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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11947
BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93 (https://dejure.org/1993,11947)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1993 - 1 B 44.93 (https://dejure.org/1993,11947)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 1 B 44.93 (https://dejure.org/1993,11947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhandenseins der Löschungsvoraussetzungen der Sachlage nach im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung oder nach derjenigen Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Löschung aus der ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie hier vorliegt, ist danach zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 68, 272 [BVerfG 28.11.1984 - 1 BvL 13/81]).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts dem einschlägigen materiellen Recht an (vgl. z.B. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 35 S. 8; Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 = DÖV 1991, 297).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts dem einschlägigen materiellen Recht an (vgl. z.B. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 35 S. 8; Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 = DÖV 1991, 297).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93
    Die Maßstäbe des Art. 3 Abs. 1 GG sind hinreichend geklärt, insbesondere ist klargestellt, daß der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem verbietet (BVerfGE 72, 141 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvL 55/83]).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" - …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93
    Die erforderliche Grundsätzlichkeit für das Bundesrecht läge nur vor, wenn zugleich eine für das Bundesrecht klärungsbedürftige Problematik gegeben wäre (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 223 und 277).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1993 - 1 B 44.93
    Die erforderliche Grundsätzlichkeit für das Bundesrecht läge nur vor, wenn zugleich eine für das Bundesrecht klärungsbedürftige Problematik gegeben wäre (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 223 und 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 9 S 61/92

    Nichtzahlung des Kammerbeitrages zur Architektenkammer kein berufswidriges …

    Rn. 13 Im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids vom 20. November 1990, der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschung maßgeblich ist, zumal bei Entscheidungen des Eintragungsausschusses ein Widerspruchsverfahren gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 Architektengesetz - ArchitG - nicht stattfindet (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt den Senatsbeschluß vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, NVwZ-RR 1993, 183, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 28.10.1993 - 1 B 44.93 -), galt das Architektengesetz bereits in der Fassung vom 1.8.1990 (GBl. S. 269).
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