Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.2003 - 1 B 66.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Bewertung der Menschenrechtslage in Äthiopien - Anforderungen an das Merkmal der 'Glaubwürdigkeit' bzw. nach "der Bewertung der Glaubwürdigkeit"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.05.1999 - 9 B 264.99
Auszug aus BVerwG, 19.03.2003 - 1 B 66.03
Im Übrigen ist rechtsgrundsätzlich geklärt, dass die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Partei zum Wesen der richterlichen Rechtsfindung, vor allem der freien Beweiswürdigung gehört (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 12. Mai 1999 - BVerwG 9 B 264.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 3).
- BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 85.03 Ergänzend wird auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 19. März 2003 - BVerwG 1 B 66.03 -, der dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt ist, Bezug genommen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.03.2002 - 1 B 66.03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen mangelnder Benennung eines Revisionsgrundes
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2002 - 1 B 66.03
Die Beschwerde des Klägers ist unzulässig, weil sie einen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO weder benennt noch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
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