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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42922
OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15 (https://dejure.org/2015,42922)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2015 - 1 B 84/15 (https://dejure.org/2015,42922)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 1 B 84/15 (https://dejure.org/2015,42922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6
    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; "anderer wichtiger Grund"; Konfliktbewältigungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Der Bebauungsplan Nr. 0. "Erweiterung Wohngebiet E............" vom 26. November 4 2008 war mit Normenkontrollurteil des Senats (NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, juris) für unwirksam erklärt worden.

    Die Mängel, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 13. Oktober 2011 - 1 C 9/01 (gemeint ist: 1 C 9/09) - gerügt habe, seien nicht durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zu korrigieren.

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller ist vorliegend nicht erkennbar, warum eine Heilung der Mängel, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - festgestellt hatte, nicht im Wege der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB möglich gewesen sein sollte.

    Soweit in der Antragsschrift ausgeführt wird, schon an der Urteilsformel des vorgenannten Normenkontrollurteils sei erkennbar, dass zur Behebung der Mängel ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB nicht in Betracht komme, weil die Satzung nicht gemäß § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO "bis zur Behebung der Mängel für nicht wirksam" erklärt worden sei, wird übersehen, dass die in Bezug genommene Vorschrift (§ 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO) in Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359, 1381) mit Wirkung vom 20. Juli 2004 (Art. 7 EAG Bau) aufgehoben worden war und daher zum Entscheidungszeitpunkt des Normenkontrollurteils im Verfahren 1 C 9/09 bereits seit mehr als sieben Jahren keine Geltung mehr hatte.

    Die von den Antragstellern in Bezug genommenen Mängel des Bebauungsplans in der Fassung vom 26. November 2008, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil im Verfahren 1 C 9/09 aufgezeigt und zu deren Behebung die Antragsgegnerin ein Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt hat, sind keine Mängel, die die Planung als Ganzes in Frage stellen oder die Grundzüge der Planung berühren.

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30. August 2001 - 4 CN 9.00 -) dürfe sie die Versickerung des Regenwassers im Plangebiet festsetzen.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Der Planung muss daher eine Erschlie- ßungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen diesseits und jenseits der Plangrenzen keinen Schaden nehmen (BVerwG, Urt. v. 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Ergibt diese Prüfung, dass der Normenkontrollantrag voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO dringend geboten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 [4 CN 4.14] -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Ergibt diese Prüfung, dass der Normenkontrollantrag voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO dringend geboten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 [4 CN 4.14] -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Ein "anderer wichtiger Grund" i. S. v. § 47 Abs. 6 VwGO, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigt, liegt vor, wenn sich der Bebauungsplan im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. Senatsbeschl. v. 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09

    Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Dringlichkeit; schwerer Nachteil; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO ver- 17 langt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten sein muss (Senatsbeschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 9.01

    Grenzen der zulässigen Auslegung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts durch …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
    Die Mängel, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 13. Oktober 2011 - 1 C 9/01 (gemeint ist: 1 C 9/09) - gerügt habe, seien nicht durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zu korrigieren.
  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung

    Der Planung muss daher grundsätzlich eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen diesseits und jenseits der Plangrenzen keinen Schaden nehmen (…vgl. BVerwG, U. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 ff. = juris Rn. 15; SächsOVG, B. v. 5.5.2015 - 1 B 84/15 - juris Rn. 20;… Dirnberger in Spannowsky/Uechtritz, Beck'scher Online-Kommentar BauGB, Stand: Oktober 2015, § 1 Rn. 131).
  • VG Freiburg, 29.08.2016 - 6 K 2788/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erschließungsarbeiten

    Der Planung muss daher eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen diesseits und jenseits der Plangrenzen keinen Schaden nehmen (…vgl. zu den Anforderungen an eine abwägungsfehlerfreie Niederschlagswasserbeseitigung: BVerwG, Urt. v. 21.03.2002 - 4 CN 14.00 -, Rn. 13/14, juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 05.05.2015 - 1 B 84/15 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines …

    Prüfungsmaßstab sind jedenfalls bei Bebauungsplänen nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12), der der Senat folgt (…Senatsbeschl. v. 2. Mai 2022 - 1 B 437/21 -, juris Rn. 57;… Senatsbeschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 41;… Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 5. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 16), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags.
  • OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22

    Satzung; Ausfertigung; Veränderungssperre; einstweilige Anordnung; schwerer …

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der Vollzug der Veränderungssperre vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 und 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; jeweils bezogen auf Bebauungspläne; SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 1 NE 20.333 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 2 B 1137/20.NE -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21

    Veränderungssperre; einstweilige Anordnung

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der Vollzug der Veränderungssperre vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 und 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; jeweils bezogen auf Bebauungspläne; Senatsbeschl. v. 15. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 1 NE 20.333 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 2 B 1137/20.NE -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.04.2022 - 1 B 460/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der Vollzug der Veränderungssperre vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 und 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; jeweils bezogen auf Bebauungspläne; SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 1 NE 20.333 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 2 B 1137/20.NE -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 17.12.2019 - 2 N 18.1804

    Erreichen der Anstoßfunktion der Bekanntmachung und hinreichende Bewältigung der …

    Der Planung muss daher grundsätzlich eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen diesseits und jenseits der Plangrenzen keinen Schaden nehmen (…vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 ff. = juris Rn. 15; SächsOVG, B.v. 5.5.2015 - 1 B 84/15 - juris Rn. 20;… Dirnberger in Spannowsky/Uechtritz, Beck'scher Online-Kommentar BauGB, Stand: 1. November 2019, § 1 Rn. 131).
  • OVG Sachsen, 23.06.2022 - 1 B 166/22

    Einstweilige Anordnung; Veränderungssperre; Geltungsdauer; Normenklarheit; …

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der Vollzug der Veränderungssperre vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 und 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; jeweils bezogen auf Bebauungspläne: SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 1 NE 20.333 - , juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 2 B 1137/20.NE -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 23.03.2016 - 1 B 84/16

    Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Gerichtsbesetzung, …

    Eine abschließende Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Bebauungsplan (…zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 5. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 16) ist derzeit nicht möglich, weil dem Senat die dafür erforderlichen Akten des Bebauungsplanverfahrens noch nicht vorliegen und der Antragsgegnerin eine angemessene Erwiderungsfrist zu dem ausführlich begründeten Eilantrag einzuräumen war, die noch nicht abgelaufen ist.
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