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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15, 1 PKH 24.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,819
BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15, 1 PKH 24.15 (https://dejure.org/2016,819)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2016 - 1 B 64.15, 1 PKH 24.15 (https://dejure.org/2016,819)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 1 B 64.15, 1 PKH 24.15 (https://dejure.org/2016,819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit Deutschlands für die Prüfung eines Asylantrags nach den unionsrechtlichen Regelungen der Dublin II-Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit Deutschlands für die Prüfung eines Asylantrags nach den unionsrechtlichen Regelungen der Dublin II-Verordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15
    Rn. 2 Soweit die Beschwerde der Sache nach für klärungsbedürftig hält, ob ein auf § 27a AsylG gestützter Bescheid in eine ablehnende Entscheidung nach § 71a AsylG umgedeutet werden kann, ist in der Rechtsprechung des Senats inzwischen geklärt, dass - wie vom Berufungsgericht angenommen - eine solche Umdeutung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 16. November 2015 - 1 C 4.15 - juris Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15
    Auch hinsichtlich der statthaften Klageart ist geklärt, dass allein die Anfechtungsklage statthaft ist, wenn es - wie hier - um das Begehren auf Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit Deutschlands für die Prüfung eines Asylantrags nach den unionsrechtlichen Regelungen der Dublin II-Verordnung geht (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig und müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15
    Eine derartige Konstellation kann vorliegen, wenn sich bei einer gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitige Frage in gleicher Weise stellen würde, oder wenn die außer Kraft getretene Vorschrift aufgrund einer Übergangsbestimmung ihre Gültigkeit für einen nicht überschaubaren Personenkreis auch für die Zukunft behalten hätte (…BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - 4 B 19.00 - juris Rn. 5, vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 29 und vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15
    Eine derartige Konstellation kann vorliegen, wenn sich bei einer gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitige Frage in gleicher Weise stellen würde, oder wenn die außer Kraft getretene Vorschrift aufgrund einer Übergangsbestimmung ihre Gültigkeit für einen nicht überschaubaren Personenkreis auch für die Zukunft behalten hätte (…BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - 4 B 19.00 - juris Rn. 5, vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 29 und vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 19.00

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2016 - 1 B 64.15
    Eine derartige Konstellation kann vorliegen, wenn sich bei einer gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitige Frage in gleicher Weise stellen würde, oder wenn die außer Kraft getretene Vorschrift aufgrund einer Übergangsbestimmung ihre Gültigkeit für einen nicht überschaubaren Personenkreis auch für die Zukunft behalten hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2000 - 4 B 19.00 - juris Rn. 5, vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 29 und vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12, jeweils m.w.N.).
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