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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38294
VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11 (https://dejure.org/2011,38294)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.06.2011 - 1 B 499/11 (https://dejure.org/2011,38294)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 (https://dejure.org/2011,38294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11
    Die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller nicht in seinem durch Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensrechts ausführlich: Beschluss des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11
    Insbesondere bestand für den Antragsgegner keine Veranlassung, sämtliche Bewerber erneut dienstlich zu beurteilen; denn der jeweils zu Grunde liegende Beurteilungszeitraum lag im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als ein Jahr zurück (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse des Senats vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - ZBR 2001, 413 sowie vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11
    Die Bezugnahme genügt dem Erfordernis einer schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 2. September 2008 - 1 B 1382/08 - ).
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11
    Rn. 2 Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensrecht, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, in ständiger Rechtsprechung auf die Ernennung von Bewerbern um ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - NVwZ 1997, 615 m. w. N.; zuletzt Beschluss vom 3. Februar 2011 - 1 B 1914/10 -).
  • VGH Hessen, 01.02.2001 - 1 TZ 2569/00

    Personalauswahlentscheidung: Verwertbarkeit einer Niederschrift über …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11
    Insbesondere bestand für den Antragsgegner keine Veranlassung, sämtliche Bewerber erneut dienstlich zu beurteilen; denn der jeweils zu Grunde liegende Beurteilungszeitraum lag im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als ein Jahr zurück (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse des Senats vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - ZBR 2001, 413 sowie vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98

    Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11
    Die Voraussetzungen eines Ausnahmefalles, in welchem eine günstigere Eignungsprognose am Maßstab des Anforderungsprofils des ausgeschriebenen Richteramts einen Leistungsvorsprung auszugleichen vermag (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16. Juni 1998 - 1 TZ 45/98 - HessVGRspr. 1999, 33) sind vom Antragsteller nicht dargelegt worden und auch für den Senat nicht erkennbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am …

    Rn. 21 Zwar handelt es sich bei dem Besetzungsbericht lediglich um einen der Auswahlentscheidung vorausgehenden Vorschlag ohne rechtliche Außenwirkung zugunsten eines Bewerbers (…vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 07.08.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.04.2013 - 6 CE 13.59 -, IÖD 2013, 134; die vom Antragsteller demgegenüber in Bezug genommenen Beschlüsse des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, DVBl. 1996, 521, des Hessischen VGH vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, ESVGH 48, 158 und vom 22.06.2011 - 1 B 499/11-, Juris sowie des Thüringer OVG vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, betreffen andere Konstellationen und Fragestellungen), der konkrete Besetzungsvorschlag zeigt aber, wie die Beurteilerin ihre Anlassbeurteilung selbst interpretiert.
  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    Bei einem Beurteilungssystem, welches - wie § 39 HLVO - Regelbeurteilungen in relativ kurzen Abständen von drei Jahren vorsieht (vgl. auch Nr. 4 Beurteilungsrichtlinie 2010), behalten Regelbeurteilungen grundsätzlich in dem in § 39 Abs. 1 Satz 3 HLVO genannten Zeitraum von drei Jahren zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung ihre Aktualität für die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris Rn. 34; VGH B-W…, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 4 S 585/16 -, juris Rn. 5; OVG B-B…, Beschluss vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, juris Rn. 6; OVG NRW…, Beschluss vom 7. November 2013 - 6 B 1035/13 -, juris Rn. 8;… Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter Teil B V Rn. 230 [Stand: Oktober 2020];… offengelassen im Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - 1 B 649/16 -, juris Rn. 14 ; a. A. die frühere Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris Rn. 7 ).
  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16

    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte dienstliche Beurteilung dann hinreichend aktuell ist, wenn die dienstliche Beurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr ist (…Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris, Rdnr. 7;… Beschluss vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 -, juris, Rdnr. 6;… Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6).
  • VGH Hessen, 21.10.2013 - 1 A 1512/13

    Auswahl eines Bewerbers für einen Dienstposten durch Widerspruchsbescheid

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 - juris Rdnr. 7 mit zahlreichen Nachweisen) dürfen dienstliche Beurteilungen, die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegt werden, im Zeitpunkt der ursprünglichen Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein.
  • VG Wiesbaden, 11.09.2015 - 3 L 40/15

    Jahresfrist für die Aktualität dienstlicher Beurteilungen und § 39 Abs. 1 Satz 3 …

    {RN: 48} Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dies in ständiger Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass dienstliche Beurteilungen, die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegt werden, im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein dürfen (vgl. Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - Beschluss vom 01.02.2001 - 1 TZ 2569/00 - Beschluss vom 22.06.2011 - 1 B 499/11 - Beschluss vom 21.10.2013 - 1 A 1512/13.Z -).
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