Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1983 - 1 B 53.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begründung einer Revision mit Rechtsfragen des Landesrechts - Grundgesetzliche Verpflichtung zur einheitlichen Ausgestaltung landesrechtlicher Regelungen zum Schutz der Sonntage und Feiertage - Zweckbestimmung von Feiertagen - Betrieb einer Spielhalle an Feiertagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.01.1983 - 12 A 346/81
- BVerwG, 20.04.1983 - 1 B 53.83
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.09.1981 - 1 C 43.78
Staatskirchenrecht - Feiertagsschutz - Sonntage - Ordnungsbehördliche und …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 1 B 53.83
Hierzu hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß dieser verfassungsrechtlich gebotene gesetzliche Schutz der Sonntage und anerkannten Feiertage insbesondere Verbote von Tätigkeiten oder Veranstaltungen erfaßt, die mit der verfassungsgesetzlich festgelegten Zweckbestimmung dieser Tage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung nicht vereinbar sind (Urteil vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 29 = NJW 1982, 899 [BVerwG 07.09.1981 - 1 C 43/78] = GewArch. 1982, 20).
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84
Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines …
Hieraus ergibt sich, daß die Länder, soweit sie zur Regelung dieser Materie zuständig sind, keine bundeseinheitlichen Vorschriften zum Schutz des Sonntags erlassen müssen (Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31). - BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
Kunstfreiheit - Feiertagsschutz - Widerstreitende Interessen - Stille Feiertage - …
Daß diese Tage als Tage der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr zu verstehen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht an anderer Stelle entschieden (vgl. Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31). - OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02
Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung …
Der Volkstrauertag zählt mit dem Karfreitag und dem Totensonntag zu den "stillen" bzw. "ernsten" Feiertagen, dessen Charakter als Tag der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr durch die Regelung in § 5 Abs. 2 FTG - wie auch durch ähnliche Regelungen der Feiertagsgesetze anderer Bundesländer (s. etwa § 5 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage das Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Mai 1992) - besonders geschützt werden soll (…vgl. allg. zum erhöhten Schutz der stillen Feiertage: Mattner, Sonn- und Feiertagsrecht, 2. Aufl. 1991, S. 225, Rdn. 66; s. auch BVerwG, Beschluss vom 20. April 1983 - 1 B 53/83 -, zitiert nach juris).
- VGH Hessen, 29.11.1993 - 8 UE 1465/92
Untersagung des Spielhallenbetriebes an stillen Feiertagen
Denn Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung, wonach der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben, enthalten weder selbst einen Veranstaltungsbegriff noch verpflichten sie die Länder, die den Schutz der Sonntage und Feiertage betreffenden landesrechtlichen Regelungen einheitlich auszugestalten (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 20. April 1983 - 1 B 53.83 in Buchholz 11 Artikel 140 Grundgesetz Nr. 31). - BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 111.90
Auslegung des Begriffes der "Arbeit" im Rahmen der Sonntagsgesetze und …
Die Bundesländer müssen, soweit sie zur Regelung dieser Materie zuständig sind, keine bundeseinheitlichen Vorschriften zum Schutz des Sonntags und der gesetzlichen Feiertage erlassen (Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31; BVerwGE 79, 118 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 25/84]). - BVerwG, 26.05.1993 - 1 B 74.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Bundesländer müssen, soweit sie zur Regelung dieser Materie zuständig sind, keine bundeseinheitlichen Vorschriften zum Schutz des Sonntags und der gesetzlichen Feiertage erlassen (BVerwGE 79, 118 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 25/84]; Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31) oder die von ihnen erlassenen Vorschriften bundeseinheitlich anwenden. - VG Koblenz, 03.06.2008 - 1 K 2047/07
Streit um Geysir-Informationszentrum
Davon kann in der Regel aber nur dann gesprochen werden, wenn dicht neben einem vorhandenen Wohnhaus ein gleich um mehrere Geschosse höheres Gebäude errichtet wird (vgl. z.B. BVerwG, BRS Bd. 38, Nr. 286: 12 Geschosse neben 2 1/2 Geschossen; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. September 1983 - 1 B 53/83.OVG -: Rücksichtslosigkeit verneint für ein dreigeschossiges Wohngebäude mit 23 Wohnungen neben einem zweigeschossigen Wohngebäude). - BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 35.89
Do-it-yourself-Reinigung von Kraftfahrzeugen am Sonntag - Berücksichtigung von …
Denn die Bundesländer müssen, soweit sie zur Regelung dieser Materie zuständig sind, keine bundeseinheitlichen Vorschriften zum Schutz des Sonntags und der gesetzlichen Feiertage erlassen (Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31; BVerwGE 79, 118 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 25/84]). - VG München, 10.10.2012 - M 18 K 11.4906
Schutz des Totensonntags als stillen Tag; Rockkonzert
Stille Tage sind als Tage der inneren Einkehr zu verstehen (BVerwG, Beschluss v. 20.4.1983, 1 B 53.83), es handelt sich um Tage mit einem besonders ernsten Hintergrund (BayVerfGH v. 12.3.2007, Vf. 8-VII-06). - BVerwG, 29.01.1992 - 1 B 7.92
Auslegung des § 8 Abs. 1 des saarländischen Gesetzes über die Sonntage und …
Die Bundesländer müssen, soweit sie zur Regelung des Feiertagsrechts zuständig sind, keine bundeseinheitlichen Vorschriften erlassen (Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31). - BVerwG, 26.03.1986 - 1 B 54.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
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