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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4512
OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21 (https://dejure.org/2022,4512)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 (https://dejure.org/2022,4512)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 (https://dejure.org/2022,4512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    LFGB § 40 Abs 1a
    Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße - Kontrollberichte; Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtschutz gegen eine Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen; Unverzügliche Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße; Orientierung an der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ; Geringerer objektiver Informationswert der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkretisierung des Merkmales "unverzüglich" i.S.d. § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
    Die Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB sind an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen, weil sie als administrative Maßnahmen direkt auf die Marktbedingungen individualisierter Unternehmen zielen, das Konsumverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinflussen und auf diese Weise mittelbar-faktisch die Markt- und Wettbewerbssituation zum wirtschaftlichen Nachteil der betroffenen Unternehmen verändern (BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13, juris Rn. 25).

    Die zuständigen Behörden haben bei der Rechtsanwendung von Verfassungs wegen Vorkehrungen zu treffen, um die Richtigkeit der Informationen sicherzustellen und Fehlvorstellungen der Verbraucher zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13, juris Rn. 39).

    1 GG für unvereinbar erklärt worden war, als darin eine zeitliche Begrenzung der Informationsverbreitung fehlte (BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13, juris Rn. 56).

    In dieser Entscheidung führte das Bundesverfassungsgericht zum zeitlichen Abstand zwischen dem Verstoß und der Veröffentlichung aus: "Je weiter der Verstoß zeitlich entfernt ist, desto geringer ist auf der einen Seite noch der objektive Informationswert seiner Verbreitung, weil sich vom Verstoß in der Vergangenheit objektiv immer weniger auf die aktuelle Situation des betroffenen Unternehmens schließen lässt" (BVerfG, Beschl. v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13, juris Rn. 58).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
    Der Gesetzgeber bezweckt folglich, einen möglichst geringen zeitlichen Abstand der Veröffentlichung der Information zu dem die Informationspflicht auslösenden Rechtsverstoß und dadurch eine hinreichende Aktualität zu gewährleisten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.11.2020 - 9 S 2421/20, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dabei teilt der Senat den in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Ansatz, dass der zuständigen Behörde eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Überlegungsfrist - gerade auch mit Blick auf die erheblichen Folgen einer Veröffentlichung für die grundrechtlichen Belange des betroffenen Unternehmens - einzuräumen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.11.2020 - 9 S 2421/20, juris Rn. 21).

    Andernfalls müssten Veröffentlichungen auch nach rechtskräftigem erfolglosem Abschluss eines Eilverfahrens regelmäßig unterbleiben, was § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB weitgehend den Anwendungsbereich nehmen würde und mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stünde (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.11.2020 - 9 S 2421/20, juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2021 - 9 S 3911/20

    Berechtigung zur Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
    Der von der Antragstellerin geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2012 - 6 C 9.11, juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.2021 - 9 S 3911/20, juris Rn. 19).

    Neben der Bezeichnung des Lebensmittels und der Nennung des Lebensmittelunternehmens hat der Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben gemacht, so dass die Art und Weise der Darstellung im Wesentlichen der Antragsgegnerin obliegt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.07.2021 - 9 S 3911/20, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
    Der von der Antragstellerin geltend gemachte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2012 - 6 C 9.11, juris Rn. 22;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.2021 - 9 S 3911/20, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19

    Detailliert; Hygienemängel; Prangerwirkung; Produktbezug; Veröffentlichung

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
    Im Übrigen dient die Publikation von zurückliegenden Verstößen auch dem generalpräventiven Zweck der Regelung, indem sie die abschreckende Wirkung der Informationsregelung erhöht und damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften fördert (vgl. zu beseitigten Verstößen: NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 13 ME 394/19, juris Rn. 8).
  • VG Bremen, 17.12.2021 - 5 V 2439/21

    Eilantrag gegen Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße - …

    Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 487/21 VG: 5 V 2439/21.
  • BVerfG, 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zur …

    Vor diesem Hintergrund bezweckt der Gesetzgeber mit dem tatbestandlichen Merkmal der Unverzüglichkeit, einen möglichst geringen zeitlichen Abstand der Veröffentlichung der Information zu dem die Informationspflicht auslösenden Rechtsverstoß und dadurch eine hinreichende Aktualität zu gewährleisten (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, Rn. 21; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris, Rn. 24).

