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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5190
BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84 (https://dejure.org/1984,5190)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1984 - 1 B 54.84 (https://dejure.org/1984,5190)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1984 - 1 B 54.84 (https://dejure.org/1984,5190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Rechtliche Bindung an die vom Strafrichter vorgenommene Beurteilung der Wiederholungsgefahr eines straffälligen Ausländers - Prüfungsrecht der Ausländerbehörde - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Da das Maß der erforderlichen Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu bestimmen ist, kann z.B. nach Gewaltdelikten auch bei Ausländern, die Freizügigkeit nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes/EWG genießen, unter den genannten Umständen eine hinreichende Gefahr zu bejahen sein (BVerwGE 57, 61 [65, 68]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bieten übrigens für die Frage, ob ein Ausweisungsgrund als besonders schwerwiegend zu bewerten ist, die Maßstäbe eine Beurteilungshilfe, die für die Ausweisung von Ausländern mit deutschem Ehegatten gelten (BVerwGE 64, 13 [20]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O.).

    Das kommt namentlich in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel in Betracht, weil es sich dabei um besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Delikte handelt (BVerfGE 51, 386 [397 f.]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß eine strafrichterliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafvollstreckung für die Ausländerbehörde bei der Einschätzung der von dem straffällig gewordenen Ausländer ausgehenden Gefahr neuer Verfehlungen zwar eine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt und folglich von tatsächlichem Gewicht ist, daß aber eine rechtliche Bindung an die vom Strafrichter vorgenommene Beurteilung der Wiederholungsgefahr nicht besteht (BVerwGE 57, 61 [66]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65; Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45).

    Da das Maß der erforderlichen Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu bestimmen ist, kann z.B. nach Gewaltdelikten auch bei Ausländern, die Freizügigkeit nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes/EWG genießen, unter den genannten Umständen eine hinreichende Gefahr zu bejahen sein (BVerwGE 57, 61 [65, 68]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Das kommt namentlich in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel in Betracht, weil es sich dabei um besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Delikte handelt (BVerfGE 51, 386 [397 f.];… Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Nach der Rechtsprechung des Senats bieten übrigens für die Frage, ob ein Ausweisungsgrund als besonders schwerwiegend zu bewerten ist, die Maßstäbe eine Beurteilungshilfe, die für die Ausweisung von Ausländern mit deutschem Ehegatten gelten (BVerwGE 64, 13 [20];… Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar betont, daß bei der Beurteilung eines Ausweisungsgrundes als besonders schwerwiegend das Verhalten des Ausländers während der gesamten Dauer seines Aufenthalts (vgl. Abschnitt I b Satz 2 des Protokolls zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955, BGBl. 1959 II S. 997) und demgemäß auch eine lange Zeit straffreier Führung zu berücksichtigen sind (BVerwGE 55, 8 [15] = NJW 1978, 1762).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 StGB nicht ohne weiteres ausgeschlossen ist (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - InfAuslR 1984, 1).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß eine strafrichterliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafvollstreckung für die Ausländerbehörde bei der Einschätzung der von dem straffällig gewordenen Ausländer ausgehenden Gefahr neuer Verfehlungen zwar eine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt und folglich von tatsächlichem Gewicht ist, daß aber eine rechtliche Bindung an die vom Strafrichter vorgenommene Beurteilung der Wiederholungsgefahr nicht besteht (BVerwGE 57, 61 [66]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65; Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß eine strafrichterliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafvollstreckung für die Ausländerbehörde bei der Einschätzung der von dem straffällig gewordenen Ausländer ausgehenden Gefahr neuer Verfehlungen zwar eine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt und folglich von tatsächlichem Gewicht ist, daß aber eine rechtliche Bindung an die vom Strafrichter vorgenommene Beurteilung der Wiederholungsgefahr nicht besteht (BVerwGE 57, 61 [66]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65; Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45).
  • BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
    Der Ausländertehörde steht insoweit ein eigenständiges Prüfungsrecht zu (Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 97).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit - …

    Im übrigen übersieht die Beschwerde, daß sich das Maß der erforderlichen Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt und daß deswegen z.B. nach Gewaltdelikten auch bei Ausländern, die Freizügigkeit nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes/EWG genießen, eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr selbst in Fällen des § 56 Abs. 1 StGB bejaht werden kann (BVerwGE 57, 61 [68]; Beschlüsse vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 [S. 56]; vom 7. Mai 1984 - BVerwG 1 B 54.84 -).
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