Rechtsprechung
| BVerwG, 01.04.1974 - I B 67.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eröffnung des Verwaltungsgerichtswegs bei standesrechtlichen und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten eines Rechtsanwalts - Verfassungsmäßigkeit von Ehrengerichten der Rechtsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.1973 - IV 1091/71
- BVerwG, 01.04.1974 - I B 67.73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus BVerwG, 01.04.1974 - I B 67.73
Nach seiner Auffassung hätte das Berufungsgericht die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE 26, 186 - ausdrücklich offengebliebene Frage, ob die Ehrengerichte der Rechtsanwaltschaft verfassungsmäßig sind, nicht dahingestellt sein lassen dürfen.Der Gesamtheit der Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Wille des Gesetzgebers zu entnehmen, die Standes- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten, soweit sie Rechtsanwälte betreffen, den Verwaltungsgerichten zu entziehen und ausschließlich der standesrechtlichen Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwälte zur Entscheidung zuzuweisen (so BVerfGE 26, 186 [192]; BGHZE 34, 244 [248/249]).
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 52.81
Zulässigkeit einer Tatbestandsberichtigung in Bezug auf Revisionsurteile
Ihnen ist vielmehr der Wille des Gesetzgebers zu entnehmen, die Standes- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten, soweit sie Rechtsanwälte betreffen, den Verwaltungsgerichten zu entziehen und ausschließlich der standesrechtlichen Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwälte zur Entscheidung zuzuweisen (BGHZ 34, 244 [248, 249]; Beschluß vom 1. April 1974 - BVerwG 1 B 67.73 - [Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 134]).
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