    Gerade auch mit Blick auf die erheblichen Folgen einer Veröffentlichung für die grundrechtlichen Belange des betroffenen Unternehmens muss die Behörde Gelegenheit erhalten, die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Veröffentlichung mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, Rn. 21; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris, Rn. 25).

    Betroffene können sich daher nicht auf in ihrer Sphäre liegende, verfahrensverzögernde Umstände berufen, wenn sie die fehlende Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung geltend machen wollen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris, Rn. 27).

    Daher ist mit Blick auf die Gesamtdauer des Verfahrens auch insoweit zu berücksichtigen, ob und inwieweit sich in dem Verfahren eingetretene zeitliche Verzögerungen nach den Umständen des Einzelfalls noch als angemessen erweisen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris, Rn. 26; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 4. November 2022 - 20 CE 22.2069 -, Rn. 29).

  • VG München, 30.10.2023 - M 26a E 23.5106

    Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Hygienemängeln bei einem …

    Rn. 112 Der Wortlaut des § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB legt zwar nahe, dass der Begriff "unverzüglich" in Anlehnung an die Legaldefinition des § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu verstehen ist, so dass ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" zu verlangen wäre, mithin auf ein subjektives, an vorwerfbares Verhalten anknüpfendes Verständnis abzustellen wäre (so etwa OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Leitsatz und Rn. 28;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 - BeckRS 2020, 3... L. und Rn. 20).

    Rn. 115 Eine Veröffentlichung erfolgt dementsprechend nur dann "unverzüglich", wenn die zwischen dem Verstoß und seiner Veröffentlichung liegende Zeitspanne (vgl. OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Rn. 26;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 - BeckRS 2020, 33823 Rn. 20;… auf den festgestellten Verstoß bzw. den Abschluss der notwendigen Ermittlungen abstellend BayVGH, B. v. 4.11.2022 - 20 CE 22.2069 - BeckRS 2022, 31585 Rn. 19 und 22) durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (…BayVGH, a. a. O. Rn. 19 und 24).

    Die sachliche Rechtfertigung auch der Dauer der Sachverhaltsermittlung ist jedoch grundrechtlich geboten: Da der Zweck der Veröffentlichung, die Verbraucher über die lebensmittelrechtlichen Verstöße im Unternehmen des Antragstellers zu informieren und ihnen eine bewusste Konsumentscheidung zu ermöglichen, mit zunehmendem Alter des Verstoßes immer weniger erreicht werden kann und der Informationswert des Verstoßes mit zunehmender verstrichener Zeit immer weiter sinkt, kann allein die Verzögerung der Veröffentlichung von Verstößen zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der betroffenen Unternehmer führen (…vgl. BayVGH, a. a. O. Rn. 29; OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Rn. 28;… vgl. auch BVerfG, B. v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BeckRS 2018, 7272 Rn. 57 f.).

    Rn. 117 Umstände, die nicht der Sphäre der Behörde, sondern der des Lebensmittelunternehmers zuzurechnen sind, haben hingegen grundsätzlich keine Auswirkung auf die Unverzüglichkeit der Veröffentlichung (vgl. BayVGH, a. a. O., OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2026 - 9 S 1616/25

    Veröffentlichung nach LFGB § 40 Abs 1a S 1 Nr 3 wegen wiederholter Hygienemängel …

    Deshalb und weil es an einer spezifisch lebensmittelrechtlichen Definition des Begriffs der Unverzüglichkeit fehlt, liegt es nach der Auffassung des Senats - auch mit Blick auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung - nahe, in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein behördliches Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" zu verlangen (…vgl. Senatsbeschluss vom 09.11.2020, a.a.O., juris Rn. 21; so auch OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -. juris Rn. 21; a.A. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.11.2022 - 20 CE 22.2069 -, juris Rn. 19 ff.).

    Betroffene können sich daher nicht auf in ihrer Sphäre liegende, verfahrensverzögernde Umstände berufen, wenn sie die fehlende Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung geltend machen wollen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24 -, juris Rn. 29; OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 27).

