Rechtsprechung
| BVerwG, 19.05.1987 - 1 B 55.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Postulationsfähigkeit eines Rechtsbeistands bei einer Beschwerde - Ausweisung eines Ausländers - Wiederholungsgefahr in Hinsicht auf neue Straftaten - Berücksichtigung der Strafaussetzung zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1987 - 1 S 3331/86
- BVerwG, 19.05.1987 - 1 B 55.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 1 B 55.87
Damit ist es nicht von dem im Urteil des beschließenden Senats vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61 = DÖV 1979, 291) entwickelten Rechtssatz abgerückt, daß freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten nach strafgerichtlicher Verurteilung in der Regel mangels hinreichender Wiederholungsgefahr nicht ausgewiesen werden dürfen, wenn die Vollstreckung der Strafe gemäß § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt worden ist. - BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht
Auszug aus BVerwG, 19.05.1987 - 1 B 55.87
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß im Rahmen eines Ausweisungsverfahrens für die Einschätzung einer Wiederholungsgefahr auch bei Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach § 57 StGB, dem für das Jugendgerichtsverfahren § 88 JGG entspricht, nicht einer Bewährungsmaßnahme nach § 56 StGB ohne weiteres gleichsteht (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91).
- BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Wenn dem Kläger nach § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes gewährt worden ist, schließt dies die Annahme einer hinreichenden Wiederholungsgefahr im Sinne einer spezialpräventiv motivierten Ausweisung anders als bei Bewährungsmaßnahmen nach § 56 StGB (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]) nicht aus; denn beide Bewährungsmaßnahmen können schon nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 B 55.87 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 05.08.1987 - 1 B 55.87 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.07.1986 - 3 A 1324.85
- OVG Berlin, 05.08.1987 - 1 B 55.87
- BVerwG, 14.06.1988 - 7 B 206.87
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