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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2643
BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06 (https://dejure.org/2006,2643)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2006 - 1 B 54.06 (https://dejure.org/2006,2643)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 (https://dejure.org/2006,2643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gestützt auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Beurteilung eines inhaltlich an die pakistanische Ehefrau gerichteten, aber an den Sohn adressierten Schreibens als nicht geeignete Initiative zur Beschaffung von Dokumenten; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 25 Abs. 5
    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Zumutbarkeit, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, Pakistan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06
    Zwar folgt aus dem Recht auf rechtliches Gehör keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfGE 84, 188, 190).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06
    Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06
    Mit der Verwendung dieses Begriffes will das Gesetz es gerade ermöglichen, den Eigenheiten des Einzelfalles Rechnung zu tragen (Beschluss vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 105.98 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 10).
  • VG Köln, 04.12.2019 - 5 K 7317/18

    Unzumutbarkeit, subsidiär Schutzberechtigter, Syrer, Wehrdienstverweigerer, …

    Rn. 26 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54/06 - juris; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 10 C 16.773 - juris Rn. 17, Urteil vom 18. Januar 2011 - 19 B 10.2157 - juris Rn. 24, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs; …

    Der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es lediglich aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. Dezember 2012 - OVG 3 B 18.11 - juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft; …

    Die - gerichtlich vollständig überprüfbare (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.2.1996 - 11 S 2744/95 -, InfAuslR 1996, 304, 305) - Frage, welche konkreten Initiativ- und Mitwirkungshandlungen zur Erlangung eines Passes dem Ausländer zumutbar sind, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2006 - BVerwG 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 AufenthG § 25 Nr. 4).
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