Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.2002 - 1 B 8.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.10.2001 - 9 B 98.35677
- BVerwG, 21.01.2002 - 1 B 8.02
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Bremen, 13.07.2009 - 1 B 211/09
Abschiebung während eines vor dem OVG anhängigen Beschwerdeverfahrens - …
Voraussetzung ist allerdings, dass der Antragsteller jedenfalls eine kurzfristige Gelegenheit zur Begründung hatte und diese Begründung nicht an den strengen Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gemessen wird (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. vom 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03 - NVwZ 2004, 90; zuvor schon OVG Bremen, Beschl. v. 10.01.2002 - 1 B 8/02 - ). - OVG Bremen, 11.06.2002 - 1 B 228/02
Kurden, Libanon; Altfallregelung
Dafür, dass die Ehefrau und die Kinder langfristig gehindert wären, dem Antragsteller in die Türkei zu folgen, ist wenig ersichtlich (vgl. zu den Obliegenheiten, die ausländische Eheleute bei ungeklärter Staatsangehörigkeit eines der Ehegatten treffen vgl. OVG Bremen, B. v. 10.01.2002 - 1 B 8/02 -). - OVG Bremen, 12.12.2008 - 1 B 595/08
Verbot der Demonstration "Anti-Repression" - Gewalttätigkeiten; Unfriedlichkeit; …
Bei den Anforderungen, die an die Darlegung der Beschwerdebegründung zu stellen sind (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), ist den Besonderheiten Rechnung zu tragen, die für den Beschwerdeführer bestehen, wenn er die Rechtsmittelfrist nicht ausnutzen kann, weil eine sofortige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geboten ist (vgl. Beschl. des Senats v. 10.01.2002 - 1 B 8/02 - ).
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