Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 55.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Konsequenzen einer nicht innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist erfolgten Beschwerdebegründung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.01.1990 - 11 L 413/89
- BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 55.90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82
Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und …
- VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08 Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).
Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).
Die Antragsgegnerin darf die Antragstellerin zu 1. vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).
Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).
- VG Bremen, 31.07.2008 - 1 V 1991/08
Anspruch auf Zuweisung zur Gesamtschule Mitte
Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).
Die Antragsgegnerin darf den Antragsteller vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).
Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).
- BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 134.07
Bemessung von zusätzlichen Leistungen für die bereits in der Regelsatzleistung …
Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist jedoch nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Divergenz einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 55.90 - NVwZ 2000, 193 und vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2).
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