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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17, 1 B 54.17, 1 PKH 19.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15411
BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17, 1 B 54.17, 1 PKH 19.17 (https://dejure.org/2017,15411)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2017 - 1 B 54.17, 1 B 54.17, 1 PKH 19.17 (https://dejure.org/2017,15411)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2017 - 1 B 54.17, 1 B 54.17, 1 PKH 19.17 (https://dejure.org/2017,15411)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Darlegen der Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Asylsuchenden aus Syrien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Darlegen der Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Asylsuchenden aus Syrien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Rn. 6 Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).

    Rn. 9 Die Beschwerde hält - unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - (InfAuslR 2017, 75) - für grundsätzlich klärungsbedürftig,.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N. und vom 25. September 2003 - 4 B 68.03 - NVwZ 2004, 108 ).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Rn. 19 Die Klägerseite, die im erstinstanzlichen Verfahren auf mündliche Verhandlung verzichtet hatte (zur Zulässigkeit der Entscheidung nach § 130a VwGO in Fällen, in denen in erster Instanz eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder dem Berufungskläger jedenfalls eröffnet war, s. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123), hat indes weder in diesem Schriftsatz noch in vorangehenden Schriftsätzen auch nur ansatzweise mitgeteilt, in Bezug auf welche Aspekte die individuellen Fluchtgründe von der Beklagten unzureichend dokumentiert worden seien, in Bezug auf welche Ereignisse oder Geschehnisse der Sachverhalt nach dem Amtsermittlungsgrundsatz weiterer Aufklärung bedürfe oder aus welchen Gründen es der Klägerseite ungeachtet ihrer asylverfahrensrechtlichen (§ 15 AsylG) und verwaltungsprozessualen (§ 74 Abs. 1 AsylG; § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO) Mitwirkungsobliegenheiten nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein könnte, ergänzend zu den individuellen Asylgründen vorzutragen.
  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N. und vom 25. September 2003 - 4 B 68.03 - NVwZ 2004, 108 ).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 54.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51 …

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften …

  • BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98

    Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung - …

  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; zweckentfremdungsrechtliches …

    Die Entscheidung darüber, ob ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts, dessen Grenzen weit gezogen sind (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 54.17 - juris Rn. 13 ff.).

    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 54.17 - juris Rn. 16 m.w.N. unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).

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