Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.02.2004 - 1 B 855/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung des Verschuldens eines prozessvertretenden Beamten oder Angestellten mit Befähigung zum Richteramt oder eines Diplomjuristen an der Versäumung einer Frist; Eingreifen des Behördenprivilegs für Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts; ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 27.03.2003 - 3 K 638/00
- OVG Sachsen, 24.02.2004 - 1 B 855/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02
Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2004 - 1 B 855/03
Die genannte Vorschrift bezweckt keine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (SächsOVG, Beschl. v. 9.10.2002 - 1 B 497/02 -, insoweit nicht geändert durch BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003, SächsVBl. 2003, 290; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 7.8.2003, VBlBW 2004, 65 unter Verweisung auf BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.1992, Buchholz 319 § 60 VwGO Nr. 176, …und vom 6.6.1995, aaO). - BVerwG, 06.06.1995 - 6 C 13.93
Fristwahrung - Schriftsätze - Anforderungen an eine Behörde
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2004 - 1 B 855/03
Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO ist anzunehmen, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschl. v. 6.6.1995, NVwZ-RR 1996, 60). - VGH Baden-Württemberg, 07.08.2003 - 11 S 1201/03
Fristeinhaltung durch Behörde: Wiedereinsetzung - Verschulden - Umstellung auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2004 - 1 B 855/03
Die genannte Vorschrift bezweckt keine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (SächsOVG, Beschl. v. 9.10.2002 - 1 B 497/02 -, insoweit nicht geändert durch BVerwG, Beschl. v. 15.7.2003, SächsVBl. 2003, 290; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 7.8.2003, VBlBW 2004, 65 unter Verweisung auf BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.1992, Buchholz 319 § 60 VwGO Nr. 176, …und vom 6.6.1995, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2023 - 12 S 2487/22
Sorgfaltsanforderungen an eine Behörde bei Einreichung fristgebundener …
Dabei gelten für Behörden wie die Beklagte die gleichen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht wie bei einem Rechtsanwalt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 06.06.1995 - 6 C 13.93 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 30.11.2009 - 12 A 3256/08 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2004 - 1 B 855/03 -, juris Rn. 4;… Ulrich in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 2. Aufl., § 60 VwGO, Stand: 15.12.2022, Rn. 23).So wie in einer Anwaltssozietät Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass ein anderes Sozietätsmitglied zumindest die unaufschiebbaren, insbesondere fristgebundenen, Arbeiten eines Sozietätsmitglieds in angemessener Weise und zeitgerecht erledigt, hat dies in einem Rechtsamt mit mehreren juristischen Mitarbeitern zu erfolgen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2004 - 1 B 855/03 -, juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2004 - 12 A 4693/02
Formelle Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Rn. 12 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 1 B 855/03 -, Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 8. April 1991 - 2 C 32.90 -, NJW 1991, S. 2096.Rn. 14 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 1982 - 5 S 2145/82 -, VBlBW 1983, S. 369, sowie Beschluss vom 10. November 1983 - 6 S 1701/83 -, Leitsatz in Juris; zum Verschulden bei unterbliebener Notierung der Berufungsbegründungsfrist vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 1 B 855/03 -, Juris.
- OVG Sachsen, 31.07.2015 - 1 A 545/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsbegründungsfrist; …
Nichts anderes kann für die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts gelten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. Februar 2004 - 1 B 855/03 -, juris Rn. 4), wenn sie sich eigener Mitarbeiter für die Prozessführung bedient.
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Rechtsprechung
| VG Schwerin, 26.11.2003 - 1 B 855/03 |
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 26.11.2003 - 1 B 855/03
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2004 - 2 M 248/03
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