Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 55.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,12865
BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 55.90 (https://dejure.org/1990,12865)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1990 - 1 B 55.90 (https://dejure.org/1990,12865)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1990 - 1 B 55.90 (https://dejure.org/1990,12865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,12865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen einer nicht innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist erfolgten Beschwerdebegründung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 55.90
    [D]ie Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes [beruht] auf § 13 Abs. 1 GKG in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung des § 5 ZPO (Beschluß vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 B 1.82 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 86).
  • VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
    Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

    Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

    Die Antragsgegnerin darf die Antragstellerin zu 1. vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).

    Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).

  • VG Bremen, 31.07.2008 - 1 V 1991/08

    Anspruch auf Zuweisung zur Gesamtschule Mitte

    Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

    Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

    Die Antragsgegnerin darf den Antragsteller vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).

    Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).

  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 134.07

    Bemessung von zusätzlichen Leistungen für die bereits in der Regelsatzleistung …

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist jedoch nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Divergenz einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 55.90 - NVwZ 2000, 193 und vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht