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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28577
BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18 (https://dejure.org/2018,28577)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2018 - 1 B 56.18 (https://dejure.org/2018,28577)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2018 - 1 B 56.18 (https://dejure.org/2018,28577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen einer vom Ausländer ausgehenden Gefahr im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 54
    Fortbestehen einer vom Ausländer ausgehenden Gefahr im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    Rn. 8 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt (…s. nur BVerwG, Urteile vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 87 und vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -), dass die Entscheidung über die Ausweisung und jene über das Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie dessen Befristung je eigenständige, systematisch zu trennende Entscheidungen sind.

    Rn. 9 Soweit Regelungen des § 11 AufenthG aus anderen Gründen einer richtlinienkonformen Auslegung bedürfen (s. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -), legt die Beschwerdebegründung die Entscheidungserheblichkeit damit verbundener Fragen nicht dar.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    "Kann bei der Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 54 AufenthG die Feststellung getroffen werden, dass die vom Ausländer ausgehende Gefahr im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3/16 - https://www.BVerwG.de/220217U1C3.16.0, Rn 26), wenn das Gericht anhand der Aktenlage aus eigener Einschätzung befindet, dass nur kurzzeitige Fortschritte einer Drogentherapie noch keine günstigere Prognose für eine Straffreizeit in der Zukunft zulassen, ohne ein hierauf gerichtetes aktuelles psychiatrisches Gutachten einzuholen?".
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht; die Beschwerde muss - in Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils - erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    Rn. 7 Zu der in der Begründung in den Vordergrund gerückten Frage eines ausländerbehördlichen Ermessens im Rahmen der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 - BVerwGE 157, 356 Rn. 18 ff.) geklärt, dass die Ausländerbehörde bei der Befristung des mit einer Ausweisung verbundenen bzw. zu verbindenden Einreise- und Aufenthaltsverbots seit Inkrafttreten des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) über die Länge der Frist nach Ermessen zu entscheiden hat und auch aus der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie), und zwar ungeachtet der vom Senat bislang offengelassenen Frage, ob die Befristung der gesetzlichen Wirkungen der Ausweisung an den Bestimmungen dieser Richtlinie zu messen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 45), keine gebundene Entscheidung folgt.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    Rn. 7 Zu der in der Begründung in den Vordergrund gerückten Frage eines ausländerbehördlichen Ermessens im Rahmen der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 - BVerwGE 157, 356 Rn. 18 ff.) geklärt, dass die Ausländerbehörde bei der Befristung des mit einer Ausweisung verbundenen bzw. zu verbindenden Einreise- und Aufenthaltsverbots seit Inkrafttreten des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) über die Länge der Frist nach Ermessen zu entscheiden hat und auch aus der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie), und zwar ungeachtet der vom Senat bislang offengelassenen Frage, ob die Befristung der gesetzlichen Wirkungen der Ausweisung an den Bestimmungen dieser Richtlinie zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 45), keine gebundene Entscheidung folgt.
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    Rn. 8 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt (s. nur BVerwG, Urteile vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 87 und vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -), dass die Entscheidung über die Ausweisung und jene über das Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie dessen Befristung je eigenständige, systematisch zu trennende Entscheidungen sind.
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 56.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Die Zulassung umfasst die Ausweisung und das Einreise- und Aufenthaltsverbot, die jeweils selbstständige Streitgegenstände darstellen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 9 f., …und vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, juris Rn. 6, 15; Beschluss vom 03.09.2018 - 1 B 56.18 -, juris Rn. 8;… Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 11 AufenthG Rn. 129).
  • BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

    Ob und in welchem Umfang hierzu ein Gutachten (ergänzend) einzuholen ist, ist zuvörderst eine Frage der gerichtlichen Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO), auf die ein Beteiligter durch entsprechende Beweisanträge einzuwirken vermag (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 56.18 - juris Rn. 5), die im vorliegenden Verfahren indes nicht gestellt wurden.
  • VG Düsseldorf, 25.01.2019 - 3 L 2586/18

    Asylrecht (Demokratische Republik Kongo)

    Rn. 116 vgl. zur Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage gegen die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes: BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21/17 -, juris, Beschlüsse vom 3. September 2018 - 1 B 56/18 -, juris, vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3/17 -, juris und vom 25. Juli 2017 - 1 C 12/16 -, juris,.
  • VG Düsseldorf, 09.03.2021 - 25 K 1234/19
    Rn. 304 vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018, 1 C 21/17, sowie Beschlüsse vom 3. September 2018, 1 B 56/18, vom 13. Juli 2017, 1 VR 3/17, und vom 25. Juli 2017, 1 C 12/16, jeweils juris,.
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