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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 14.12.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2010
BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93 (https://dejure.org/1993,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1993 - 1 B 62.93 (https://dejure.org/1993,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1993 - 1 B 62.93 (https://dejure.org/1993,2010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Ausweisungsschutz nach dem Europäischen Niederlassungsabkommen und entsprechender bilateraler völkerrechtlicher Abkommen der BRD - Grenzen durch Ausweisungsgründe nach nationalem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93
    Die weiterhin in der Beschwerde gestellte Frage, "wie weit der sich aus Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen, Art. 14 Beschluß des Assoziationsrates EWG-Türkei und Art. 3 Richtlinie Nr. 64/221 des Rates der EWG ergebende Ausweisungsschutz geht", ist in dieser Allgemeinheit angesichts der dazu vorliegenden Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293; Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; zu den in Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen und übereinstimmend in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen (besonders schwerwiegenden) Ausweisungsgründen vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91) nicht klärungsbedürftig.

    Wenn dem Kläger nach § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes gewährt worden ist, schließt dies die Annahme einer hinreichenden Wiederholungsgefahr im Sinne einer spezialpräventiv motivierten Ausweisung anders als bei Bewährungsmaßnahmen nach § 56 StGB (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]) nicht aus; denn beide Bewährungsmaßnahmen können schon nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 B 55.87 -).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93
    Die weiterhin in der Beschwerde gestellte Frage, "wie weit der sich aus Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen, Art. 14 Beschluß des Assoziationsrates EWG-Türkei und Art. 3 Richtlinie Nr. 64/221 des Rates der EWG ergebende Ausweisungsschutz geht", ist in dieser Allgemeinheit angesichts der dazu vorliegenden Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293; Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; zu den in Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen und übereinstimmend in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen (besonders schwerwiegenden) Ausweisungsgründen vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91) nicht klärungsbedürftig.

    Wenn dem Kläger nach § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes gewährt worden ist, schließt dies die Annahme einer hinreichenden Wiederholungsgefahr im Sinne einer spezialpräventiv motivierten Ausweisung anders als bei Bewährungsmaßnahmen nach § 56 StGB (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]) nicht aus; denn beide Bewährungsmaßnahmen können schon nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 B 55.87 -).

  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93
    Die weiterhin in der Beschwerde gestellte Frage, "wie weit der sich aus Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen, Art. 14 Beschluß des Assoziationsrates EWG-Türkei und Art. 3 Richtlinie Nr. 64/221 des Rates der EWG ergebende Ausweisungsschutz geht", ist in dieser Allgemeinheit angesichts der dazu vorliegenden Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293; Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; zu den in Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen und übereinstimmend in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen (besonders schwerwiegenden) Ausweisungsgründen vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91) nicht klärungsbedürftig.

    Darüber hinaus ist ein etwaiger weitergehender Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge zu beachten (Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93
    Die weiterhin in der Beschwerde gestellte Frage, "wie weit der sich aus Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen, Art. 14 Beschluß des Assoziationsrates EWG-Türkei und Art. 3 Richtlinie Nr. 64/221 des Rates der EWG ergebende Ausweisungsschutz geht", ist in dieser Allgemeinheit angesichts der dazu vorliegenden Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293; Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; zu den in Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen und übereinstimmend in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen (besonders schwerwiegenden) Ausweisungsgründen vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91) nicht klärungsbedürftig.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 B 55.87

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93
    Wenn dem Kläger nach § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes gewährt worden ist, schließt dies die Annahme einer hinreichenden Wiederholungsgefahr im Sinne einer spezialpräventiv motivierten Ausweisung anders als bei Bewährungsmaßnahmen nach § 56 StGB (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]) nicht aus; denn beide Bewährungsmaßnahmen können schon nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 B 55.87 -).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Weiter ist das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht vom Erfordernis einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgegangen, soweit sich nicht aus der herangezogenen innerstaatlichen Rechtsgrundlage anderes ergab (vgl. Beschluss vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3; Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - BVerwGE 57, 61 und Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung …

    Von dem Erfordernis des pflichtwidrig unterlassenen Vorabentscheidungsersuchens ist auch nicht deshalb abzusehen, weil die Anwendbarkeit des § 47 AuslG i.v.m. § 12 AufenthG/EWG auf die Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers ebenso wie die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten Behördenentscheidung zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung der Berufung durch die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt schien und deshalb eine entsprechende Rüge im Zulassungsantrag voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (zur damaligen Rechtsprechung vergleiche etwa BVerwG, Beschl. v. 29.09.1993 - 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3;… Urt. v. 27.10.1978 - 1 C 91.76 - BVerwGE 57, 61 …und Urt. v. 11.06.1996 - 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247).

    Vielmehr bestand eine ausdrücklich gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 29.09.1993, a.a.O.;… Urt. v. 11.06.1996, a.a.O.), die erst mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.08.2004 (…- 1 C 30/02 -, a.a.O.) aufgegeben wurde.

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung; …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats stimmen die in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland wie auch in Art. 2 Abs. 3 NV vorgesehenen - besonders schwerwiegenden - Ausweisungsgründe mit denen des Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (BGBl 1959 II S. 997/1965 II S. 1099) - ENA - überein (Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.12.1994 - 1 B 62.93   

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https://dejure.org/1994,39504
OVG Berlin, 14.12.1994 - 1 B 62.93 (https://dejure.org/1994,39504)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.12.1994 - 1 B 62.93 (https://dejure.org/1994,39504)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 1 B 62.93 (https://dejure.org/1994,39504)
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