Rechtsprechung
| BVerwG, 15.08.1985 - 1 B 65.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen des Rechtsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen zur Ausweisung eines Asylbewerbers - Anforderungen an die Ausländerbehörde bei der Ausweisung eines Asylanten - Anforderungen an die Darlegung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 26.02.1985 - 4 B 64.84
- BVerwG, 15.08.1985 - 1 B 65.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 1 B 65.85
Zu der Fra ge, unter welchen näheren Voraussetzungen im Falle der Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer die Ausweisungsgründe schwer wiegen, hat sich der beschließende Senat wiederholt rechtsgrundsätzlich geäußert (Urteile vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 G 169.79 - BVerwGE 62, 215 [221]; vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - DÖV 1984, 980).Der Kläger verweist auf die in BVerwGE 62, 206 und BVerwGE 62, 215 abgedruckten Entscheidungen des beschließenden Senats und macht geltend, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung lägen in seinem Falle nicht vor.
- BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung - …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 1 B 65.85
Der Kläger verweist auf die in BVerwGE 62, 206 und BVerwGE 62, 215 abgedruckten Entscheidungen des beschließenden Senats und macht geltend, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung lägen in seinem Falle nicht vor. - BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten …
Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 1 B 65.85
Zu der Fra ge, unter welchen näheren Voraussetzungen im Falle der Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer die Ausweisungsgründe schwer wiegen, hat sich der beschließende Senat wiederholt rechtsgrundsätzlich geäußert (Urteile vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 G 169.79 - BVerwGE 62, 215 [221]; vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - DÖV 1984, 980). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1984 - 18 A 937/83
Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 1 B 65.85
Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. Dezember 1984 - 18 A 937/83 - (InfAuslR 1985, 133) führt ebenfalls nicht auf eine klärungsbedürftige Rechtsfrage.
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20
Ausweisung aus dem Bundesgebiet
Da seine Rechtsstellung nicht über die eines anerkannten Asylberechtigten hinausgehen kann, war eine Ausweisung aus den Erwägungen heraus möglich, die auch für eine Ausweisung von Asylberechtigten griffen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19.05.1981 - 1 C 169.79 -, juris Rn. 13 ff., und - 1 C 227/79 -, juris Rn. 12 ff., BVerwG, Beschluss vom 15.08.1985 - 1 B 65.85 -, juris Rn. 3 ff.; Renner, Grenzfragen des Asylrechts und des allgemeinen Ausländerrechts, NVwZ 1983, 649, 654 f.).
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 27.01.1986 - 1 B 65/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 65 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 27.09.1994 - 5 TH 1485/93
Säumniszuschläge sind öffentliche Abgaben iSd VwGO § 80 Abs 2 Nr 1
Der Senat gibt aus Anlaß des vorliegenden Falles seine anderslautende bisherige Rechtsprechung, bei Säumniszuschlägen handele es sich weder um Abgaben noch um Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. Beschlüsse vom 25.10.1974 - V TH 19/74 - ESVGH 26, 184 = VerwRspr. 27, 1010, vom 27. Oktober 1975 - V TH 13/75 - und vom 28. Juni 1982 - V TH 9/82 -) auf und schließt sich der Gegenmeinung an, die, soweit dem Senat bekannt ist, in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang vom OVG Münster (Beschluß vom 31.8.1983 - 3 B 538/83 - DÖV 1984, 121 = DVBl. 1984, 347 = NVwZ 1984, 395) und vom OVG Bremen (Beschlüsse vom 27.1.1986 - 1 B 65/85 - KStZ 1986, 153, und vom 6.4.1993 - 1 B 6/93 - KStZ 1993, 236) vertreten wird. - VGH Hessen, 15.02.1994 - 5 TH 1921/92
Keine aufschiebende Wirkung bei Widerspruch gegen Aussetzungszinsen; …
Rn. 2 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht dabei davon ausgegangen, daß Aussetzungszinsen - im Unterschied zu Säumniszuschlägen nach § 240 AO 1977, die von ihrer Zweckbestimmung her als Druckmittel zur Erbringung von Zahlungen und damit nicht unmittelbar der Finanzbedarfsdeckung der öffentlichen Hand dienen und deswegen nicht unter den Begriff der Abgaben nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen (vgl. BayVGH, 02.04.1985 - 23 C 585 A.361 -, NVwZ 1987, 63; OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1986 - 12 B 79/86 -, NVwZ 1987, 64; a. A. OVG Münster, 31.8.1983 - 3 B 538/83 - HSGZ 1983, 467; OVG Bremen, 27.01.1986 - 1 B 65/85 -, NVwZ 1987, 65) - Nebenleistungen von Abgaben darstellen, die in ihrem Bestand ebenso wie Stundungszinsen von diesen unmittelbar abhängen, ihrerseits überwiegend der Finanzbedarfsdeckung dienen und deswegen selbst wie Abgaben zu behandeln sind, die unter § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen (vgl. VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90 -, VBlBW 1992, 470 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, 31.01.1989, DÖV 1989, 866;… zu Stundungszinsen vgl. BayVGH, 02.04.1985, a.a.O. am Ende). - VG Weimar, 05.02.1999 - 6 E 2522/98
Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte, …
Diese stellen gerade kein alleiniges, an das Verhalten des Abgabenschuldners anknüpfendes, Druckmittel, welches an der Ausgabendeckungsfunktion der geschuldeten Leistung nicht teilnimmt, dar (VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 1994, NVwZ-RR 1995, 158-159; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 6. April 1993, zitiert nach juris; VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Mai 1996, zitiert nach juris; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 27. Januar 1986, NVwZ 1987, 65-66; anders aber Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Februar 1996, …
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