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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.2001 - 1 B 83.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3280
BVerwG, 28.03.2001 - 1 B 83.01 (https://dejure.org/2001,3280)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 1 B 83.01 (https://dejure.org/2001,3280)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 1 B 83.01 (https://dejure.org/2001,3280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 Ausländergesetz (AuslG) - Prognose einer drohenden Gefahr für eines der in § 53 Abs. 6 Satz. 1 AuslG geschützten Rechtsgüter im Zielstaat der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 1 B 83.01
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 105, 383, 385 ff. m.w.N.) ergibt sich bereits ohne weiteres, dass die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfüllt sind, wenn die Prognose im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (§ 77 AsylVfG) ergibt, dass dem Ausländer bei einer Rückkehr im Zielstaat der Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für eines der dort genannten Rechtsgüter droht, unabhängig davon, ob diese Gefahr nur vorübergehend oder voraussichtlich dauerhaft ist; nur die nicht zielstaatsbezogenen Gefahren fallen aus dem Anwendungsbereich des § 53 AuslG heraus und sind gegebenenfalls von der Ausländerbehörde als Vollstreckungshindernisse zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03

    Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische …

    Rn. 50 Vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2001 - 1 B 83.01 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 44.
  • VGH Hessen, 16.07.2013 - 7 A 1602/12

    Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen …

    Dabei gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen dieser Vorschrift der gleiche Prognosemaßstab, den die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Gefahr einer politischen Verfolgung aufstellt (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2001, Az. 1 B 83.01, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 44; Urteil vom 17.10.1995, Az. 9 C 9.95, BVerwGE 99, 324; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 23.02.1998, Az. RO 2 K 97.2329).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 11 LB 121/04

    Abschiebungsschutz; Behandlungsmöglichkeit; Bevölkerungsgruppe; erhebliche …

    - 9 C 9.95 - InfAuslR 1996, 149; Beschl. v. 28.3.2001 - 1 B 83.01 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 44 mit dem Zusatz, dass es unerheblich ist, ob eine festgestellte erhebliche konkrete Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nur vorübergehend oder voraussichtlich dauerhaft ist; Beschl. v. 18.7.2001 - 1 B 71.01 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 46).
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