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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4185
BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95 (https://dejure.org/1995,4185)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1995 - 1 B 83.95 (https://dejure.org/1995,4185)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1995 - 1 B 83.95 (https://dejure.org/1995,4185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der Berufsausübrung - Gewerbercht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagungsverfügung - Verwaltungsgerichtliche Beurteilung - Maßgeblicher Zeitpunkt

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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwGE 65, 1 ; Beschlüsse vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 und vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57).

    Außerdem ist ein "Wohlverhalten" des Gewerbetreibenden während des Anfechtungsprozesses nicht ohne weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (Beschluß vom 23. November 1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
    Die in Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit, auf die der Kläger verweist, tritt gegenüber anderen Freiheitsrechten, hier demjenigen aus Art. 12 Abs. 1 GG zurück (vgl. BVerfGE 6, 32 >37<; 67, 157 >171<).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwGE 65, 1 ; Beschlüsse vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 und vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
    Die in Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit, auf die der Kläger verweist, tritt gegenüber anderen Freiheitsrechten, hier demjenigen aus Art. 12 Abs. 1 GG zurück (vgl. BVerfGE 6, 32 >37<; 67, 157 >171<).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwGE 65, 1 ; Beschlüsse vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 und vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57).
  • BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91

    Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluß vom 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242 ) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung gemäß § 35 Abs. 6 GewO Rechnung getragen werden kann; die Vorschrift des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO ist einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung und Anwendung zugänglich.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17

    Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Aus dieser materiellen Rechtslage folgt zum anderen, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung, die - wie hier - noch andauert, im Rahmen der Anfechtungsklage der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts ist (…vgl. zur Beschlagnahme Senat, Urt. v. 17.07.2000, a.a.O.;… W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 113 Rn. 43 m.w.N.;… zu Sicherstellungsverfügungen VG Braunschweig, Urt. v. 02.12.2009 - 5 A 25/08 - DVBl. 2010, 529; VG Oldenburg, Beschl. v. 30.01.2008 - 2 A 969/07 - juris; zur Bedeutung einer über den Erlasszeitpunkt hinausgehenden Kontrollpflicht der Behörde auch BVerwG, Beschl. v. 16.06.1995 - 1 B 83/95 - GewArch 1996, 24 …und Urt. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1: Da bei einer gemäß § 35 Abs. 1 GewO verfügten Gewerbeuntersagung wegen § 35 Abs. 6 GewO - anders als hier - keine fortbestehende Kontrollpflicht besteht, sind dort auch keine erst im Anfechtungsprozess entstandenen Umstände zu berücksichtigen.).
  • VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist wegen der Möglichkeit der Wiedergestattung des Gewerbes gemäß § 35 Abs. 6 GewO der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; BVerwG, B. v. 16.6.1995 - 1 B 83/95 - juris).
  • VG München, 16.09.2014 - M 16 K 14.220

    Widerruf einer Reisegewerbekarte; Unzuverlässigkeit infolge Steuerschulden

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist wegen der Möglichkeit der Wiedergestattung des Gewerbes der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83/95 - juris).
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