Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.1979 - 1 B 591.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1978 - I 1339/78
- BVerwG, 30.01.1979 - 1 B 591.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 B 591.78
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist hinreichend geklärt, daß die aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung verfügte Ausweisung eines EG-Angehörigen eine nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitngrundsatzes zu beurteilende und deswegen nach dem Ausmaß des möglichen Schadens zu differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit verlangt, daß der betreffende Ausländer künftig die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören wird (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -).
- BVerwG, 15.02.1980 - 1 B 109.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ausgewiesen werden darf, wenn der Strafrichter nach § 56 Abs. 1 StGB die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat, ist sowohl durch die in der Beschwerde angeführten Entscheidungen als auch durch weitere Entscheidungen des Senats (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1979 - BVerwG 1 B 591.78 - Beschluß vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 - Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 -, NJW 1979, 2486) hinreichend geklärt, so daß keine Veranlassung besteht, diese Frage erneut in einem Revisionsverfahren zu behandeln.
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