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| OVG Sachsen, 09.04.2002 - 1 B 701/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen, 04.06.2026 - 1 A 118/23
Spielhalle; Vergnügungsstätte; Kerngebietstypik; Betriebsfläche; Innenbereich; …
1994, 56 und Senatsbeschl. v. 9. April 2002 - 1 B 701/01 -, GewArch 2003, 213, 214 sowie Senatsurt. v. 13. August 2015 - 1 A 51/14 -, juris Rn. 19). - VG Gelsenkirchen, 28.10.2009 - 6 K 3058/07
Festsetzung Lärmpegel, Bebauungsplan, Unwirksamkeit
Rn. 99 Ständige Rechtsprechung unter Orientierung an der für die gewerberechtliche Beurteilung der Größe von Spielhallen maßgeblichen Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit - SpielVO - vom 6. Februar 1962: vgl. Fickert/ Fieseler, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 10. Aufl. 2002, § 4a Rn. 23.4, OVG Bautzen, Beschluss vom 9. April 2002 - 1 B 701/01 -, Juris-Dokument. - VG Minden, 15.03.2012 - 9 K 582/11
Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche …
Rn. 46 vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 09.02.2011 - 9 ZB 10.162 -, juris, Rn. 12; VGH BW, Beschluss vom 12.09.2002 - 8 S 1571/02 -, DÖV 2003, 642 = juris, Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 21.06.1994 - 11 A 1113/91 -, BRS 56 Nr. 58; Sächs. OVG, Beschluss vom 09.04.2002 - 1 B 701/01 -, GewArch 2002, 213; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 4a Rn. 23.4 m.w.N. Zweifelnd an der Zugrundelegung des Schwellenwerts von 100 m2 nunmehr aber VGH BW, Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, NVwZ-RR 2011, 510 = juris, Rn. 27 ff. - VG Koblenz, 10.06.2010 - 1 K 158/10
Geplante Erweiterung einer Spielhalle im Landkreis Neuwied unzulässig
So wird angenommen, dass ab einem Schwellenwert von 100 m 2 regelmäßig eine kerngebietstypische Spielhalle vorliegt (vgl. etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 9. April 2002, GewArch 2003, 213, 214;… OVG Lüneburg, Urt. v. 10. Juni 1993 - 1 L 562/92 - [...]). - VG München, 14.03.2011 - M 8 K 10.970
Nutzungsänderung; kerngebietstypische Vergnügungsstätte; faktisches Mischgebiet
Rn. 31 1.3 Auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung nach § 34 Abs. 2 Halbsatz 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB liegen aufgrund der Unvereinbarkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle mit der Funktion eines Mischgebiets, zumal, wenn wie vorliegend das Vorhaben auch noch innerhalb eines nicht überwiegend gewerblich geprägten Teils des Gebiets ausgeführt werden soll, ersichtlich nicht vor (vgl. dazu Sächs. OVG vom 09.04.2002 GewArch 2003, 213).
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