachtet gewisser Diskriminierungen und Zurücksetzungen ohne existenzielle Probleme leben und arbeiten können und - sofern es sich nicht um desertierte nordkoreanische Mili tärangehörige oder hochrangige Funktionäre der nordkoreanischen kommunistischen Partei handelt - in Südkorea auch ausreichend sicher vor Übergriffen und Nachstel lungen nordkoreanischer Agenten und Spione sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2006 - 1 B 42/06 - und vom 10.08.2006 - 1 B 41/06 - SächsOVG, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.2008 - A 8 S 136/05 - VG Bayreuth, Urteil vom 14.07.2006 - B 5 K 06.11017/03 - VG Sigma ringen, Urteil vom 13.06.2005 - A 2 K 12290/03 alle juris).
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