Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber - Zeitweise Aussetzung der Abschiebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1980 - 11 S 369/80
- BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80
Einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann nicht entsprochen werden, wenn vor Erledigung des Verwaltungsakts auch der Aufhebungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen Unzulässigkeit der Klage oder mangels einer Rechtsverletzung des Klägers hätte abgewiesen werden müssen (BVerwGE 26, 161 [167]; 48, 331 [335];… Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 16). - BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78
Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80
Sie setzt die Ausreisepflicht (§ 12 Abs. 1 AuslG) voraus und läßt diese unberührt (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1). - BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80
Einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann nicht entsprochen werden, wenn vor Erledigung des Verwaltungsakts auch der Aufhebungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen Unzulässigkeit der Klage oder mangels einer Rechtsverletzung des Klägers hätte abgewiesen werden müssen (BVerwGE 26, 161 [167]; 48, 331 [335]; Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 16). - BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 63.73
Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Anerkennung der Bezugsfertigkeit …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80
Einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann nicht entsprochen werden, wenn vor Erledigung des Verwaltungsakts auch der Aufhebungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO wegen Unzulässigkeit der Klage oder mangels einer Rechtsverletzung des Klägers hätte abgewiesen werden müssen (BVerwGE 26, 161 [167]; 48, 331 [335];… Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 16).
- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Sie stellt einen ihn begünstigenden Verwaltungsakt dar (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 809.80 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3). - BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21
EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen …
- OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 …
Rn. 44 Eine Duldung ist ein Verwaltungsakt, deren unmittelbarer Regelungsgehalt in der verbindlichen Erklärung besteht, dass der Ausländer während ihrer Laufzeit nicht abgeschoben wird (BVerwG, Beschl. v. 16. Oktober 1980 - 1 B 809/80 -, juris Rn. 3;… vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2017 - 3 D 53/17 -, juris Rn. 8).
- BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80
Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem …
In Übereinstimmung damit kann beispielsweise die anerkannten Asylberechtigten zu erteilende Aufenthaltserlaubnis (§ 43 AuslG), auf die ein Rechtsanspruch besteht, mit Nebenbestimmungen versehen werden, soweit sie mit der Rechtsstellung eines Asylberechtigten vereinbar sind (Beschluß vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 809.80 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3). - FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09
Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen …
Denn sie bedeutet, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 16. Oktober 1980 (1 B 809/80, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3, InfAuslR 1981, 98, ZAR 1982, 55; BVerwG Beschluss v. 03.06.1987 1 B 58/87, juris; jeweils m. w. N.) entschieden hat, nur die zeitweise Aussetzung der Abschiebung des zur Ausreise verpflichteten Ausländers.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Beschluss v. 03.06.1987 1 B 58/87) hindert die "Duldung" im aufenthaltsrechtlichen Sinne zwar nur die Abschiebung oder Ausweisung, d. h. zwangsweise Entfernung des zur Ausreise verpflichteten Ausländers, setzt die Ausreisepflicht voraus und lässt diese unberührt (BVerwG Beschluss v. 16.10.1980 1 B 809.80, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3; InfAuslR 1981, 98, ZAR 1982, 55), ohne eine (positive) Regelung in dem Sinn zu treffen, dass der Aufenthalt rechtswidrig und der Adressat des Duldungsbescheides zur Ausreise verpflichtet ist (BVerwG Beschluss v. 16.10.1980 1 B 809/80, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3, InfAuslR 1981, 98, ZAR 1982, 55).
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …
Die Duldung hat das Bestehen einer Ausreisepflicht zur Voraussetzung und läßt diese unberührt (§§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 AuslG;Beschluß vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 809.80 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3 ). - BVerwG, 03.06.1987 - 1 B 58.87
Erlaubnis der Wiedereinreise nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt bei …
Sie setzt die Ausreisepflicht (§ 12 Abs. 1 AuslG) voraus und läßt diese unberührt (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1; Beschluß vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 809.80 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3).Der unmittelbare Regelungsgehalt einer Duldung erschöpft sich in der verbindlichen Erklärung, daß der Ausländer während ihrer Laufzeit nicht abgeschoben wird (Beschluß vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 809.80 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97
Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung des Aufenthalts - …
Sie stellt einen ihn begünstigenden Verwaltungsakt dar (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 809.80 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 3). - VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der …
Die Bescheinigung nach § 20 Abs. 4 AsylVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 -- 9 C 54.87 --, InfAuslR 1988, 251 = Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 3) und auch die Duldung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Oktober 1980 -- 1 B 809.80 --, Buchholz 402.24 Nr. 3 § 17 AuslG, ferner auch Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., Rz. 692 m.w.N. zum Stand der Auffassung) sind Verwaltungsakte, gegen deren Versagung die Verpflichtungsklage, die auch hier anzunehmen ist, den geeigneten Rechtsbehelf darstellt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2026 - 2 M 651/25
Asylrechtlicher Beschwerdeausschluss; Abschiebungsandrohung durch Bundesamt und …
Während der Laufzeit bzw. Geltungsdauer der Duldung darf ein Ausländer nicht abgeschoben werden (BVerwG, B. v. 16.10.1980 - 1 B 809.80 -, juris Rn. 3;… B. v. 03.06.1987 - 1 B 58.87 -, juris Rn. 4;… OVG Bautzen, U. v. 09.12.2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 43); entfallen die Duldungsgründe muss zunächst die Duldung widerrufen werden (vgl. § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG;… siehe auch BVerwG, U. v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, juris Rn. 17). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 11 S 1035/92
Verbleiben zugewiesener Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2026 - 2 M 650/25
Asylrechtlicher Beschwerdeausschluss; Widerruf einer Duldung
- VGH Bayern, 19.01.2023 - 19 C 22.2486
Kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei fehlender Wiederholungsgefahr
- BVerwG, 27.08.1981 - 1 C 38.81
Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
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