Rechtsprechung
| BVerwG, 24.03.1981 - 1 B 576.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einreise unter Verstoß gegen die Sichtvermerksvorschrift - Ermessen über die Ausweisung - Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung mit einem sich im Bundesgebiet aufhaltenden Asylbewerber
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 07.02.1979 - I B 99.77
- BVerwG, 24.03.1981 - 1 B 576.79
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
Überprüfung einer Ermessensentscheidung
Auszug aus BVerwG, 24.03.1981 - 1 B 576.79
Außerdem ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Anwesenheit eines unter Mißachtung des Sichtvermerkszwangs eingereisten Ausländers in der Regel Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (BVerwGE 57, 252 [256]).Das hat auch im vorliegenden Fall und insbesondere für die Frage zu gelten, wann nach Maßgabe einer Güter- und Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der Wahrung der Einreisevorschriften zurückzutreten hat (vgl. BVerwGE 57, 252 [257]).
- BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75
Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1981 - 1 B 576.79
Der Senat hat bereits entschieden, daß ein nach Abschluß des verwaltungsbehördlichen Ausweisungsverfahrens gestellter Asylantrag bei der gerichtlichen Nachprüfung der Ausweisungsverfügung unberücksichtigt bleiben muß (BVerwGE 58, 352 [BVerwG 16.10.1979 - 1 C 20/75]). - BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Voraussetzungen für einen …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1981 - 1 B 576.79
Anders als ein Asylbewerber, der unmittelbar aus dem Land, in dem ihm nach seiner Darstellung politische Verfolgung droht, in die Bundesrepublik Deutschland einreist (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7]), kann nämlich ein solcher Ausländer in der Regel die Einreisevorschriften einhalten, so daß deren Beachtung von ihm auch regelmäßig erwartet werden muß. - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1981 - 1 B 576.79
In diesem Rahmen ist auf Grund einer Interessen- und Güterabwägung auch zu prüfen, ob und inwieweit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausreise des Ausländers gebührt (BVerwGE 48, 299 [302. ff.]).
- BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84
Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange …
Das gilt nicht nur für die Fälle, in denen der Ausländer im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG eine Erwerbstätigkeit auszuüben beabsichtigt (BVerwGE 57, 252 [256]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24. § 2 AuslG Nr. 38; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2), sondern auch dann, wenn er zu dem in § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG genannten Personenkreis gehört (Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 -).Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigt grundsätzlich keine andere Beurteilung der Rechtslage, die ein Verstoß gegen den Sichtvermerkszwang regelmäßig nach sich zieht (Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 831.80 - vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 - vom 22. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 55.81 - vom 29. März 1982 - BVerwG 1 B 28.82 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - a.a.O.).
Im übrigen beurteilt sich die Frage, ob entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen eine Ausnahme zu bejahen ist, nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls und verleiht deswegen einer Rechtssache in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 - vom 19. Juni 1981 - BVerwG 1 B 67.81 -).
- BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer …
Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigt grundsätzlich keine andere Beurteilung der Rechtsfolge, die ein Verstoß gegen den Sichtvermerkszwang nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig nach sich zieht(Beschlüsse vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 -, vom 22. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 55.81 -) Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Ausländer zuvor bereits lange Zeit erlaubt im Bundesgebiet gelebt hat(Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116). - BVerwG, 29.03.1982 - 1 B 28.82
Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis - Anwesenheit eines unter Missachtung des …
Davon abgesehen müßte die Beschwerde auch deshalb scheitern, weil in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt ist, daß die Anwesenheit eines unter Mißachtung des Sichtvermerkszwangs eingereisten Ausländers in der Regel Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (BVerwGE 57, 252 [256]) und daß dies auch gilt, wenn der Ausländer mit seinen sich hier aufhaltenden Eltern zusammenleben möchte, da auch einem solchen Ausländer grundsätzlich zuzumuten ist, gemäß der gesetzlichen Regelung nicht erst nach, sondern vor der Einreise um die entsprechende Aufenthaltserlaubnis nachzusuchen (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 831.80 - vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 - vom 22. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 55.81 -). - BVerwG, 22.01.1982 - 1 CB 55.81
Geltung der Grundsätze der Familienzusammenführung - Einreise unter Verstoß gegen …
Denn auch von einem solchen Ausländer darf und muß grundsätzlich erwartet werden, daß er gemäß der gesetzlichen Regelung nicht erst nach, sondern vor der Einreise um die Aufenthaltserlaubnis nachsucht; die "Grundsätze der Familienzusammenführung" ändern daran nichts (vgl. Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 -).
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