Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.1993 - 1 B 65.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.11.1992 - 1 A 98.92
- BVerwG, 06.05.1993 - 1 B 65.93
Wird zitiert von ...
- VG Stade, 31.08.1998 - 6 A 1797/97
Untersagung der Fortsetzung eines Handwerksbetriebes ; Bewilligung zur …
In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, dass die EWG/EWR - Handwerk - VO mit höherrangigem Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 3 GG vereinbar ist (Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 1 B 123.95 - Buchholz 451.45 § 9 Nr. 6 m.w.N.) Die Ungleichbehandlung der EG-Angehörigen, die ihren Handwerksberuf in Deutschland ausüben, ist deswegen gerechtfertigt, weil ihnen im Regelfall die Möglichkeit offensteht, die Meisterprüfung abzulegen, den in anderen Mitgliedstaaten tätigen Handwerkern aber nicht (VGH Baden - Württemberg vom 25. Februar 1993 - 14 S 2264/91 - GewArch 1994, 68 (69); VGH Baden - Württemberg…, Urteil vom 21. Januar 1993 - 14 S 600/92 - GewArch 1993, S. 252, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 8. Juni 1993 - 1 B 65.93 - Buchholz - 451.45 § 9 Nr. 4).
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