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Weitere Entscheidungen unten: OVG Bremen, 07.10.1985 | OVG Berlin, 11.06.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2604
BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1985,2604)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1985 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1985,2604)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1985 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1985,2604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus Ermessenserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85
    Dasselbe gilt für Verpflichtungsklagen, mit denen die Rechtswidrigkeit einer aus Ermessensgründen erfolgten Versagung der Aufenthaltserlaubnis geltend gemacht und eine erneute behördliche Ermessensentscheidung begehrt wird (vgl. Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 = NJW 1982, 1413).

    Allerdings ist, wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Neubescheidung eines Aufenthaltserlaubnisantrags gerichtet sind, insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, als es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf oder umgekehrt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß (vgl. Urteil vom 13. November 1981 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung; …

    Hierzu gehört auch der Fall, dass ein an sich bestehendes Ermessen der Ausländerbehörde "auf Null" reduziert ist, so dass nur entweder die Erteilung oder die Versagung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig erscheint (vgl. Beschluss vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Frage, ob die Aufenthaltserlaubnis zwingend versagt oder erteilt werden muß, die Sachlage im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung maßgebend, so daß insoweit Änderungen seit der behördlichen Ablehnung zu berücksichtigen sind (Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - und Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 und 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6 …

    Besteht kein Rechtsanspruch, richtet sich die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensablehnung dagegen nach den Vorschriften des bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens geltenden Rechts, mithin des Ausländergesetzes (so - zur vergleichbaren Situation in der Übergangsphase zwischen dem Ausländergesetz 1965 und dem Ausländergesetz 1990 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.10.1992 - 13 S 714/92 - [Juris] unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, NJW 1982, 1413 sowie BVerwG, Beschluss vom 20.5.1985 - 1 B 46.85 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Der Senat vermag - aufgrund der insofern maßgeblichen gegenwärtigen Sachlage (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.7.2002 a.a.O. sowie Beschluss vom 20.5.1985 - 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG a.F. Nr. 70) - entgegen dem Verwaltungsgericht nicht festzustellen, dass eine sofortige Befristung nach dem Zweck der Ermächtigung die allein rechtmäßige Ermessensbetätigung wäre (vgl. § 114 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2005 - 11 S 1099/04

    Maßgebliches Recht bei Prüfung der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der …

    Besteht kein Rechtsanspruch, richtet sich die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensablehnung dagegen nach den Vorschriften des bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens geltenden Rechts, mithin des Ausländergesetzes (so - zur vergleichbaren Situation in der Übergangsphase zwischen dem Ausländergesetz 1965 und dem Ausländergesetz 1990 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.10.1992 - 13 S 714/92 - [Juris] unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, NJW 1982, 1413 sowie BVerwG, Beschluss vom 20.5.1985 - 1 B 46.85 -, Buchholz 02.24 § 2 AuslG Nr. 70) Freilich ist auch der Fall mit zu bedenken, dass sich die Rechtslage nach dem Aufenthaltsgesetz für den Ausländer verschlechtert und die Behörde einen nach dem Ausländergesetz bestehenden - nach neuem Recht aber nicht mehr gegebenen - Rechtsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge eines Verstoßes gegen die …

    Soweit sie sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1985 (BVerwG 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70) bezieht, bezeichnet sie keinen, geschweige denn einen vom Flurbereinigungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten Rechtssatz, der im Widerspruch zu dem der herangezogenen Entscheidung zugeschriebenen Rechtssatz stünde.
  • OVG Berlin, 21.06.2005 - 8 S 171.04

    Abschiebungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, familiäre Lebensgemeinschaft, …

    Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1985 - 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70; Urteil vom 16. Juli 2002 - 1 C 8.02 - DVBl 2003, 76), die auf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgte Duldungsbegehren zu übertragen ist.
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 66.90

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch …

    Er weist weiter darauf hin, daß es demgegenüber bei der Überprüfung einer aus Ermessenserwägungen versagten Aufenthaltserlaubnis auf die Sachlage bei Erlaß des Widerspruchsbescheides ankommt (vgl. Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 46.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1989 - 11 S 348/89

    Abänderungsantrag nach § 80 Abs 6 VwGO

    Auch bei einer Verpflichtungsklage, mit der die Rechtswidrigkeit einer aus Ermessensgründen erfolgten Versagung der Aufenthaltserlaubnis geltend gemacht und eine erneute behördliche Ermessensentscheidung begehrt wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt der gerichtlichen Prüfung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d. h. der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 -- 1 C 69.78 -- Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 = NJW 1982 S. 1413; BVerwG, Beschluß vom 20.05.1985 -- 1 B 46.85 --).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 07.10.1985 - 1 B 46/85   

