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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37381
BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15 (https://dejure.org/2015,37381)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 (https://dejure.org/2015,37381)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2015 - 1 B 76.15 (https://dejure.org/2015,37381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15
    Denn die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms, an denen auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG festzuhalten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 10 B 18.09 - juris), sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15
    Denn die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms, an denen auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG festzuhalten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 10 B 18.09 - juris), sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2022 - 2 B 16.19

    Asylrecht: Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei (verneint); …

    Rn. 30 Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2015 - 1 B 76.15 -, juris Rdn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 16. November 2015 - 1 B 76.15 -, juris Rn. 4 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Rn. 5 Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (BVerwG, B.v. 16. November 2015 - 1 B 76.15 - juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23

    Zulassungsantrag - Berufung - Türkei

    Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20, DÖV 2023, 315, OVG Bln BBg, Urteil vom 7.10.2022 - 2 B 16/19 -, Asylmagazin 2023, 171, VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen verweist der Kläger zwar - wie erwähnt - auf Berichte über einzelne Fälle zu angeblichen rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404

    Asylberechtigung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung von …

    Rn. 5 a) Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, B. v. 16.11.2015 - 1 B 76.15 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Rn. 16 Kurdische Volkszugehörige unterliegen in der Türkei nach einhelliger Rechtsprechung deutscher Obergerichte keiner Gruppenverfolgung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 3a, 3b Abs. 1 Nr. 4 b) AsylG,[vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris][vgl. dazu beispielsweise VGH München, Beschluss vom 10.2.2020 - 24 ZB 20.30271 -, bei Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung, sowie unter Verweise auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Türkei vom 14.6.2019; ebenso auch nach den Ereignissen von 2015/2016 etwa OVG Bautzen, Beschlüsse vom 9.4.2019 - 3 A 358/19 -, und vom 28.5.2018 - 3 A 120/18.A -, beide bei Juris] wobei die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt sind.[vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird][vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 16.11.2015 - 1 B 76.15 -, bei Juris, wo ausdrücklich auch auf die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bezug genommen und insoweit kein Bedarf zur Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung gesehen wird] Dagegen benennt der Kläger zwar - wie erwähnt - Berichte über einzelne Fälle zu - übrigens auch in Deutschland leider nicht zu verhindernden - rassistisch motivierten Gewalttaten, die nach seiner Meinung eine Gruppenverfolgung belegen sollen.
  • VG Bremen, 27.01.2023 - 2 K 1016/20

    Niedrigschwellige Aktivitäten für die HDP, Urteil vom 27.01.2023 - einfaches …

    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2015 - 1 B 76/15 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18

    Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör; …

    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung nach Maßgabe eines staatlichen Verfolgungsprogramms sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. November 2015 - 1 B 76.15 -, juris Rn. 4;… Urt. v. 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

    "Referenzfälle" politischer Verfolgung sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 16. November 2015 - 1 B 76.15 -, juris Rn. 4 jeweils m. w. N.).
  • VG Bremen, 11.06.2026 - 2 K 1053/25

    Keine Gruppenverfolgung von Personen aus dem LGBTIQ+-Spektrum bzw. Homosexuellen …

    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.11.2015 - 1 B 76/15 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2024 - 2 B 12.22

    Türkei: keine Gruppenverfolgung von Kurden

  • VG Bremen, 06.05.2026 - 2 K 1469/25

    Asyl Türkei, Ermittlungen wegen Verdachts auf Propaganda für eine …

  • VG Bremen, 05.05.2025 - 2 K 1431/24

    Zur Frage der Zustellung in einer Aufnahmeeinrichtung, Urteil vom 05.05.2025 - …

  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20

    Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Gruppenverfolgung von Kurden in der …

  • VG Freiburg, 10.08.2023 - A 10 K 1977/20

    Asyl Türkei; geschlechtsbezogene Verfolgung unverheirateter Frauen; Gefahr der …

  • VG Bremen, 10.11.2025 - 2 K 3009/23
  • OVG Saarland, 11.09.2025 - 2 A 102/25

    Asyl - Kurde - Gruppenverfolgung

  • OVG Saarland, 03.09.2024 - 2 A 63/24

    Asylverfahren eines wehrpflichtigen Kurde

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 2/23

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

  • VG Bremen, 15.10.2025 - 4 K 2582/24
  • OVG Saarland, 30.01.2025 - 2 A 173/23

    Asylrechtliches Berufungszulassungsverfahren; grundsätzliche Bedeutung; …

  • OVG Saarland, 25.03.2024 - 2 A 247/22

    Asylverfahren; Wehrpflicht in der Türkei; Kurde

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 10 N 64.17

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Türkei; Darlegung der grundsätzlichen …

  • OVG Saarland, 17.12.2025 - 2 A 81/25

    Zulassungsantrag: Flüchtlingsanerkennung (Türkei)

  • VG Freiburg, 28.12.2021 - A 13 K 3850/18

    Gambia: Kein Flüchtlingsschutz wegen Homosexualität, da Gruppenverfolgung nach …

  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 3 A 1052/18

    Türkei; Kurden; Gruppenverfolgung; rechtliches Gehör; Terminsaufhebung; …

  • VG Stuttgart, 18.08.2020 - A 4 K 12879/17

    Sri Lanka, Betreuungsmöglichkeiten, kleine Kinder, alleinerziehende Mutter

  • VG Chemnitz, 17.12.2015 - 4 K 390/12

    Russische Föderation: Übergriffe, inländische Fluchtalternative, Hepatitis C, …

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