Rechtsprechung
| BVerwG, 28.01.2008 - 1 B 57.07 (1 PKH 43.07) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rücknahme einer rechtswidrigen bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Recht auf (fehlerfreie) Ausübung des behördlichen Rücknahmeermessens; Ermessen zur Rücknahme einer gemeinschaftswidrig erlassenen Regelausweisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 705/07
- BVerwG, 28.01.2008 - 1 B 57.07 (1 PKH 43.07)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2008 - 1 B 57.07
Der Senat hat ferner erkannt, dass diese Grundsätze durch Gemeinschaftsrecht nicht modifiziert werden (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Entscheidungssammlung bestimmt).Die von der Beschwerde in Bezug genommenen Erwägungen des Berufungsgerichts beziehen sich erkennbar auf Fallkonstellationen, bei denen die Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch ohne eine zugleich verfügte Befristung gewahrt ist (zum Trennungsprinzip zwischen Ausweisung und Befristung ihrer Folgen zuletzt Urteil des Senats vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - Rn. 18; zur Veröffentlichung in der Amtlichen Entscheidungssammlung bestimmt).
Die Beschwerde zeigt jedoch nicht ansatzweise auf, aus welchen Gründen die Aufrechterhaltung der Ausweisung des Klägers "schlechthin unerträglich" erscheinen und der Kläger deshalb ausnahmsweise einen strikten Anspruch auf deren Rücknahme haben soll (vgl. zu dieser Ausnahmekonstellation nochmals Urteil des Senats vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - Rn. 32 f.).
- BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07
Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …
Auch insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannte Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - a.a.O. Rn. 36 Bezug (vgl. darüber hinaus auch den Beschluss vom 28. Januar 2008 - BVerwG 1 B 57.07 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 12 S 299/19
Kein Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen Ausweisungverfügung, …
Im Rahmen der Entscheidung über die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts kommt einem Verstoß gegen Art. 8 EMRK daher keine weitergehende Wirkung zu als einer Verletzung sonstigen materiellen nationalen Rechts oder gar einem Grundrechtsverstoß (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.06.2007 - 13 S 1045/07 - juris Rn. 30; siehe auch BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 1 C 33.07 - juris 12 ff.; das BVerwG hat mit dieser Entscheidung das zuvor genannte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 28.01.2008 - 1 B 57.07 - juris Rn. 3, nach dem ein Anspruch aus Art. 8 EMRK auf Rücknahme einer rechtswidrigen bestandskräftigen Ausweisungsverfügung zu verneinen ist). - VG Berlin, 09.03.2009 - 16 A 125.08
Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines straffälligen türkischen …
Auch ansonsten gebietet das Gemeinschaftsrecht keine unbedingte Aufhebung, sondern kennt vielmehr den Grundsatz der Bestandskraft einer Verwaltungsentscheidung, der maßgeblich zur Rechtssicherheit beiträgt (vgl. nur EuGH…, Urteil vom 13. Januar 2004 - Rs. C-453/00 [Kühne & Heitz NV] -, EuGHE 2004, 787, Rn. 24), so dass sich aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen allenfalls eine Einschränkung des Ermessens ergibt (so VG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 6 E 421/05 -, InfAuslR 2005, 186), aber keine derartige Ermessensreduktion, dass nur noch die Aufhebung der Entscheidung rechtmäßig wäre (BVerwG…, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367 [378], Rn. 36; Beschluss vom 28. Januar 2008 - 1 B 57.07 -, zitiert nach juris, Rn. 3;… Urteil vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 -, zitiert nach juris, Rn. 17 m.w.N.).
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