Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.2003 - 1 B 428.02, 1 PKH 109.02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung von unbedingt gestellten Beweisanträgen - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Aufklärungsmangels - Erheblichkeit einer wirtschaftlichen Notlage im verfolgungssicheren Gebiet - Gewährung ...
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung von unbedingt gestellten Beweisanträgen - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Aufklärungsmangels - Erheblichkeit einer wirtschaftlichen Notlage im verfolgungssicheren Gebiet - Gewährung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
- BVerwG, 06.02.2003 - 1 B 428.02, 1 PKH 109.02
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96
Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 1 B 428.02
Welche Maßstäbe für den auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anzustellenden Vergleich zwischen den Lebensbedingungen im verfolgungsfreien Gebiet und im Herkunftsgebiet (vgl. Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 ) anzulegen sind, ist eine Frage des materiellen Rechts und nicht des Verfahrensrechts.Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 9. September 1997 (a.a.O. S. 212) ausgeführt hat, hängt der Zeitpunkt für den Vergleich der einander gegenüberzustellenden wirtschaftlichen Situationen davon ab, für welchen Zeitpunkt die Frage des Bestehens einer inländischen Fluchtalternative zu beantworten ist.
Denn die den Ausländer am verfolgungssicheren Ort des Heimatstaates erwartende wirtschaftliche Not ist dann nicht verfolgungsbedingt und würde ihn gegenwärtig auch am Herkunftsort treffen (Urteil vom 9. September 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 1 B 428.02
Das Gericht habe die Erhebung ergänzender Beweise zu den aus der Erkenntnismittelliste verwerteten Gutachten und Auskünften abgelehnt, obwohl der Kläger eine weitere Auskunft sowie ein Sachverständigengutachten unbedingt beantragt und die Unterlassung entsprechender Beweiserhebungen im Hinblick auf die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln im Nordirak in einem Parallelverfahren zur Aufhebung der Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht geführt habe (Beschluss vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - InfAuslR 2002, 455).Dem widerspricht der Beschluss des Senats vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - a.a.O. nicht.
- BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2003 - 1 B 428.02
Der Vorwurf eines fehlerhaften Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Berufungsgericht nicht so verfahren ist, wie es bei Zugrundelegung seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung geboten war (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Da er aus Kabul stammt, könnte er sich im Übrigen selbst bei Zugrundelegung der Maßstäbe für eine inländische Fluchtalternative nicht auf sonstige Gefahren und Nachteile berufen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - BVerwG 1 B 428.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 266 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03
Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie, …
Rn. 198 Vgl. zu § 51 Abs. 1 AuslG etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 1 B 428.02 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 266, S. 88 f., m. w. N. - VG Karlsruhe, 23.08.2005 - A 11 K 10918/05
Gruppenverfolgung in Tschetschenien wegen tschetschenischer Volkszugehörigkeit - …
- VG Karlsruhe, 10.03.2004 - A 11 K 12494/03
Tschetschenen droht in der Russischen Föderation politische Verfolgung wegen der …
- VG Karlsruhe, 23.08.2005 - 11 K 10918/05
- BVerwG, 14.08.2003 - 1 B 444.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ermessen des Tatsachengerichts …
Soweit die Beschwerde sich in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Senats vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326 = InfAuslR 2002, 455) bezieht, reicht dies schon wegen der vom Berufungsgericht im vorliegenden Verfahren eingeführten weiteren Erkenntnisquellen und der weitergehenden Ausführungen in den Urteilsgründen zur Darlegung einer prozessrechtlich fehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags nicht aus (vgl. im Übrigen auch Beschluss vom 6. Februar 2003 - BVerwG 1 B 428.02 - zu dem Urteil des Berufungssenats vom 8. August 2002 in der Parallelsache OVG 1 L 269.01 ). - VG Minden, 10.12.2004 - 10 L 985/04
Marokko, Außerehelicher Geschlechtsverkehr, Familienehre, Verfolgung durch …
Rn. 19 - z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - Az.: 1 B 428/02 -.
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