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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 15.01.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2006 - 1 B 51.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17965
BVerwG, 13.12.2006 - 1 B 51.06 (https://dejure.org/2006,17965)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 1 B 51.06 (https://dejure.org/2006,17965)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 1 B 51.06 (https://dejure.org/2006,17965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer bahupteten Nichtberücksichtigung der Änderungen der politischen Verhältnisse in Togo; Darlegungsanforderungen an eine Beschwerde

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 1 B 51.06
    Schon deshalb ist diese Rüge nicht ordnungsgemäß erhoben (vgl. Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
  • BVerwG, 07.04.1999 - 9 B 999.98

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 1 B 51.06
    Rn. 4 Im Übrigen zeigt die Beschwerde auch nicht wie erforderlich auf, dass der Beigeladene sämtliche ihm eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. z.B. Beschluss vom 7. April 1999 - BVerwG 9 B 999.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 55).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29997
VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06 (https://dejure.org/2007,29997)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15.01.2007 - 1 B 51/06 (https://dejure.org/2007,29997)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 1 B 51/06 (https://dejure.org/2007,29997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erfolgloser Rechtsschutzantrag wegen Ermittlungsverfahren (Körperverletzung im Amt).

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06
    Die Auswahlentscheidung des Dienstherrn unterliegt als Akt wertender Erkenntnis einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle: Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen bzw. unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 - und Beschl. vom 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils m.w.N.).

    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen (…vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101;… Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -, Beschl. v. 23.7.2004 - 5 ME 39/04 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101;… Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -, Beschl. v. 23.7.2004 - 5 ME 39/04 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06
    Die Auswahlentscheidung des Dienstherrn unterliegt als Akt wertender Erkenntnis einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle: Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen bzw. unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 - und Beschl. vom 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen (…vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101; Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -, Beschl. v. 23.7.2004 - 5 ME 39/04 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines …

    Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2007 - 1 B 51/06
    Die Auswahlentscheidung des Dienstherrn unterliegt als Akt wertender Erkenntnis einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle: Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen bzw. unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 - und Beschl. vom 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils m.w.N.).
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