Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.2021 - 1 B 75.21, 1 B 75.21 (1 C 52.21) |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2021 - 1 B 75.21, 1 B 75.21 (1 C 52.21) (https://dejure.org/2021,56578)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 1 B 75.21, 1 B 75.21 (1 C 52.21) (https://dejure.org/2021,56578)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" von Verfolgungsgründen bei Verweigerung des Militärdienstes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' von Verfolgungsgründen bei Verweigerung des Militärdienstes
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" von Verfolgungsgründen bei Verweigerung des Militärdienstes
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.08.2017 - 19 K 204.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 3 B 60.18
- BVerwG, 07.12.2021 - 1 B 75.21, 1 B 75.21 (1 C 52.21)
- BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 52.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2024 - 3 B 22.23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.11.2020 - C-238/19
Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2021 - 1 B 75.21
Sie kann dem Senat insgesamt Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:945] - Rn. 57) für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG) genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 3 i.V.m. § 3b AsylG) genannten Verfolgungsgründe - sowie deren Widerlegung - zu stellen sind und welche Bedeutung einer solchen "starken Vermutung" im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zukommt.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 4 LB 6/22
Unzulässigkeit eines Asylantrages bei subsidiärer Schutzgewährung in Polen
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Verwaltungsvorgangs und der Gerichtsakte sowie auf den Inhalt des beigezogenen Verwaltungsvorgangs 8116348-160 und der Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts zu den Verfahren des Bruders (5 B 132/17 und 5 A 1139/17, Eingang 06.06.2017, Asyl, sicherer Drittstaat Polen; 5 B 103/20 und 5 A 293/20, Eingang 07.09.2020, Asyl, Dublin-Verfahren Polen; 1 B 75/21 und 1 A 64/21, Eingang 11.05.2021, AuslR) verwiesen.
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