Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsberatung - Aufsicht - Pflichtgemäßes Ermessen - Regelmäßige Geschäftsprüfungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.03.1993 - 9 A 96/91
- OVG Schleswig-Holstein, 07.01.1994 - 3 L 93/93
- BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1768
- NVwZ 1995, 788 (Ls.)
- DVBl 1995, 812 (Ls.)
- DÖV 1995, 647
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes - 2. RBerV - zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen vorbehaltlich der gemäß § 209 BRAO für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geltenden Ausnahme (vgl. BVerfGE 80, 269 ;… Rennen/Caliebe, RBerG, 2. Aufl., Anhang 2 Rn. 35, 36) befugt ist und daß diese Befugnis höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG nicht widerspricht (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - und Beschluß vom 21. August 1970 - BVerwG 1 B 67.69 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16 S. 4 bzw. Nr. 20 S. 18). - BVerwG, 14.02.1994 - 1 B 152.93
Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Eintragung in …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
Er darf Art und Umfang der Berufsregelung in weitem Maß nach den besonderen Verhältnissen der verschiedenen Lebensbereiche, insbesondere nach der sozialen Struktur der in Frage stehenden Berufe differenzieren (vgl. z.B. Beschluß vom 14. Februar 1994 - BVerwG 1 B 152.93 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 16 S. 2 f.). - BVerwG, 21.08.1970 - I B 67.69
Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes - 2. RBerV - zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen vorbehaltlich der gemäß § 209 BRAO für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geltenden Ausnahme (vgl. BVerfGE 80, 269 ;… Rennen/Caliebe, RBerG, 2. Aufl., Anhang 2 Rn. 35, 36) befugt ist und daß diese Befugnis höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG nicht widerspricht (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - und Beschluß vom 21. August 1970 - BVerwG 1 B 67.69 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16 S. 4 bzw. Nr. 20 S. 18). - BVerwG, 19.04.1966 - I C 103.62
Auszug aus BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 56.94
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes - 2. RBerV - zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen vorbehaltlich der gemäß § 209 BRAO für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geltenden Ausnahme (vgl. BVerfGE 80, 269 ;… Rennen/Caliebe, RBerG, 2. Aufl., Anhang 2 Rn. 35, 36) befugt ist und daß diese Befugnis höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG nicht widerspricht (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - und Beschluß vom 21. August 1970 - BVerwG 1 B 67.69 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16 S. 4 bzw. Nr. 20 S. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18
Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Rn. 10 Bereits zu der bis zum 30.06.2008 gültigen Vorgängerregelung von § 13a Abs. 4 RDG in § 3 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes, aus der präventive (Aufklärungs-)Möglichkeiten der Behörden zur Anhörung des Betroffenen bzw. zur Einholung von schriftlichen Stellungnahmen ebenso wie solche zur Anforderung von Akten und Buchführungsunterlagen bzw. zu einer Geschäftsprüfung vor Ort abgeleitet wurden (…vgl. Dötsch, a.a.O., § 13a Rn. 10), hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Befugnis der Aufsichtsbehörden zur Prüfung der Geschäftsführung von Rechtsbeiständen höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG, nicht widerspricht (vgl. Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 -, juris m.w.N.). - VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18
Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum …
Rn. 39 Die in § 7b Abs. 1 Satz 3 BKrFQG geregelten Kontrollbefugnisse sind verhältnismäßig (vgl. entsprechend für die Teilnahme von mit der Überwachung beauftragten Personen am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht: BVerwG, Beschluss vom 21.08.1973 - I B 55.73 - juris; vgl. für regelmäßige Geschäftsprüfungen in angemessenen Zeitabständen bei Rechtsbeiständen: BVerwG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 B 56.94 - juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2019 - 9 S 2178/18 - juris).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.