    Denn andernfalls müssten Veröffentlichungen nach erfolglosem Abschluss eines Eilverfahrens regelmäßig unterbleiben, was § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB weitgehend seines Anwendungsbereichs berauben würde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24 -, juris Rn. 29; OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 23; Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 20.09.2023 - 3 MB 13/23 -, juris Rn. 15).

    Daher ist mit Blick auf die Gesamtdauer des Verfahrens auch insoweit zu berücksichtigen, ob und inwieweit sich in dem Verfahren eingetretene zeitliche Verzögerungen nach den Umständen des Einzelfalls noch als angemessen erweisen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24 -, juris Rn. 29; OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 26; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.11.2022 - 20 CE 22.2069 -, juris Rn. 29).

  • VG München, 24.04.2023 - M 26b E 23.1528

    Lebensmittelüberwachung, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen …

    Rn. 33 Der Wortlaut des § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB legt zwar nahe, dass der Begriff "unverzüglich" in Anlehnung an die Legaldefinition des § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu verstehen ist, so dass ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" zu verlangen wäre, mithin auf ein subjektives, an vorwerfbares Verhalten anknüpfendes Verständnis abzustellen wäre (so etwa OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Leitsatz und Rn. 28;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 - BeckRS 2020, 3... L. und Rn. 20).

    Eine Veröffentlichung erfolgt dementsprechend nur dann "unverzüglich", wenn die zwischen dem Verstoß und seiner Veröffentlichung liegende Zeitspanne (vgl. OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Rn. 26;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 - BeckRS 2020, 33823 Rn. 20;… auf den festgestellten Verstoß bzw. den Abschluss der notwendigen Ermittlungen abstellend BayVGH, B. v. 4.11.2022 - 20 CE 22.2069 - BeckRS 2022, 31585 Rn. 19 und 22) durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (…BayVGH, a. a. O. Rn. 19 und 24).

    Die sachliche Rechtfertigung auch der Dauer der Sachverhaltsermittlung ist jedoch grundrechtlich geboten: Da der Zweck der Veröffentlichung, die Verbraucher über die lebensmittelrechtlichen Verstöße im Unternehmen des Antragstellers zu informieren und ihnen eine bewusste Konsumentscheidung zu ermöglichen, mit zunehmendem Alter des Verstoßes immer weniger erreicht werden kann und der Informationswert des Verstoßes mit zunehmender verstrichener Zeit immer weiter sinkt, kann allein die Verzögerung der Veröffentlichung von Verstößen zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der betroffenen Unternehmer führen (…vgl. BayVGH, a. a. O. Rn. 29; OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Rn. 28;… vgl. auch BVerfG, B. v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BeckRS 2018, 7272 Rn. 57 f.).

    Rn. 38 Umstände, die nicht der Sphäre der Behörde, sondern der des Lebensmittelunternehmers zuzurechnen sind, haben hingegen grundsätzlich keine Auswirkung auf die Unverzüglichkeit der Veröffentlichung (vgl. BayVGH, a. a. O., OVG Bremen, B. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - BeckRS 2022, 4522 Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2026 - 9 S 1408/26

    Zum Fehlen der Unverzüglichkeit i. S. d. § 40 Abs. 1a LFGB bei einer zeitlichen …

    Der Senat hat zu dieser Frage aber bereits eingehend ausgeführt, dass das Gesetz in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein behördliches Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" verlangt (…Senatsbeschluss vom 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 20 f.; vgl. auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 21; OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 25; VG Bayreuth…, Beschluss vom 16.05.2022 - B 7 E 22.461 -, juris Rn. 26; VG Frankfurt…, Beschluss vom 12.12.2019 - 5 L 3285/19.F -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 04.11.2022 - 20 CE 22.2069

    Zur Unverzüglichkeit der Information der Öffentlichkeit iSd § 40 Abs. 1a LFGB

    Rn. 19 Der Wortlaut der Norm legt zwar nahe, zur Bestimmung des Sinngehalts des Begriffs "unverzüglich" auf die Legaldefinition des § 121 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern"), also auf ein subjektives, an vorwerfbares Verhalten anknüpfendes Verständnis abzustellen (…so VGH BW, B.v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 - juris;… VG Bayreuth, B.v. 31.8.2021 - B 7 E 21.945 - juris Rn. 44;… VG Frankfurt, B.v. 12.12.2019 - 5 L 3285/19.F. - juris Rn. 27;… VG Oldenburg, B.v. 28.8.2019 - 7 B 2221/19 - NVwZ 2020, 492 - juris Rn. 18 ff.).

