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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.11.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 53.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5028
BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 53.89 (https://dejure.org/1989,5028)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1989 - 1 B 53.89 (https://dejure.org/1989,5028)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1989 - 1 B 53.89 (https://dejure.org/1989,5028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zuverlässigkeit für eine Erlaubnis zum Besitz einer Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 53.89
    Hiernach begründet allein schon die Tatsache der Verurteilung - anders als die nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zu beurteilenden Tatsachen im Sinne von § 5 Abs. 1 WaffG - 'in der Regel' den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, so daß nach der Rechtsprechung des Senats die in dieser Vorschrift genannten Tatsachen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen, sofern nicht - ausnahmsweise - besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften (Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36; Beschluß vom 29. Juni 1984 - BVerwG 1 B 46.84 - m.w.N.).".
  • BVerwG, 29.06.1984 - 1 B 46.84

    Erforderlichkeit des Widerrufs der zuvor erteilten Waffenbesitzkarte vor …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 53.89
    Hiernach begründet allein schon die Tatsache der Verurteilung - anders als die nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zu beurteilenden Tatsachen im Sinne von § 5 Abs. 1 WaffG - 'in der Regel' den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, so daß nach der Rechtsprechung des Senats die in dieser Vorschrift genannten Tatsachen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen, sofern nicht - ausnahmsweise - besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften (Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36; Beschluß vom 29. Juni 1984 - BVerwG 1 B 46.84 - m.w.N.).".
  • BVerwG, 29.10.1985 - 1 B 124.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 53.89
    Zu der hier in Rede stehenden Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG hat der beschließende Senat bereits in dem Beschluß vom 29. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 124.85 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Ob eine solche Ausnahme zu bejahen ist, läßt sich nur nach den Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen und entzieht sich deswegen im Regelfalle und so auch hier einer generellen Beantwortung (Beschlüsse vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 53.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 53 und vom 13. März 1991 - BVerwG 1 B 116.90 -).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …

    Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften, und zwar auch dann, wenn die konkrete Straftat keinen waffenrechtlichen Bezug aufweist (vgl. z.B. Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 53.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 53 m.w.N.).
  • VG Kassel, 10.01.2001 - 2 G 3151/00
    Die Regelvermutung ist also nur entkräftet, wenn aufgrund besonderer Tatsachen im Einzelfall die - nach dem strengen gesetzlichen Maßstab regelmäßig gegebene - Befürchtung, der Betroffene könnte mit Waffen bzw. Munition nicht ordnungsgemäß umgehen, ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.03.1989 - 1 B 53.89 -, Buchholz Nr. 53; Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 36.87 - GewArch 1990, 78; vgl. im übrigen die Zusammenstellung der neueren einschlägigen waffenrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf S. 91 unten in GewArch 1998).
  • BVerwG, 22.01.1996 - 1 B 4.96

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Annahme …

    Das hat der beschließende Senat in seiner Rechtsprechung bereits ausdrücklich klargestellt (vgl. Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 53.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 53; Urteil vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 32.94 -).
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2002 - 17 K 2042/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs von Waffenbesitzkarten nebst …

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1989 - 1 B 53.89 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 53.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 11.11.1991 - 1 B 53.89   

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https://dejure.org/1991,15703
OVG Berlin, 11.11.1991 - 1 B 53.89 (https://dejure.org/1991,15703)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.11.1991 - 1 B 53.89 (https://dejure.org/1991,15703)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. November 1991 - 1 B 53.89 (https://dejure.org/1991,15703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wasserbehörde; Genehmigung; Bootssteg; Auflage; Nachteilige Auswirkungen auf die Natur; Wassersport

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