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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 12.03.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4478
BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85 (https://dejure.org/1985,4478)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1985 - 1 B 6.85 (https://dejure.org/1985,4478)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1985 - 1 B 6.85 (https://dejure.org/1985,4478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welche Feststellungen getroffen werden müssen, bevor eine Ausweisungsverfügung ergehen darf - Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers - Zumutbarkeit der Mitausreise ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Erfolg stehen, was einschließt, daß kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen, insbesondere nach Art und Schwere, und den mit der Ausweisung für den Ausländer verbundenen Folgen bestehen darf (vgl. etwa BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

    In der Regel hindert Art. 6 Abs. 1 und 2 GG eine erforderliche Ausweisung eines Ausländers mit ausländischer Familie nicht; denn im allgemeinen ist dem ausländischen Ehegatten und den minderjährigen Kindern im Interesse der ehelichen und familiären Gemeinschaft die gemeinsame Rückkehr mit dem Ausgewiesenen in den Heimatstaat zuzumuten (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Erfolg stehen, was einschließt, daß kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen, insbesondere nach Art und Schwere, und den mit der Ausweisung für den Ausländer verbundenen Folgen bestehen darf (vgl. etwa BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

    Hält sich der Ausgewiesene zusammen mit seinem ebenfalls ausländischen Ehegatten und seinen Kindern im Bundesgebiet auf, so muß auch geprüft werden, ob der Schutz von Ehe und Familie Vorrang vor dem Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (vgl. etwa BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77

    Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Erfolg stehen, was einschließt, daß kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen, insbesondere nach Art und Schwere, und den mit der Ausweisung für den Ausländer verbundenen Folgen bestehen darf (vgl. etwa BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

    Hält sich der Ausgewiesene zusammen mit seinem ebenfalls ausländischen Ehegatten und seinen Kindern im Bundesgebiet auf, so muß auch geprüft werden, ob der Schutz von Ehe und Familie Vorrang vor dem Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (vgl. etwa BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Der Senat hat zu dieser Frage wiederholt Stellung genommen (vgl. etwa BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 68, 101 [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 66/82]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Die Beschwerde macht lediglich geltend, das Berufungsgericht hätte der Klage stattgeben müssen, wenn es die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Urteile vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 -, vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - und vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 C 18.82 -) aufgestellten einschlägigen Rechtsgrundsätze (über die aufenthaltsrechtliche Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips) sachgerecht auf den vorliegenden Fall angewendet hätte.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Im übrigen verletzt das Berufungsgericht eine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei wie hier nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Hält sich der Ausgewiesene zusammen mit seinem ebenfalls ausländischen Ehegatten und seinen Kindern im Bundesgebiet auf, so muß auch geprüft werden, ob der Schutz von Ehe und Familie Vorrang vor dem Interesse an der Ausreise des Ausländers beansprucht (vgl. etwa BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Der Senat hat zu dieser Frage wiederholt Stellung genommen (vgl. etwa BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 68, 101 [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 66/82]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Der Senat hat zu dieser Frage wiederholt Stellung genommen (vgl. etwa BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 68, 101 [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 66/82]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
    Die Beschwerde macht lediglich geltend, das Berufungsgericht hätte der Klage stattgeben müssen, wenn es die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Urteile vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 -, vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - und vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 C 18.82 -) aufgestellten einschlägigen Rechtsgrundsätze (über die aufenthaltsrechtliche Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips) sachgerecht auf den vorliegenden Fall angewendet hätte.
  • BVerwG, 30.12.1981 - 1 B 173.81

    Ausländer - Ausweisung - Strafakte - Einsichtnahme

  • BVerwG, 07.02.1984 - 1 C 18.82

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Langjähriger Aufenthalt - Verlängerung der …

  • BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 12.03.1985 - 1 B 6/85   

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https://dejure.org/1985,1791
OVG Bremen, 12.03.1985 - 1 B 6/85 (https://dejure.org/1985,1791)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.03.1985 - 1 B 6/85 (https://dejure.org/1985,1791)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. März 1985 - 1 B 6/85 (https://dejure.org/1985,1791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 1182
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Bremen, 26.02.2009 - 1 B 317/08

    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung

    Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung eines Beitragsbescheids (§ 80 Abs. 5 VwGO) kommt nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder wenn die Vollziehung für den Beitragspflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (st. Rspr. des OVG, vgl. B. v. 12.03.1985 - 1 B 6/85 - DVBl 1985, S. 1182).

    Dagegen ist die Höhe der Beitragsforderung im Eilverfahren in der Regel nur daraufhin zu überprüfen, ob sich der geltend gemachte Beitrag in etwa in einer Größenordnung bewegt, die auch bei der abschließenden Prüfung im Hauptsacheverfahren erwartet werden kann (OVG Bremen, B. v. 12.03.1985, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 16.09.2003 - 5 TG 1608/03

    Vermessungsgebühr nach Pauschale für Rohbaukosten

    Eine unbillige Härte ist nur anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, Beschluss vom 25.1.1988 - 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; OVG Bremen, Beschluss vom 12.3.1985 - 1 B 6/85 -, DVBl. 1985, 182; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.3.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617).
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