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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1140
BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80 (https://dejure.org/1980,1140)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1980 - 1 B 802.80 (https://dejure.org/1980,1140)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1980 - 1 B 802.80 (https://dejure.org/1980,1140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. etwa Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - DÖV 1980, 651) bezwecken die Ausweisungstatbestände des § 10 Abs. 1 AuslG auch, Ausländer im Bundesgebiet zu veranlassen, die in § 10 Abs. 1 AuslG gekennzeichneten Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht zu beeinträchtigen.
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80
    Wie der Senat bereits in einem anderen rechtlichen Zusammenhang betont hat, ist im Interesse der Wirksamkeit des Sichtvermerksverfahrens bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen gegenüber illegal in das Bundesgebiet gelangten Ausländern zu berücksichtigen, daß andere Ausländer nicht veranlaßt werden, unter Verletzung des Sichtvermerkszwanges einzureisen in der Hoffnung, daß ihnen trotz der unerlaubten Einreise ein Aufenthalt ermöglicht wird (BVerwGE 57, 252 [256]).
  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 19/55

    Kostenentscheidung nach Teilurteil

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80
    Um eine unverhältnismäßige Kostenbelastung der Klägerin zu vermeiden, muß also bei der Kostenteilung berücksichtigt werden, in welchem Maße sich durch den Umstand, daß nicht nur die Klägerin, sondern auch die Beklagte Beschwerde eingelegt hat, die Verfahrenskosten erhöhen (vgl. dazu BGHZ 19, 172 [176 f.]).
  • BAG, 21.10.1970 - 4 AZR 20/70

    Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg - Regional-Synode West - …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80
    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. etwa BAGE 23, 1 [BAG 21.10.1970 - 4 AZR 20/70] [9]) verhältnismäßig zu teilen (§ 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO), und zwar in der Weise, daß die Klägerin die Kosten im Maß ihres Unterliegens - also nach Maßgabe des Anteils, den ihre erfolglose Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren hat - trägt und daß die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde der Beklagten am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der zukünftigen Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt.
  • BVerwG, 11.09.2025 - 7 C 7.24

    Genehmigung einer Schweinemast- und Biogasanlage rechtswidrig

    Rn. 60 3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 und § 155 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1980 - 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19

    Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus

    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Klägerinnen zu 1 und 2 die Kosten im Maße ihres Unterliegens tragen und die Entscheidung über die restlichen Kosten der Endentscheidung vorbehalten bleibt (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1980 - 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 - NJW 2004, 1048).
  • BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09

    Urteil; Entscheidungsgründe; fehlende Entscheidungsgründe; Urteilsberichtigung; …

    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Klägerin die Kosten im Maße ihres Unterliegens trägt und die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (Beschlüsse vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7; …und vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - [...] Rn. 52).
  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 81.09

    Telekommunikation: Datengrundlage für Entgeltantrag

    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Beklagte und die Beigeladene die Kosten im Maße ihres Unterliegens tragen und die Entscheidung über diejenigen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (s. Beschluss vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7;… Beschluss vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05

    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass der Kläger die Kosten im Maße seines Unterliegens trägt und die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde des Klägers am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (Beschluss vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7).
  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS …

    Rn. 159 vgl. BAG, Urteil vom 21.10.1970 - 4 AZR 20/70 - BVerwG, Beschluss vom 10.11.1980 - 1 B 802/80 - jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerwG, 15.06.2010 - 6 B 18.10

    Befreiung von der Rundfunkgebühr wegen eines besonderen Härtefalls i.R.e. …

    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass der Kläger die Kosten im Maße seines Unterliegens trägt und die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (Beschlüsse vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7 …und vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 82.09

    Entgeltgenehmigung i.S.d. § 24 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) 1996 auf …

    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Beklagte und die Beigeladene die Kosten im Maße ihres Unterliegens tragen und die Entscheidung über diejenigen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (s. Beschluss vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7;… Beschluss vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2023 - 4 L 22/22

    Aktualisierungspflicht des Landkreises bei Heilung des Kreisumlagesatzes

    Bei der für die Kostenverteilung maßgeblichen Gewichtung der beiden Teile sind die durch die ursprüngliche Klageerhebung ausgelösten Mehrkosten maßgebend, weil hier die Veränderung des Streitwerts zu einer erheblich verschiedenen Gebührenstufe führte (vgl. zu Streitwerterhöhungen: BVerwG, Beschluss vom 10. November 1980 - 1 B 802.80 -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 83.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verpflichtung der Regulierungsbehörde …

    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Beklagte und die Beigeladene die Kosten im Maße ihres Unterliegens tragen und die Entscheidung über diejenigen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (s. Beschluss vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7;… Beschluss vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 21.02.1985 - 1 ER 202.85

    Rechtsmittel

  • VG Arnsberg, 23.02.2022 - 9 K 1619/20
  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 14 B 15.2764

    Beihilfe für Alternativtherapie bei lebensbedrohlicher und regelmäßig tödlich …

  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81

    Vollmachtsurkunde - Mandant - Blankounterschrift - Datum - Rechtsanwalt - …

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2025 - 5 LA 55/22

    BestehendeWetterradarstation als Genehmigungshindernis für Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 14 B 22.154

    Ruhen von Versorgungsbezügen wegen eines von einer NATO-Organisation infolge …

  • BVerwG, 28.06.2018 - 10 B 20.17

    Rücknahme von Zuwendungen aus EU-Mitteln für ein Bauvorhaben aufgrund mehrerer …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2026 - 3 S 2350/25

    Kostenentscheidung bei Teilzulassung der Berufung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2023 - 3 LZ 168/23

    Zusammengefasster Beitragsbescheid bei Auflistung von Beitragspflichtigen …

  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 14 B 21.1066

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Ruhensbescheides - Rücknahmeermessen für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 15 A 113/07

    Erforderlichkeit einer positiven Feststellung bzgl. der Vereinbarkeit eines …

  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 15.81

    Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision durch …

  • VG Schwerin, 27.07.2023 - 4 D 593/23

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, Wirksamkeit einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 15 A 116/07
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