Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2016 - 1 B 77.16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung der Aussetzung eines Strafrestes hinsichtlich Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung der Aussetzung eines Strafrestes hinsichtlich Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
- rechtsportal.de
Bindungswirkung der Aussetzung eines Strafrestes hinsichtlich Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2016 - 1 B 77.16
Dies gilt umso mehr, als der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (- 1 C 20.11 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 15) im Falle einer spezialpräventiven Ausweisung eines nach dem Assoziationsrecht geschützten türkischen Staatsangehörigen bekräftigt hat, dass Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei ihrer aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose anlässlich des Erlasses bzw. der Überprüfung einer spezialpräventiven Ausweisung nicht an die Entscheidungen der Strafgerichte über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung gebunden seien, und dies unter Aufhebung des von dem Kläger herangezogenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 7. März 2012 - 11 S 3269/11) in seinem Urteil vom 15. Januar 2013 (- 1 C 10.12 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 16) bestätigt hat. - BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11
Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2016 - 1 B 77.16
Dies gilt umso mehr, als der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (- 1 C 20.11 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 15) im Falle einer spezialpräventiven Ausweisung eines nach dem Assoziationsrecht geschützten türkischen Staatsangehörigen bekräftigt hat, dass Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei ihrer aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose anlässlich des Erlasses bzw. der Überprüfung einer spezialpräventiven Ausweisung nicht an die Entscheidungen der Strafgerichte über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung gebunden seien, und dies unter Aufhebung des von dem Kläger herangezogenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 7. März 2012 - 11 S 3269/11) in seinem Urteil vom 15. Januar 2013 (- 1 C 10.12 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 16) bestätigt hat. - BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00
Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2016 - 1 B 77.16
Dieses Vorbringen macht allenfalls eine rechtsfehlerhafte Anwendung des heranzuziehenden Rechts im Einzelfall, aber noch keine revisionsgerichtlich klärungsfähige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geltend, zumal der Kläger zutreffend darauf verweist, dass jedenfalls nach einer früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185) eine Aussetzung nach § 57 Abs. 1 und 2 StGB keine Bindungswirkung entfaltet. - VGH Baden-Württemberg, 07.03.2012 - 11 S 3269/11
Zum Ausweisungsschutz für assoziationsrechtlich geschützten türkischen …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2016 - 1 B 77.16
Dies gilt umso mehr, als der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (- 1 C 20.11 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 15) im Falle einer spezialpräventiven Ausweisung eines nach dem Assoziationsrecht geschützten türkischen Staatsangehörigen bekräftigt hat, dass Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei ihrer aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose anlässlich des Erlasses bzw. der Überprüfung einer spezialpräventiven Ausweisung nicht an die Entscheidungen der Strafgerichte über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung gebunden seien, und dies unter Aufhebung des von dem Kläger herangezogenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 7. März 2012 - 11 S 3269/11) in seinem Urteil vom 15. Januar 2013 (- 1 C 10.12 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 16) bestätigt hat.
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 11 S 1306/23
Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus general- und …
Rn. 82 (4) Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sind bei ihrer aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose rechtlich nicht an eine Entscheidung des Strafgerichts über eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung gebunden (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 29…, vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 …und vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 23 sowie Beschluss vom 23.06.2016 - 1 B 77.16 - juris Rn. 4;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 57 ;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 AufenthG Rn. 28 ;… Dörig, in: Dörig/Hocks, Migrations- und Integrationsrecht, 3. Aufl. 2024, § 7 Rn. 21). - VG Freiburg, 22.05.2025 - 10 K 29/23
Rechtsnatur des Ausspruchs eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots
Rn. 87 Gleichwohl sind Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei ihrer aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose rechtlich nicht an eine Entscheidung des Strafgerichts über eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung gebunden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21;… BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 29…, vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris Rn. 18 …und vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 23 sowie Beschluss vom 23.06.2016 - 1 B 77.16 -, juris Rn. 4;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.12.2024 - 11 S 1306/23 -, juris Rn. 82 …und vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 -, juris Rn. 57 ). - VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704
Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot, …
Rn. 28 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass einer strafvollstreckungsrechtlichen Aussetzungsentscheidung und dem zugrunde liegenden Gutachten zwar eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte zukommt, diese wegen des unterschiedlichen Prognosezeitraums und -maßstabs aber gerade keine Bindungswirkung entfalten (…vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21 ff.;… BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris Rn. 21;… U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - juris Rn. 18; B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris;… BayVGH, B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris Rn. 6 ff.;… B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5).
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