Rechtsprechung
| OVG Bremen, 22.10.1992 - 1 B 86/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Gesamtschulen - Aufnahmebeschränkung und Kapazitätsauslastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Integrierte Gesamtschule; Aufnahmebeschränkungen; Erschöpfung der Aufnahmekapazität
Verfahrensgang
- VG Bremen, 05.08.1992 - 7 V 43/92
- OVG Bremen, 22.10.1992 - 1 B 86/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1993, 144
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus OVG Bremen, 22.10.1992 - 1 B 86/92
Stellt der Staat verschiedene Bildungsgänge zur Verfügung, steht den Eltern eines schulpflichtigen Kindes von Verfassungs wegen (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) ein Wahlrecht zu, das nicht mehr als notwendig begrenzt werden darf (BVerfG, Urt. v. 6.12.72, BVerfGE 34, 165). - BVerfG, 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83
Grenzziehung - Elternrecht - Schulaufsichtsrechtliche Gestaltungsbefugnis des …
Auszug aus OVG Bremen, 22.10.1992 - 1 B 86/92
Ob der Rechtsbegriff der Aufnahmefähigkeit einer Schule, dem vom Gesetzgeber keinerlei Differenzierungskriterien beigegeben wurden, unter dem Gesichtspunkt des Gesetzesvorbehalts eine ausreichende Regelungsdichte besitzt, kann hier dahinstehen (zur Reichweite des Gesetzesvorbehalts im Schulverhältnis vgl. den zum bremischen Schulrecht ergangenen Beschluß des BVerfG - Vorprüfungsausschuß - vom 06.02.1984, NVwZ 1984, 781). - OVG Bremen, 26.05.1989 - 1 B 33/89
Auszug aus OVG Bremen, 22.10.1992 - 1 B 86/92
Der erkennende Senat hat bereits im Beschl. v. 26.05.1989 (NVwZ-RR 1989, 546) ausgeführt, daß der Bildungsanspruch nach § 24 Abs. 1 BremSchulG sich auf alle von der Antragsgegnerin angebotenen eigenständigen Bildungsgänge bezieht.
- OVG Bremen, 04.10.2001 - 1 B 363/01
Wahlrecht der Eltern über unterschiedlicher Organisationsformen eines …
Wie der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung immer wieder ausgeführt hat (Beschl. v. 22.10.1992 - 1 B 86/92, NVwZ-RR 1993, 144 [145]; Beschl. v. 15.11.1993 - 1 T 4/93 - Beschl. v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -), muß Schulerziehung altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden. - OVG Bremen, 28.05.2002 - 2 B 127/02
Wechsel der Schulart unter der Bedingung, dass eine pädagogische Empfehlung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Bremen, 22.07.2010 - 1 V 804/10
Anspruch auf Aufnahme in die Gesamtschule Bremen-West zum Schuljahr 2010/11 unter …
Schulerziehung muss altersgemäß gewährt werden und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (std. Rspr. der brem. Verwaltungsgerichte; z. B. OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 -). - VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08 Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).
- VG Bremen, 31.07.2008 - 1 V 1991/08
Anspruch auf Zuweisung zur Gesamtschule Mitte
Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1992 - 1 B 86.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung eines anwaltlich vertretenen Klägers
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1992 - 18 A 1844/91
- BVerwG, 19.06.1992 - 1 B 86.92
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1992 - 1 B 86.92
Im übrigen kann von einer Versagung des rechtlichen Gehörs nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]). - BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1992 - 1 B 86.92
Im übrigen kann von einer Versagung des rechtlichen Gehörs nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]). - BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70
Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag
Auszug aus BVerwG, 19.06.1992 - 1 B 86.92
Im übrigen kann von einer Versagung des rechtlichen Gehörs nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).
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