Rechtsprechung
| OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
KCanG, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums, Auswirkungen des KCanG, anwendbares Recht
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 11 Abs 7 FeV vom 01.04.2024, § 13a FeV vom 01.04.2024, § 2 Abs 15 StVG vom 01.04.2024
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums; Maßgeblichkeit der am 1.4.2024 in Kraft getretenen Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung - IWW
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung Cannabiskonsum - Änderungen zum 1.4.24 Fahrerlaubnisverordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FeV § 11 Abs. 7 ; StVG § 2
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen persönlicher Ungeeignetheit zum Führen eines KfZ wegen regelmäßigen Cannabiskonsums
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
KCanG: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums? - Folgen des KCanG für das Fahrerlaubnisrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Schlussfolgerung auf eine durch Cannabismissbrauch bedingte Fahrungeeignetheit nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 30.04.2024 - 5 L 403/24
- OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3249
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 9.21
Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch …
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Rn. 10 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung durch den Senat ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung.[BVerwG, Urteil vom 7.4.2022 - 3 C 9/21 -, juris Rn. 13 m.w.N.][BVerwG, Urteil vom 7.4.2022 - 3 C 9/21 -, juris Rn. 13 m.w.N.] Dies ist derzeit die behördliche Entziehungsverfügung, die Widerspruchsbehörde wird ihrer Entscheidung das am 1.4.2024 in Kraft getretene neue Recht zugrunde legen müssen. - BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Der Normgeber hat damit Neuland betreten, was sich für die Fahrerlaubnisbehörden, die Gerichte und die Begutachtungsstellen durchaus als Herausforderung darstellt[in Bezug auf den Tatbestand der Cannabisabhängigkeit und die hierzu vorgesehenen ärztlichen Gutachten soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 -, juris Rn. 42, …und vom 9.3.1994 - 2 BvL 43/2 -, juris Rn. 147) die wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Vergangenheit dahin ausgewertet hat, dass jedenfalls die Möglichkeit einer körperlichen Abhängigkeit zweifelhaft erscheint; vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 -, juris Rn. 20][in Bezug auf den Tatbestand der Cannabisabhängigkeit und die hierzu vorgesehenen ärztlichen Gutachten soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 -, juris Rn. 42, …und vom 9.3.1994 - 2 BvL 43/2 -, juris Rn. 147) die wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Vergangenheit dahin ausgewertet hat, dass jedenfalls die Möglichkeit einer körperlichen Abhängigkeit zweifelhaft erscheint; vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 -, juris Rn. 20], zumal eine Anpassung der Beurteilungsleitlinien an die neuen Vorgaben (noch) nicht erfolgt ist.[derzeit gelten die Begutachtungsleitlinien in der Fassung vom 1. Juni 2022][derzeit gelten die Begutachtungsleitlinien in der Fassung vom 1. Juni 2022]. - VGH Bayern, 24.04.2019 - 11 CS 18.2605
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Rn. 21 Im Gutachten ist festgestellt, dass das Tetrahydrocannabinol-Ergebnis dafür spricht, dass in einem sehr engen zeitlichen Zusammenhang mit der Blutentnahme Cannabis konsumiert wurde, die Konzentration von Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure (200 ng/ml) habe deutlich in dem Bereich gelegen, der üblicherweise bei regelmäßigem bzw. chronischem Konsum vorgefunden werde[gemäß der "Tabelle der Cannabis-Konsumformen nach Daldrup" belegt ein zeitnah nach Kontrolle THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml einen regelmäßigen Konsum; so auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2023 - 3 M 57/23 -, juris Rn. 4, und BayVGH, Beschluss vom 24.4.2019 - 11 CS 18.2605 -, Rn. 13][gemäß der "Tabelle der Cannabis-Konsumformen nach Daldrup" belegt ein zeitnah nach Kontrolle THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml einen regelmäßigen Konsum; so auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2023 - 3 M 57/23 -, juris Rn. 4, und BayVGH, Beschluss vom 24.4.2019 - 11 CS 18.2605 -, Rn. 13], unter zusätzlicher Berücksichtigung der polizeilichen Feststellungen im Blutentnahmeprotokoll sei zum Vorfallzeitpunkt von drogenbedingter Fahruntüchtigkeit auszugehen.
