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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,828
BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92 (https://dejure.org/1992,828)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 (https://dejure.org/1992,828)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1992 - 1 B 61.92 (https://dejure.org/1992,828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffenrecht - Rechtskräftige Verurteilung - Unzuverlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 480 (Ls.)
  • DÖV 1993, 354
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Daran ändert nichts, daß die rechtskräftige Verurteilung nicht ohne weiteres den Mangel der Zuverlässigkeit begründet, sondern außerdem eine Würdigung der abgeurteilten Tat und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt, erforderlich macht (vgl. z.B. Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Es versteht sich von selbst, daß hier ähnliche Grundsätze gelten müssen, wie sie in der Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 für Ausweisungen aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung entwickelt worden sind (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 >301 f.<; Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Es versteht sich von selbst, daß hier ähnliche Grundsätze gelten müssen, wie sie in der Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 für Ausweisungen aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung entwickelt worden sind (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 >301 f.<; Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
    Auch danach ist die Behörde nicht verpflichtet, das Strafverfahren gewissermaßen zu wiederholen, wenn der Betroffene geltend macht, zu Unrecht verurteilt worden zu sein (vgl. Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …

    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn für die Behörde ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (Beschlüsse vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche …

    Rn. 42 Bereits daraus folgt, dass die Luftsicherheitsbehörde - wie schon nach bisheriger Rechtslage (vgl. § 7 Abs. 1 LuftSiG a. F.), an der sich ersichtlich nichts ändern sollte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.07.2017 - 1 B 81/17 -, NordÖR 2018, 22;… OVG NW, Beschl. v. 01.03.2018, a.a.O., juris Rn. 12) - auch bei Vorliegen eines Regeltatbestands zu prüfen hat, ob dieser im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme luftsicherheitsrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. zu § 5 Abs. 2 WaffG BVerwG, Beschl. v. 22.04.1992 - 1 B 61.92 -), was nur aufgrund einer Gesamtwürdigung i. S. des § 7 Abs. 1a Satz 1 LuftSiG beurteilt werden kann.
  • VG Stuttgart, 23.01.2024 - 5 K 4730/22

    Wiedererteilung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse

    Das gerichtliche Strafverfahren, in dem der Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und im Zweifel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden ist, bietet dafür eine besondere Gewähr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 -, juris Rn. 6).

    Rn. 121 In diesem Sinne ist - für die Bestimmungen der sog. Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG - in der Rechtsprechung lediglich eine grundsätzliche, keine strikte Bindung an rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen anerkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat in jenem Zusammenhang entschieden, dass die Behörde "grundsätzlich von der Richtigkeit einer rechtskräftigen Verurteilung ohne weiteres ausgehen darf" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 -, juris Leitsatz;… Beschluss vom 27.03.2007 - 6 B 108.06 -, juris Rn. 6).

    Diese Rechtsprechung wurde in Nr. 5.3 WaffVwV aufgenommen, wonach die Behörde "strafgerichtliche Feststellungen allenfalls dann ihrer Entscheidung nicht oder doch nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde zu legen [hat], wenn für sie ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären." Soweit sich die genannten Fundstellen - teilweise - speziell (lediglich) auf strafgerichtliche Feststellungen beziehen (so liest sich BVerwG, Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 -, juris Rn. 6, sowie Nr. 5.3 WaffVwV), versteht sie die Kammer hingegen umfassend, auf die strafgerichtliche Entscheidung insgesamt bezogen, was eine offensichtlich fehlerhafte Rechtsanwendung einschließt (so wohl auch BVerwG…, Beschluss vom 21.07.2008 - 3 B 12.08 -, juris Rn. 9).

    Rn. 127 Wenn - wie dargestellt - nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung sogar bei der bloßen Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG grundsätzlich von der Richtigkeit einer rechtskräftigen Verurteilung ohne weiteres ausgegangen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 -, juris Leitsatz) und ein Abrücken von der Bindung an rechtskräftige Verurteilungen "allenfalls in Sonderfällen" in Betracht kommt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.07.2008 - 3 B 12.08 -, juris Rn. 9; vgl. auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12.02.2007 - 19 CS 06.2210 -, juris Rn. 25; "in besonderen Ausnahmefällen", vgl. zuletzt Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.04.2021 - 24 CS 21.494 -, juris Rn. 15), dann muss dies - auch (oder sogar erstrecht) - für die Fälle der sog. absoluten Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG gelten.

    Rn. 129 Ebenfalls im normativ ähnlich strukturierten Ausweisungsrecht ist die Behörde nicht verpflichtet, das Strafverfahren gewissermaßen zu wiederholen, wenn der Betroffene geltend macht, zu Unrecht verurteilt worden zu sein (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht geht die Kammer davon aus, dass die Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens, in dem der Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und im Zweifel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden war, eine besondere Gewähr dafür bietet, dass die behördliche Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auf tragfähiger Grundlage erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61.92 -, juris Rn. 6).

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