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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.03.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.2003 - 1 B 66.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17644
BVerwG, 19.03.2003 - 1 B 66.03 (https://dejure.org/2003,17644)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 1 B 66.03 (https://dejure.org/2003,17644)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 1 B 66.03 (https://dejure.org/2003,17644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Bewertung der Menschenrechtslage in Äthiopien - Anforderungen an das Merkmal der 'Glaubwürdigkeit' bzw. nach "der Bewertung der Glaubwürdigkeit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.05.1999 - 9 B 264.99
    Auszug aus BVerwG, 19.03.2003 - 1 B 66.03
    Im Übrigen ist rechtsgrundsätzlich geklärt, dass die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Partei zum Wesen der richterlichen Rechtsfindung, vor allem der freien Beweiswürdigung gehört (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 12. Mai 1999 - BVerwG 9 B 264.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 85.03
    Ergänzend wird auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 19. März 2003 - BVerwG 1 B 66.03 -, der dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannt ist, Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2002 - 1 B 66.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37821
BVerwG, 20.03.2002 - 1 B 66.03 (https://dejure.org/2002,37821)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 1 B 66.03 (https://dejure.org/2002,37821)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 1 B 66.03 (https://dejure.org/2002,37821)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen mangelnder Benennung eines Revisionsgrundes

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2002 - 1 B 66.03
    Die Beschwerde des Klägers ist unzulässig, weil sie einen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO weder benennt noch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
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