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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15406
OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09 (https://dejure.org/2010,15406)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2010 - 1 B 580/09 (https://dejure.org/2010,15406)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 (https://dejure.org/2010,15406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 22 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsVwVG § 22 Abs. 2
    Festsetzung und erneute Androhung eines Zwangsgeldes wegen der Beseitigung einer Werbeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung und erneute Androhung eines Zwangsgeldes wegen der Beseitigung einer Werbeanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98

    Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).

    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Für eine Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes liegen hier keine Anhaltspunkte vor, sie wurde auch von der Antragstellerin zu Recht nicht geltend gemacht.

  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08

    Verwaltungsvollstreckung; Kosten der Ersatzvornahme; Prüfungsumfang

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.1996 - 1 S 652/95

    3.8 Verwaltungsvollstreckung - Zwangsgeld; verwaltungsgerichtlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer …

    a) Zwar wird vertreten, dass Einwände gegen die einer Zwangsmittelfestsetzung zugrunde liegende Zwangsmittelandrohung nur in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Zwangsmittelandrohung selbst geltend gemacht werden können, weil im gestreckten Vollstreckungsverfahren die Rechtmäßigkeit der auf den vorangegangenen Stufen getroffenen Entscheidungen - also Grundverfügung und Zwangsmittelandrohung - selbst dann nicht zu prüfen sei, wenn diese lediglich sofort vollziehbar sind (vgl. etwa: OVG Bautzen, Beschl v. 29.01.2010 - 1 B 580/09 -, juris Rdnr. 5;… OVG Münster, a. a. O., juris Rdnr. 44;… 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 11.02.2000 - 1 L 4549/99 -, juris Rdnr. 11).
  • OVG Sachsen, 16.12.2024 - 1 A 122/22

    Zwangsgeldfestsetzung; maßgeblicher Zeitpunkt; Beseitigungsanordnung; Schwarzbau; …

    Rn. 16 Wie vom Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, bleibt in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung und der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht, soweit die Grundverfügung bestandskräftig oder sofort vollziehbar ist und die weiteren Voraussetzungen für die Vollstreckung gegeben sind (Senatsbeschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 12. April 2019 - 3 B 33/19 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… Beschl. v. 9. August 2016 - 4 B 373/15 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Ist der zu vollstreckende Grundverwaltungsakt im Sinne von § 44 VwVfG nichtig, würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (Senatsbeschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 26.02.2026 - 1 A 178/24

    Zwangsgeldfestsetzung; isoliertes Verfahren; Höhe des Zwangsgelds

    Rn. 42 In isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes bleiben die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung und der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht, soweit die Grundverfügung bestandskräftig oder sofort vollziehbar ist und die weiteren Voraussetzungen für die Vollstreckung gegeben sind (…Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2024 - 1 A 122/22 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 12. April 2019 - 3 B 33/19 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… Beschl. v. 9. August 2016 - 4 B 373/15 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Ist der zu vollstreckende Grundverwaltungsakt im Sinne von § 44 VwVfG nichtig, würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (…Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2024 - 1 A 122/22 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 09.08.2016 - 4 B 373/15

    Zwangsgeld, Androhung, Festsetzung; Ermessen bei Festsetzung; Reduzierung der …

    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bleiben in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung und der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht, soweit die Grundverfügung bestandskräftig oder sofort vollziehbar ist und die weiteren Voraussetzungen für die Vollstreckung gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5 m. w. N., …und Beschl. v. 9. Februar 2010 - 3 A 47/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 36/09

    Gebotenheit der nochmaligen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort …

    OVG, Beschl. v. 29.1.2010 - 1 B 580/09 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.12.2012 - 4 B 171/12

    Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, effektiver Rechtsschutz

    Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz nur, wenn der zu vollstreckende Grundverwaltungsakt im Sinne von § 44 VwVfG nichtig ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 4 B 2/14

    Zwangsgeld, Grundverwaltungsakt erledigt

    Soweit der materiell-rechtliche Regelungsbereich der sofort vollziehbaren Grundverfügung mit Androhung reicht, unterliegt der nachfolgende Festsetzungsakt grundsätzlich keiner weiteren Nachprüfung (SächsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 B 580/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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