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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1216
BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93 (https://dejure.org/1993,1216)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1993 - 1 B 49.93 (https://dejure.org/1993,1216)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1993 - 1 B 49.93 (https://dejure.org/1993,1216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision - Ausweisungsschutz durch das europäische NIederlassungsabkommen - Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag - Ausweisungsschutz aufgrund ordnungsgemäßen Aufenthalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Europäische Niederlassungsabkommen keinen weitergehenden Schutz gegen eine Ausweisung vorsieht als der Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland vom 18. März 1960 (BGBl 1962 II S. 1505/1963 II S. 912) - NV - (BVerwGE 66, 29 ; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93 S. 47).

    Es ist weiterhin in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß für einen besonderen Ausweisungsschutz im Sinne der genannten Vorschriften nicht ausreicht, wenn die Ordnungsmäßigkeit kurzfristig unterbrochen ist (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.; vgl. zur Problematik der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Zusammenhang mit § 8 Abs. 1 AuslG 1965 auch BVerwGE 82, 117 ).

    Diese Bestimmung ist mit Rücksicht auf Sonderregelungen im Ausländergesetz auf befristete Aufenthaltserlaubnisse nicht anwendbar (vgl. Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.).

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    Zwar würde es Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufen, eine Ausweisungsverfügung losgelöst vom Einzelfall auf generalpräventive Erwägungen zu stützen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - NJW 1975, 1096; Urteil vom 18. Mai 1982 - Rs 115, 116/81 - NJW 1983, 1250 ; vgl. auch § 12 Abs. 3 Satz 1 AufenthG/EWG).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich schließlich nicht aus der in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Frage nach dem Einfluß des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung in Ausweisungsfällen nach den Grundsätzen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18. Februar 1991 (InfAuslR 1991, 149).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    Zwar würde es Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufen, eine Ausweisungsverfügung losgelöst vom Einzelfall auf generalpräventive Erwägungen zu stützen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - NJW 1975, 1096; Urteil vom 18. Mai 1982 - Rs 115, 116/81 - NJW 1983, 1250 ; vgl. auch § 12 Abs. 3 Satz 1 AufenthG/EWG).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß schwerwiegende Gründe dann vorliegen, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155 ;. Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6 S. 5).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    Es ist weiterhin in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß für einen besonderen Ausweisungsschutz im Sinne der genannten Vorschriften nicht ausreicht, wenn die Ordnungsmäßigkeit kurzfristig unterbrochen ist (…Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.; vgl. zur Problematik der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Zusammenhang mit § 8 Abs. 1 AuslG 1965 auch BVerwGE 82, 117 ).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Europäische Niederlassungsabkommen keinen weitergehenden Schutz gegen eine Ausweisung vorsieht als der Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland vom 18. März 1960 (BGBl 1962 II S. 1505/1963 II S. 912) - NV - (BVerwGE 66, 29 ; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93 S. 47).
  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    Die Frage nach dem aufenthaltsrechtlichen Einfluß des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 (…ANBA 1981, S. 4) auf den Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige in Deutschland unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist nicht entscheidungserheblich, weil auch bei der Annahme einer Gleichstellung türkischer Arbeitnehmer mit freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern der EG-Mitgliedstaaten eine Ausweisung des Klägers im vorliegenden Fall nach Gemeinschaftsrecht nicht ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß schwerwiegende Gründe dann vorliegen, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155 ;. Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6 S. 5).
  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein aus dem Anspruch des Art. 8 EMRK auf Achtung des Privat- und Familienlebens abzuleitender weitergehender Ausweisungsschutz und in diesem Rahmen auch der in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte besonders hervorgehobene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 -).
  • BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 129.91

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …

    Der Systematik des Aufenthaltsgesetzes widerspräche es, eine bereits abgelaufene Aufenthaltserlaubnis mit Rückwirkung vor den Zeitpunkt der Antragstellung zu verlängern (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - BVerwGE 67, 47 zu § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1965 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1990 Nr. 93; Beschluss vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2 zu § 13 AuslG 1990).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …

    § 97 AuslG ist - unabhängig davon, ob er nur als Übergangsvorschrift zu verstehen ist - nicht anwendbar; diese Vorschrift gestattet es lediglich, bei der Anwendung nationaler Vorschriften über Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts hinwegzusehen, ermächtigt aber weder dazu, einen unrechtmäßigen Aufenthalt als rechtmäßig zu behandeln, noch dazu, eine völkerrechtliche Vergünstigung trotz Fehlens der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen nach Ermessen zu gewähren (vgl. auch Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Schwerwiegende Gründe liegen dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155 (158 f.); Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2 m.w.N.; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1995, 194).
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