- BVerwG, 10.05.2017 - 2 B 44.16
Zum Zusammenhang von Ausgangsverfahren und Widerspruchsverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Aus alldem ergibt sich zwingend, dass die Widerspruchsbehörde eigenständig zu prüfen hat, ob zum maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Entscheidung die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die im angefochtenen Ausgangsbescheid ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen, und dass sie - bei bestehenden Unklarheiten - eine für die Entscheidung hierüber noch erforderliche Sachverhaltsaufklärung betreiben muss.[Beschluss des Senats vom 20.10.2016 - 1 B 243/16 -, juris Rn. 14 ff. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.5.2017 - 2 B 44/16 -, juris Rn. 7][Beschluss des Senats vom 20.10.2016 - 1 B 243/16 -, juris Rn. 14 ff. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.5.2017 - 2 B 44/16 -, juris Rn. 7]. - OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO und Rückforderung …
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Er ist als Ausgangsbehörde gemäß § 72 VwGO zur Selbstkontrolle verpflichtet und von daher zu einer Nachbesserung der Begründung seiner Verfügung befugt[problematisch mag dabei sein, dass eine Anhörung zu der Auswechselung der Bescheidbegründung nicht erfolgt ist][problematisch mag dabei sein, dass eine Anhörung zu der Auswechselung der Bescheidbegründung nicht erfolgt ist]; nach Eintritt des Devolutiveffekts[ob eine Nichtabhilfeentscheidung inzwischen ergangen ist, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen][ob eine Nichtabhilfeentscheidung inzwischen ergangen ist, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen] wird die Widerspruchsbehörde - das behördliche Verfahren abschließend - über das Vorliegen der Voraussetzungen der geänderten Vorgaben des Fahrerlaubnisrechts zu entscheiden haben.[Beschluss des Senats vom 26.7.2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 36; HessVGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42][Beschluss des Senats vom 26.7.2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 36; HessVGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42]. - VGH Hessen, 26.03.2004 - 8 TG 721/04
Keine Anwendbarkeit des § 114 Abs 2 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Er ist als Ausgangsbehörde gemäß § 72 VwGO zur Selbstkontrolle verpflichtet und von daher zu einer Nachbesserung der Begründung seiner Verfügung befugt[problematisch mag dabei sein, dass eine Anhörung zu der Auswechselung der Bescheidbegründung nicht erfolgt ist][problematisch mag dabei sein, dass eine Anhörung zu der Auswechselung der Bescheidbegründung nicht erfolgt ist]; nach Eintritt des Devolutiveffekts[ob eine Nichtabhilfeentscheidung inzwischen ergangen ist, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen][ob eine Nichtabhilfeentscheidung inzwischen ergangen ist, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen] wird die Widerspruchsbehörde - das behördliche Verfahren abschließend - über das Vorliegen der Voraussetzungen der geänderten Vorgaben des Fahrerlaubnisrechts zu entscheiden haben.[Beschluss des Senats vom 26.7.2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 36; HessVGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42][Beschluss des Senats vom 26.7.2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 36; HessVGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42]. - VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Der Normgeber hat damit Neuland betreten, was sich für die Fahrerlaubnisbehörden, die Gerichte und die Begutachtungsstellen durchaus als Herausforderung darstellt[in Bezug auf den Tatbestand der Cannabisabhängigkeit und die hierzu vorgesehenen ärztlichen Gutachten soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Bundesverfassungsgericht (…Beschlüsse vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 -, juris Rn. 42, …und vom 9.3.1994 - 2 BvL 43/2 -, juris Rn. 147) die wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Vergangenheit dahin ausgewertet hat, dass jedenfalls die Möglichkeit einer körperlichen Abhängigkeit zweifelhaft erscheint; vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 -, juris Rn. 20][in Bezug auf den Tatbestand der Cannabisabhängigkeit und die hierzu vorgesehenen ärztlichen Gutachten soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Bundesverfassungsgericht (…Beschlüsse vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 -, juris Rn. 42, …und vom 9.3.1994 - 2 BvL 43/2 -, juris Rn. 147) die wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Vergangenheit dahin ausgewertet hat, dass jedenfalls die Möglichkeit einer körperlichen Abhängigkeit zweifelhaft erscheint; vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 -, juris Rn. 20], zumal eine Anpassung der Beurteilungsleitlinien an die neuen Vorgaben (noch) nicht erfolgt ist.[derzeit gelten die Begutachtungsleitlinien in der Fassung vom 1. Juni 2022][derzeit gelten die Begutachtungsleitlinien in der Fassung vom 1. Juni 2022]. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2023 - 3 M 57/23
Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Rn. 21 Im Gutachten ist festgestellt, dass das Tetrahydrocannabinol-Ergebnis dafür spricht, dass in einem sehr engen zeitlichen Zusammenhang mit der Blutentnahme Cannabis konsumiert wurde, die Konzentration von Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure (200 ng/ml) habe deutlich in dem Bereich gelegen, der üblicherweise bei regelmäßigem bzw. chronischem Konsum vorgefunden werde[gemäß der "Tabelle der Cannabis-Konsumformen nach Daldrup" belegt ein zeitnah nach Kontrolle THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml einen regelmäßigen Konsum; so auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2023 - 3 M 57/23 -, juris Rn. 4, und BayVGH, Beschluss vom 24.4.2019 - 11 CS 18.2605 -, Rn. 13][gemäß der "Tabelle der Cannabis-Konsumformen nach Daldrup" belegt ein zeitnah nach Kontrolle THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml einen regelmäßigen Konsum; so auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.8.2023 - 3 M 57/23 -, juris Rn. 4, und BayVGH, Beschluss vom 24.4.2019 - 11 CS 18.2605 -, Rn. 13], unter zusätzlicher Berücksichtigung der polizeilichen Feststellungen im Blutentnahmeprotokoll sei zum Vorfallzeitpunkt von drogenbedingter Fahruntüchtigkeit auszugehen. - OVG Saarland, 20.10.2016 - 1 B 243/16
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts auf Drogenkonsum; hier: …
Auszug aus OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24
Aus alldem ergibt sich zwingend, dass die Widerspruchsbehörde eigenständig zu prüfen hat, ob zum maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Entscheidung die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die im angefochtenen Ausgangsbescheid ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen, und dass sie - bei bestehenden Unklarheiten - eine für die Entscheidung hierüber noch erforderliche Sachverhaltsaufklärung betreiben muss.[Beschluss des Senats vom 20.10.2016 - 1 B 243/16 -, juris Rn. 14 ff. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.5.2017 - 2 B 44/16 -, juris Rn. 7][Beschluss des Senats vom 20.10.2016 - 1 B 243/16 -, juris Rn. 14 ff. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 10.5.2017 - 2 B 44/16 -, juris Rn. 7].
