Rechtsprechung
| BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung der Pflicht der Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe im Urteil; Voraussetzungen einer Gehörsverletzung und eines Verstoßes gegen die formelle Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Fallübergreifend ...
- milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
Rn. 7 4. Die von der Beschwerde schließlich noch angesprochene Frage zur Auslegung des § 60 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c AufenthG ist inzwischen rechtsgrundsätzlich entschieden (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - AuAS 2006, 246 Rn. 23); insoweit kommt eine Zulassung der Revision auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer nachträglichen Divergenz in Betracht. - BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. etwa Beschluss vom 9. Mai 2003 - BVerwG 1 B 217.02 - juris unter Bezugnahme auf Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50). - BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95
Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
Abgesehen davon, dass die Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls im Hinblick auf den hier nur in Rede stehenden Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung nach § 60 Abs. 1 AufenthG - rechtsgrundsätzlich geklärt ist (vgl. den Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32), verkennt die Beschwerde, dass sich diese Frage wegen der Anwendung des neuen § 60 Abs. 1 AufenthG - wie unter 1. ausgeführt - in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen würde.
- BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung und ein Verstoß gegen die formelle Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. Beschluss vom 18. September 2003 - BVerwG 1 B 433.02 - juris und vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02
Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. etwa Beschluss vom 9. Mai 2003 - BVerwG 1 B 217.02 - juris unter Bezugnahme auf Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50). - BVerwG, 18.09.2003 - 1 B 433.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung und ein Verstoß gegen die formelle Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. Beschluss vom 18. September 2003 - BVerwG 1 B 433.02 - juris und vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
- BVerwG, 17.11.2008 - 10 B 10.08
Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtsschutzbedürfnis, …
Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Januar 2007 - BVerwG 1 B 63.06 - juris und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung und ein Verstoß gegen die formelle Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 5. Januar 2007 a.a.O. und vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
- BVerwG, 09.12.2008 - 10 B 26.08
Voraussetzungen der Anwendung der Ausschlussgründe des § 3 Abs. 2 …
Eine Verletzung dieser Pflicht kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist (vgl. Beschlüsse vom 5. Januar 2007 - BVerwG 1 B 63.06 - juris und vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4). - VGH Bayern, 17.06.2024 - 9 ZB 23.1836
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Verfahren um die …
Rn. 19 Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. BVerwG, B.v. 5.1.2007 - 1 B 63.06 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 10.06.2013 - 1 B 1.13
Darlegung einer entscheidungserheblichen Grundsatzfrage im Rahmen der Beschwerde
Die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt in Erfüllung des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar, dass in den Entscheidungsgründen die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiedergegeben werden, die das Gericht bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen (vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Januar 2007 - BVerwG 1 B 63.06 - juris und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50). - VGH Bayern, 11.03.2010 - 6 ZB 09.30001
Asylrecht (Afghanistan); gesetzlicher Richter; Übertragung auf Einzelrichter; …
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht ist, wie bereits im Verfahren der Schwester der Beigeladenen (U.v. 22.11.2006 - M 23 K 04.51567, nachgehend BayVGH, B.v. 23.9.2008 - 6 ZB 06.31124), auf der Grundlage von Feststellungen zur als "katastrophal" bewerteten allgemeinen Lage für Frauen in Afghanistan davon ausgegangen, dass die Beigeladene bei einer Rückkehr in ihr Heimatland aufgrund besonderer individueller Umstände in beachtlicher Weise geschlechtsspezifische Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure befürchten müsse (ähnlich etwa HessVGH, U.v. 1.3.2006 - 8 UE 3766/04.A - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 5.1.2007 - 1 B 63.06 - juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.2006 - 1 PKH 27.06, 1 B 63.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
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Beiordnung eines Rechtsanwaltes und Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 19.02.2004 - 5 E 7021/03
- VG Frankfurt/Main, 25.02.2004 - 5 E 7021/03
- VGH Hessen, 01.03.2006 - 8 UE 3766/04
- BVerwG, 04.07.2006 - 1 PKH 27.06, 1 B 63.06
- BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
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