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https://dejure.org/1985,19642
OVG Bremen, 07.10.1985 - 1 B 46/85 (https://dejure.org/1985,19642)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07.10.1985 - 1 B 46/85 (https://dejure.org/1985,19642)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07. Oktober 1985 - 1 B 46/85 (https://dejure.org/1985,19642)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Bremen, 10.12.2025 - 1 LC 397/24

    "bekannt und bewährt"; Anschlussberufung; Auswahlkriterium; …

    Bei dem Kriterium "bekannt und bewährt" handelt es sich im Grundsatz ebenfalls um ein zulässiges Auswahlkriterium (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschl. v. 07.10.1985 - 1 B 46/85, GewArch 1985, 386 f.; BayVGH, Beschl. v. 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209, NVwZ-RR 2017, 113, 115;… NdsOVG, Urt. v. 16.05.2012 - 7 LB 52/11, juris;… OVG NRW, Urt. v. 12.11.1990 - 4 A 1731/89;… Heß, in: Landmann/Rohmer, GewO , 93. EL März 2024, § 70 Rn. 21).

    Eine Auswahlentscheidung, die auf einem solchen System beruht, liegt außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (…BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82, juris Rn. 13, bestätigend für das Kriterium der Attraktivität: Beschl. v. 24.06.2011 - 8 B 31.11, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 07.10.1985 - 1 B 46/85, GewArch 1985, 386, 387;… OVG RhPf, Beschl. v. 08.10.2008 - 6 B 11067/08, juris Rn. 3;… VGH BW, Urt. v. 27.02.2006 - 6 S 1508/04, juris Rn. 26, OVG NRW, Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89, NVwZ-RR 1991, 297 ).

    Trifft die Beklagte ihre Auswahlentscheidung in solchen Konstellationen dennoch stets anhand des Kriteriums "bekannt und bewährt" und ist dieses Kriterium damit wiederkehrend auswahlentscheidend, ist es gerade nicht mehr, wie erforderlich, von untergeordneter Bedeutung (…NdsOVG, Urt. v. 16.05.2012 - 7 LB 52/11, juris Rn. 28, 30; zum Erfordernis der untergeordneten Bedeutung OVG Bremen, Beschl. v. 07.10.1985 - 1 B 46/85, GewArch 1985, 386, 387).

  • VG Bremen, 03.09.2018 - 5 V 1668/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018 - Bewerbungsfrist; einstweilige Anordnung; …

    Bei der Zulassung zum Bremer Freimarkt allein auf das Kriterium "bekannt und bewährt" abzustellen wäre mit Blick auf Artikel 12 GG unzulässig (…vgl. hier- zu OVG Bremen, Urt. v. 27. April 1993 - 1 BA 49/92 -, Rn. 28, juris; OVG Bremen, B. v. 07. Oktober 1985 - 1 B 46/85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1990 - 4 A 1151/89

    Gewerberecht: Beschränkung der Zulassung zu einem Volksfest, Grundsatz der …

    Vielmehr muß ihnen in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance eingeräumt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.1984 -- 1 C 24.82 --, GewArch 1984, 265 (266); OVG NW, Urteil vom 16.12.1987 -- 4 A 1674/87 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.1978 -- VI 2597/77 --, GewArch 1979, 335 (336); OVG Bremen, Beschluß vom 7.10.1985 -- OVG 1 B 46/85 --, GewArch 1985, 386 (387).
  • VG Saarlouis, 04.05.2010 - 1 L 416/10

    Zulassung eines Neubewerbers zur Kirmes

    Das Kriterium "bekannt und bewährt", das in einem gewissen Rahmen durchaus sachgerecht sein kann, darf nicht dazu führen, dass Neubewerbern die Zulassungschance genommen wird (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 07.10.1985 -1 B 46/85- GewArch 1985, S. 386; zu den Vorgaben für das Ausschließungsermessen der Behörde auch OVG Bremen…, Urteil vom 27.04.1993 -1 BA 49/92- GewArch 1993, S. 480).
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   OVG Berlin, 11.06.1986 - 1 B 46.85   

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OVG Berlin, 11.06.1986 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1986,31947)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.06.1986 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1986,31947)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 1 B 46.85 (https://dejure.org/1986,31947)
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