Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1999 - 1 B 49.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Veranlassung eines Ausländers zur Tatbegehung durch einen Vertrauensmann der Polizei als Ausnahmefall von § 47 Abs. 2 Nr. 2 Ausländergesetz (AuslG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 02.03.1999 - Bf VI 34/96
- BVerwG, 15.07.1999 - 1 B 49.99
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 1 B 49.99
Soweit sich der Kläger in der Art einer Revisionsbegründung gegen das Berufungsurteil wendet, zeigt er keinen Revisionszulassungsgrund auf (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328). - BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96
Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers
Auszug aus BVerwG, 15.07.1999 - 1 B 49.99
Wie bei vergleichbaren Vorschriften des Ausländergesetzes sind im Rahmen der Prüfung nach § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, ob gegenüber der gesetzlichen Regel ein Ausnahmefall vorliegt, alle Umstände der Tatbegehung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, namentlich die in § 45 Abs. 2 AuslG genannten Umstände (stRspr; vgl. Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - InfAuslR 1999, 54 = NVwZ 1999, 303 m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 K 262/02
Erlass von Säumniszuschlägen; Sachliche Unbilligkeit
Rn. 23 Die unterschiedliche Behandlung der Aussetzung in den Jahren 1997 bzw. 1998/1998 beruhe allein darauf, dass nach Ergehen des Aussetzungsbeschluss wegen Umsatzsteuer 1997 (5 V 575/98) vom 28. September 1999 Entscheidungen des BFH ergangen seien, die in Widerspruch zum Aussetzungsbeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts gestanden hätten ( BFH-Beschluss vom 2. November 1999 1 B 49/99, BStBl II 2000, 57 [BFH 02.11.1999 - I B 49/99]; vom 24. Januar 2000 X B 99/99, BStBl II 2000, 559).Rn. 38 Unabhängig davon hat der Beklagte vorgetragen, dass nach Ergehen des Aussetzungsbeschluss wegen Umsatzsteuer 1997 (5 V 575/98) vom 28. September 1999 zwei Entscheidungen des BFH ergangen seien, die in Widerspruch zum Aussetzungsbeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts gestanden hätten ( BFH-Beschluss vom 2. November 1999 1 B 49/99, BStBl II 2000, 57 [BFH 02.11.1999 - I B 49/99]; vom 24. Januar 2000 X B 99/99, BStBl II 2000, 559).
- OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03
Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit
Im Rahmen der Prüfung eines Ausnahmefalles sind alle Umstände der Tatbegehung und die sonstigen Umstände des Betreffenden zu berücksichtigen (BVerwG, B. v. 15.07.1999 - 1 B 49.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 18). - LSG Sachsen, 19.09.2001 - L 1 B 104/00
Feststellung eines Grads der Behinderung (GdB) von mehr als 30 nach einem …
Der Senat geht vielmehr auch in den Fällen, in denen wie hier "nur" der medizinische Sachverhalt entscheidungserheblich ist, davon aus, dass die Erforderlichkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht generell verneint werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 10.12.1999 - L 1 B 49/99, SB-PKH).Hierbei handelt es sich aber um eine Frage, die der Verwaltung und im Streitfalle den Gerichten obliegt, keinesfalls aber um eine solche, die rechtlich in jedem Fall so einfach gelagert wäre, dass hier für den Kläger als medizinischen und juristischen Laien die Beiordnung eines Anwalts nicht geboten erscheinen könnte (vgl. Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10.12.1999, a.a.O.).
- BVerwG, 28.07.2003 - 1 B 470.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Gerichtliche Pflicht zur …
Abgesehen davon, dass das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung nicht "allein" auf diese Erwägungen gestützt hat und sich die Frage deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren so gar nicht stellen könnte, verkennt die Beschwerde, dass in der Rechtsprechung des Senats bereits grundsätzlich geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen allgemein eine Ausnahme in Betracht kommt (vgl. etwa Beschluss vom 15. Juli 1999 - BVerwG 1 B 49.99 - und vom 19. März 1999 - BVerwG 1 B 20.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nrn. 18 und 17; Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = NVwZ 1999, 303 m.w.N.). - OVG Hamburg, 12.09.2002 - 3 Bf 277/99
Einwirkung mehrerer Drogendelikte auf § 47 I 2 Ausländergesetz (AuslG)
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art aufwirft, die von allgemeiner, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist, im Interesse der Einheit oder Fortbildung der Rechtsprechung der Klärung bedarf und für die erstrebte Rechtsmittelentscheidung erheblich sein wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, NJW 1997 S. 3328; Beschl. v. 15.7.1999 - BVerwG 1 B 49.99 - OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2000 - 3 Bs 204/00 -).
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