- VG Minden, 22.10.2024 - 2 L 926/24 Rn. 108 a.A. möglicherweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7. August 2024 - 1 B 80/24 -, juris, Rn. 25.
- VGH Hessen, 19.09.2025 - 10 B 606/25
Verstoß gegen das Cannabisverbot für Fahranfänger in der Probezeit
Ob eine Fähigkeit zum Trennen gegeben ist, ist eine Tatsachenfrage, die anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse zu beantworten ist (Koehl, Anmerkung zu: OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. August 2024 - 1 B 80/24 -, SVR 2024, 356, 359). - VG München, 26.05.2025 - M 6 S 24.7290
Eignungszweifel bei Cannabisproblematik, Medizinisch-psychologisches Gutachten, …
Dabei ist das am 1. April 2024 in Kraft getretene neue Recht zugrunde zu legen (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 7.8.2024 - 1 B 80/24 - juris).
- VGH Bayern, 04.02.2025 - 11 CS 24.1712
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums (Medizinal-Cannabis neben …
Denn die regelmäßige Einnahme i.S.d. Nr. 9.2.1 der Anl. 4 zur FeV aF, also der tägliche oder nahezu tägliche Gebrauch, führt, wie bereits angeklungen, nicht mehr ohne Weiteres zu fehlender Fahreignung (vgl. auch OVG Saarl, B.v. 7.8.2024 - 1 B 80/24 - NJW 2024, 3249 = juris Rn. 14 f.). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2025 - 13 S 419/25
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen; …
Von einem die Fahreignung ausschließenden Cannabismissbrauch ist somit jedenfalls dann auszugehen, wenn eine auf anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen beruhende Prognose (hierzu vgl. Anlage 4a der FeV; OVG Saarland, Beschluss vom 07.08.2024 - 1 B 80/24 - juris Rn. 17) ergibt, dass eine Person auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug führen wird, obwohl sie 3, 5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.04.2025 - 16 B 1058/24 - juris Rn. 3 ff.; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 04.07.2025 - 14 L 1934/25 - juris Rn. 38; VG München…, Urteil vom 17.03.2025 - M 19 K 24.4224 - juris Rn. 36 ff.; VG Minden…, Beschluss vom 22.10.2024 - 2 L 926/24 - juris Rn. 46;… Derpa in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl., § 2 StVG Rn. 55 und § 13a FeV Rn. 8 f.;… Pause-Münch in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 13a FeV Rn. 6). - OVG Saarland, 23.10.2025 - 1 A 223/24
Entziehung der Fahrerlaubnis
Es ist anerkannt, dass für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist.[vgl. BVerwG, Urteil vom 07.04.2022 - 3 C 91/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 07.04.2024 - 1 B 80/24 -, juris, Rn. 10; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 113 Rn. 42 m.w.N.][vgl. BVerwG, Urteil vom 07.04.2022 - 3 C 91/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 07.04.2024 - 1 B 80/24 -, juris, Rn. 10; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 113 Rn. 42 m.w.N.]. - VG Osnabrück, 28.01.2025 - 1 B 74/24
Cannabismissbrauch; Einmaliger Konsum; Trennungsvermögen
Diese Vorgabe hätte wohl keinen eigenen Anwendungsbereich mehr, wenn der erstmalige Verstoß für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung genügte (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 3. Januar 2025 - AN 10 S 24.3086 -, juris Rn. 41; demgegenüber: OVG Saarl., Beschluss vom 7. August 2024 - 1 B 80/24 -, juris Rn. 28.). - VG München, 22.08.2025 - M 6 S 25.1369
Medizinal-Cannabis, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Geänderte Rechtslage
Dabei ist das am 1. April 2024 in Kraft getretene neue Recht zugrunde zu legen (vgl. OVG Saarlouis, B.v. 7.8.2024 - 1 B 80/24 - juris).
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