Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1987 - 1 B 73.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Ausländers auf dauernden Aufenthalt bei deutschen Adoptiveltern - Verletzung von Grundrechten
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.1987 - 11 S 1385/86
- BVerwG, 07.07.1987 - 1 B 73.87
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1987 - 1 B 73.87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, erwachsenen Ausländern trotz des - nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auch hier von den Behörden geltend gemachten - öffentlichen Interesses an einer Einschränkung weiterer Zuwanderungen von Ausländern, den dauernden Aufenthalt bei ihren deutschen Adoptiveltern zu gestatten; Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder das ausländische Adoptivkind in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind, z.B. in Fällen der Pflegebedürftigkeit (vgl. u.a. Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]).Zwar hat der Senat in dem Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 52.81 - ausgeführt, das Gewicht, mit dem das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten eines Zusammenlebens des Ausländers mit seinen deutschen Adoptiveltern in die Waagschale falle, werde gemindert, wenn der erstrebte Schutz dieser Familienbeziehung auf Kosten der ebenfalls durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Einheit der eigenen Familie des Ausländers gehen würde (…a.a.O. S. 365).
- BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 18.87
Adoption eines erwachsenen Ausländers durch einen deutschen Staatsangehörigen - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1987 - 1 B 73.87
Sie ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits rechtsgrundsätzlich beantwortet worden (vgl. auch Beschluß vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 18.87 -). - BVerwG, 05.03.1986 - 1 B 38.86
Auszug aus BVerwG, 07.07.1987 - 1 B 73.87
Demgemäß begründet Art. 6 Abs. 1 GG regelmäßig auch dann keinen Anspruch auf einen Daueraufenthalt, wenn ein "echtes" Familienband begründet worden ist (vgl. auch Beschluß vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73).
- BVerwG, 18.05.1989 - 1 B 60.89
Bewilligung eines dauernden Aufenthaltsrechts für erwachsene Ausländer bei ihren …
Der Umstand, daß der Kläger zu 1 selbst keine in seinem Heimatstaat lebende eigene Familie hat, begründet ebensowenig einen zur Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verpflichtenden Ausnahmetatbestand (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1987 - BVerwG 1 B 73.87 -) wie die Tatsache, daß seine Adoptiveltern in der vorliegenden Sache ebenfalls als Kläger aufgetreten sind und damit ihre Verbundenheit mit dem Kläger zu 1 zum Ausdruck bringen. - BVerwG, 25.07.1988 - 1 A 57.88
Adoption eines erwachsenen Ausländers seitens eines deutschen Staatsangehörigen - …
Maßgebend ist danach regelmäßig, ob die deutschen Adoptiveltern oder das ausländische Adoptivkind in einer die Anwesenheit des Ausländers erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind, z.B. in Fällen der Pflegebedürftigkeit (vgl. auch Beschlüsse vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73; vom 7. Juli 1987 - BVerwG 1 B 73.87 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 14.06.1989 - 1 B 73.87 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.06.1986 - 13 A 76.85
- OVG Berlin, 14.06.1989 - 1 B 73.87
- BVerwG, 18.12.1989 - 8 B 141.89
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