Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 831.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis an Ausländer - Grundrechtlicher Schutz der Familie für minderjährige und volljährige Kinder - Einreise zum Zwecke der Arbeitsaufnahme ohne Besitz eines entsprechenden Sichtvermerks oder einer Legitimationskarte - Beeinträchtigung von ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 21.07.1980 - Bf V 15/80
- BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 831.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
Überprüfung einer Ermessensentscheidung
Auszug aus BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 831.80
Wie der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1979 (BVerwGE 57, 252 [256 f.]) im einzelnen ausgeführt hat, beeinträchtigt die Anwesenheit eines unter Mißachtung des Sichtsvermerkszwangs eingereisten Ausländers in der Regel Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, so daß ihm eine Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden darf.
- BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84
Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange …
Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigt grundsätzlich keine andere Beurteilung der Rechtslage, die ein Verstoß gegen den Sichtvermerkszwang regelmäßig nach sich zieht (Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 831.80 - vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 - vom 22. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 55.81 - vom 29. März 1982 - BVerwG 1 B 28.82 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - a.a.O.). - BVerwG, 29.03.1982 - 1 B 28.82
Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis - Anwesenheit eines unter Missachtung des …
Davon abgesehen müßte die Beschwerde auch deshalb scheitern, weil in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt ist, daß die Anwesenheit eines unter Mißachtung des Sichtvermerkszwangs eingereisten Ausländers in der Regel Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (BVerwGE 57, 252 [256]) und daß dies auch gilt, wenn der Ausländer mit seinen sich hier aufhaltenden Eltern zusammenleben möchte, da auch einem solchen Ausländer grundsätzlich zuzumuten ist, gemäß der gesetzlichen Regelung nicht erst nach, sondern vor der Einreise um die entsprechende Aufenthaltserlaubnis nachzusuchen (vgl. Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 831.80 - vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 - vom 22. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 55.81 -).
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