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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 530.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2854
BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 530.78 (https://dejure.org/1978,2854)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1978 - 1 B 530.78 (https://dejure.org/1978,2854)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1978 - 1 B 530.78 (https://dejure.org/1978,2854)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Ermessensentscheidung einer Ausländerbehörde bezüglich der Entscheidung über eine Ausweisung - Ausschluss der Erforderlichkeit der Ausweisung im Einzelfall auf Grund von präventiven Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 530.78
    Ob von dem der Ausländerbehörde nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG eingeräumten Ausweisungsermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht worden ist, insbesondere die sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Ermessensschranken beachtet worden sind, beurteilt sich ohnehin regelmäßig nach, den besonderen Umstanden des Einzelfalles und hat deswegen auch hier keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 - mit Nachw.).
  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 63.77

    Ausweisungsermessen - Generalpräventive Erwägungen - Allgemeines Ausländerrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 530.78
    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit präventive Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts die Erforderlichkeit der Ausweisung im Einzelfall ausschließen (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -), ganz abgesehen davon, daß - wie im Widerspruchsbescheid zutreffend geltend gemacht worden ist - die Ausweisung gerade in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig auch dann verfügt werden darf, wenn von dem Ausländer keine neuen Straftaten zu erwarten sein mögen (Beschluß vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 49 = NJW 1978, 1764]).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 273.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 530.78
    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit präventive Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts die Erforderlichkeit der Ausweisung im Einzelfall ausschließen (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -), ganz abgesehen davon, daß - wie im Widerspruchsbescheid zutreffend geltend gemacht worden ist - die Ausweisung gerade in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig auch dann verfügt werden darf, wenn von dem Ausländer keine neuen Straftaten zu erwarten sein mögen (Beschluß vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 49 = NJW 1978, 1764]).
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 240.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Das gilt auch für die vom Berufungsgericht geprüfte und zuungunsten des Klägers entschiedene Frage, ob und inwieweit mögliche präventive Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts die Erforderlichkeit der Ausweisung im Einzelfall ausschließen (Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 530.78 -).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 101.78

    Relevanz des Zeitabstandes zwischen zwei strafrechtlichen Verurteilungen bei der …

    Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob und inwieweit präventive Maßnahmen außerhalb des Ausländerrechts die Erforderlichkeit der Ausweisung ausschließen (Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 530.78 -, vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 547.78 -).
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