Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 475.02, 1 PKH 116.02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Formulierung der Rechtsfrage als Revisionszulassungsvoraussetzung - Ablehnung der mündlichen Verhandlung sowie Ablehnung des Beweisantrages als Verfahrensfehler
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Formulierung der Rechtsfrage als Revisionszulassungsvoraussetzung - Ablehnung der mündlichen Verhandlung sowie Ablehnung des Beweisantrages als Verfahrensfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.09.2002 - 21 B 98.33759
- BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 475.02, 1 PKH 116.02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 475.02
Der Beschwerde ist zwar zuzugeben, dass die Ansicht des Berufungsgerichts (UA S. 12 Abs. 3), den in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträgen auf Einholung von aktuellen Sachverständigengutachten sei auch deshalb nicht mehr nachzukommen, "weil die Beweisanträge schon nicht hinreichend substantiiert" seien, denn die Kläger hätten "die einschlägige Sachkompetenz des vorgeschlagenen Gutachters darlegen" müssen, im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 und Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = InfAuslR 2001, 466).Das ergibt sich schon daraus, dass das Gericht bei der Auswahl der Gutachter grundsätzlich frei und nicht an die Anregungen der Beteiligten gebunden ist (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - ).
- BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00
Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 475.02
Der Beschwerde ist zwar zuzugeben, dass die Ansicht des Berufungsgerichts (UA S. 12 Abs. 3), den in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträgen auf Einholung von aktuellen Sachverständigengutachten sei auch deshalb nicht mehr nachzukommen, "weil die Beweisanträge schon nicht hinreichend substantiiert" seien, denn die Kläger hätten "die einschlägige Sachkompetenz des vorgeschlagenen Gutachters darlegen" müssen, im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 und Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = InfAuslR 2001, 466). - BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93
Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 475.02
Das ergibt sich schon daraus, dass das Gericht bei der Auswahl der Gutachter grundsätzlich frei und nicht an die Anregungen der Beteiligten gebunden ist (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - ).
- OVG Niedersachsen, 16.12.2004 - 8 LA 262/04
Ablehnung; Beweisantrag; Beweisantragsablehnung; Gehörsrüge; Hilfsbeweisantrag; …
Ob die gerügte prozessrechtswidrige Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages überhaupt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen vermag (…so GK - AsylVfG, § 78, Rn. 658, m. w. N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.12.1993 - 16 S 2147/93 -, VBlBW 1994, 190 f.; im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschl. v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 f.; OVG Berlin, Beschl. v. 7.10.1999 - 3 N 207/97 -, NVwZ 2000, 1432; VGH Kassel, Beschl. v. 17.1.1996 - 10 ZU 3881/95 - InfAuslR 1996, 186 ff.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003 - 1 B 475/02 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 327) oder insoweit nur eine Aufklärungsrüge, die nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG in Asylrechtstreitigkeiten aber nicht zur Zulassung der Berufung führt, in Betracht kommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 3.9.2003 - 3 LA 87/03 -, AuAS 2004, 9 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 13.12.2002 - 1 A 384/02 -, NordÖR 2003, 67; VGH Kassel, Beschl. v. 7.2.2001 - 6 UZ 695/99 -, AuAS 2001, 203; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 7.3.2003 - 6 B 16/03 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55), kann vorliegend dahinstehen (ausdrücklich offen gelassen auch BVerfG, Beschl. v. 20.2.1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 7.8.2003 - 11 LA 231/03 - OVG Weimar, Beschl. v. 29.3.1996 - 3 ZO 71/94 -).
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