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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.11.2021 - 1 B 57.21, 1 B 57.21 (1 C 32.21)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47314
BVerwG, 01.11.2021 - 1 B 57.21, 1 B 57.21 (1 C 32.21) (https://dejure.org/2021,47314)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.2021 - 1 B 57.21, 1 B 57.21 (1 C 32.21) (https://dejure.org/2021,47314)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 2021 - 1 B 57.21, 1 B 57.21 (1 C 32.21) (https://dejure.org/2021,47314)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2021 - 1 B 57.21
    Sie kann dem Senat insgesamt Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:945] - Rn. 57) für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG) genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 3 i.V.m. § 3b AsylG) genannten Verfolgungsgründe - sowie deren Widerlegung - zu stellen sind und welche Bedeutung einer solchen "starken Vermutung" im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zukommt.
  • OVG Sachsen, 03.04.2023 - 1 A 111/22

    Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Bestandsschutz; Störerauswahl; …

    Eine vorbeugende baupolizeiliche Anordnung ist nach Sinn und Zweck des § 80 Satz 2 SächsBO als Maßnahme der Gefahrenabwehr bereits dann gerechtfertigt, wenn eine formell baurechtswidrige Nutzung nachweislich stattgefunden hat und für eine weitere derartige Nutzung konkrete Anhaltspunkte vorliegen (…vgl. Senatsbeschl. v. 13. November 2014 - 1 B 119/14 -, juris Rn. 8; v. 6. Juli 2022 - 1 B 57/21 - Rn. 19, n. v.;… enger zum bayerischen Landesrecht: BayVGH, Beschl. v. 18. August 2017 - 9 ZB 15.1989 -, juris Rn. 5: unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Nutzung).
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