    Dazu gehören regelmäßig die zeitlichen Erfordernisse zur Ermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Sachverhalts je nach der konkreten Sachverhaltsgestaltung (etwa die notwendige Dauer bis zur Vorlage von Untersuchungsergebnissen), die Gewährleistung der Verfahrensrechte des Betroffenen im angemessenen Umfang (Anhörung nach Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG, Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) und - jedenfalls grundsätzlich - die Dauer eines gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahrens (zum Ganzen vgl. VGH BW, B.v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 m.w.N.;… so auch VG Bayreuth, B.v. 31.8.2021 - B 7 E 21.945 -, juris Rn. 44; ebenso OVG Bremen, B.v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris).

  • VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23

    § 40 Abs. 1a LFGB: Zur Anhörung und weiteren Rechtmäßigkeit einer geplanten …

    Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom 13. März 2023 sowie mit Schreiben vom 22. März 2023 - und damit jeweils nach nur ein paar Tagen - reagiert und das Verfahren vorangetrieben, zumal Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers, worunter auch die Zurückstellung der Veröffentlichung seitens der Behörde aufgrund beantragter Akteneinsicht, angekündigter Stellungnahme und eines anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens fällt, nach der Rechtsprechung grundsätzlich "fristverlängernd" zu würdigen sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 27 f.; VGH B-W…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt…, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22

    Unverzüglich; Unverzüglichkeit

    Nach Auffassung des Senats fordert der Begriff "unverzüglich" auch im Rahmen von § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in Anlehnung an die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ein Handeln "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 24;… VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21;… VG München, Beschl. v. 19.5.2020 - M 26 E 20.1579 -, juris Rn. 38; jeweils m.w.N.).

    Dabei sind Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers "fristverlängernd" zu würdigen (OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 24;… VGH BW, Beschl. v. 9.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 14 ME 131/23

    Gebotene Genauigkeit der Bezeichnung des Lebensmittels bei einer Veröffentlichung …

    Unabhängig davon teilt der Senat nicht die Auffassung des Antragsgegners, dass bei einem Mäusebefall eines Lebensmittelmarktes in dem hier dokumentierten Ausmaß (vgl. zu einer anderen Konstellation OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2022 - 1 B 487/21 -, juris) pauschal von einer nachteiligen Beeinflussung eines jeglichen Lebensmittels in diesem Markt ausgegangen werden kann.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2023 - 3 MB 13/23

    Verhältnismäßigkeit einer Information auf Grundlage von LFGB § 40 Abs 1a S 1 Nr 3 …

    Andernfalls müssten Veröffentlichungen auch nach rechtskräftigem erfolglosem Abschluss eines Eilverfahrens regelmäßig unterbleiben, was § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB weitgehend seines Anwendungsbereichs berauben würde und mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht in Einklang stünde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.02.2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 28;… VGH Mannheim, Beschl. v. 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23;… im Ergebnis nicht anders auch VGH München, Beschl. v. 04.11.2022 - 20 CE 22.2069 -?, juris Rn. 24).
  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

  • VG Freiburg, 21.05.2026 - 9 K 1756/26

    Die Anwendung des Art. 14 Abs. 1 und 2 VO (EG) 178/2002 in der Form eines …

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 5 L 3133/22

    Zur Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

  • VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23

    Einstweiliger Rechtschutz zur Verhinderung von öffentlichen Informationen

  • VG Würzburg, 06.04.2023 - W 8 E 23.353

    Erfolgloser Eilantrag gegen Veröffentlichung einer Beanstandung wegen des …

  • VG Düsseldorf, 22.09.2022 - 16 L 1685/22
  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 14 E 22.00130

    Veröffentlichung von Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche …

  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2023 - 5 K 2427/19

    Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB: Keine Unverzüglichkeit nach mehr als …

  • OVG Sachsen, 08.12.2022 - 3 B 304/22

    Veröffentlichung Mangelbeseitigung; Bekanntmachung in derselben Weise

  • VG Schleswig, 30.01.2025 - 1 B 39/24

    Lebensmittelrecht

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