Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtswidrige vorübergehende Zuweisung in ein Call-Center der Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG
- prot-in.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- prot-in.de (Kurzinformation)
§ 4 Abs. 4 PostPersRG; § 123a BRRG
Vorübergehende Zuweisungen nach § 4 Abs. 4 PostPersRG sind nicht ohne Zustimmung des Beamten zulässig - anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine vorübergehenden Zuweisungen zu Vivento Customer Services GmbH (VCS) ohne Zustimmung des Beamten!
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 28.03.2008 - 1 B 9/08
- VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94
Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines …
Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
"Bei jeder sachlich begründbaren Änderung der dem Beamten übertragenen Funktionsämter muss ihm jedoch stets ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleiben (…Urteile vom 22. Mai 1980 a.a.O. S. 151…, vom 28. November 1991 a.a.O. und vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - BVerwGE 98, 334 ). - BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03
Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige …
Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
Insbesondere darf er nicht aus dem Dienst gedrängt und nicht dadurch, dass ihm Pseudobeschäftigungen zugewiesen werden, zur Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten genötigt werden (Urteil vom 7. September 2004 - BVerwG 1 D 20.03 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 28 S. 28).". - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 1 B 751/06
Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
§ 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.07.2006 - 1 B 751/06 - juris), u.zw. - VG Schleswig, 24.04.2008 - 16 B 9/08
Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
Denn bei dem neuen beamtenrechtlichen Institut der vorübergehenden Zuweisung einer Tätigkeit (§ 123 a BRRG, § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG) handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt (…Schnellenbach, NJW-Schriften 40, 5. Aufl., Rdn. 135 ff.; Kotulla, ZBR 1995, 168 ff. / 171 und 365 m.w.N.), so dass Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren ist (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet). - VG Hamburg, 14.04.2008 - 8 E 830/08
Auszug aus VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
Denn bei dem neuen beamtenrechtlichen Institut der vorübergehenden Zuweisung einer Tätigkeit (§ 123 a BRRG, § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG) handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt (…Schnellenbach, NJW-Schriften 40, 5. Aufl., Rdn. 135 ff.; Kotulla, ZBR 1995, 168 ff. / 171 und 365 m.w.N.), so dass Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren ist (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.04.2008 - 16 B 9/08 - ; unzutreffend VG Hamburg, Beschl. v. 14.04.2008 - 8 E 830/08 - , das den Antrag in einen solchen gem. § 123 VwGO umdeutet).
- VG Lüneburg, 25.06.2008 - 1 B 34/08
Vorl. Rechtsschutz bei Zuweisung zu einem privaten Callcenter - VCS-GmbH - der …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von ihren zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH in Uelzen erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des höheren Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08
Vorläufiger Rechtsschutz bei Zuweisung beamtenrechtlicher Tätigkeit in einem …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von ihren zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH in Uelzen erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Lüneburg, 25.06.2008 - 1 B 36/08
Vorl. Rechtsschutz und Zuweisung an ein Callcenter - VCS-GmbH - der Dt. Telekom …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von ihren zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH in Uelzen erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des höheren Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 33/08
Vorlf. Rechtsschutz durch Feststellung der aufschiebenden Wirkung bei Zuweisung …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Lüneburg, 04.07.2008 - 1 B 37/08
Abordnung; abstrakt funktionelles Amt; amtsangemessene Tätigkeit; …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von ihren zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH in Uelzen erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 30/08
Beamter; Call-Center; PNU; Post; Postbeamter; Postnachfolgeunternehmen; Telekom; …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Lüneburg, 18.06.2008 - 1 B 31/08
Abordnung; abordnungsähnliche Beurlaubung; amtsangemessene Tätigkeit; …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von den zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Schleswig, 05.01.2011 - 12 B 96/10
Privates Interesse an einstweiliger Verschonung von der Zuweisung überwiegt …
Die genannte Bestimmung des BBG ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 B 751/086 - und VG Lüneburg, Beschluss vom 30.04.2008 - 1 B 9/08 -, beide in juris).Die von der Antragsgegnerin angeführte wirtschaftliche und personelle Situation der Deutschen Telekom AG sowie die vorgetragene Unmöglichkeit, den Antragsteller anderweitig beschäftigen zu können, stellen in dieser Allgemeinheit keinen hinreichenden Grund für eine sofortige Vollziehbarkeit einer Zuweisungsverfügung dar (so auch VG Lüneburg, Beschluss vom 30.04.2008 - 1 B 9/08 -, juris).
- VG Lüneburg, 09.07.2008 - 1 B 38/08
Abordnung; amtsangemessene Tätigkeit; aufschiebende Wirkung; betriebliche …
Nach den der Kammer bekannten Versuchen der Antragsgegnerin, Beamte bei der privaten VCS-GmbH für drei Monate in einem Callcenter zu beschäftigen und einzusetzen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 30.4.2008 - 1 B 9/08, 1 B 11/08 und 1 B 13/08 ), kann die nunmehr von der Antragsgegnerin für den gleichen Zeitraum deklarierte und von ihr jetzt so bezeichnete "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" mit "vertieften Einarbeitungen" und der "Eingliederung in ein Team" nicht als Abkehr von ihren zuvor verfolgten Zielen bewertet werden: Der Antragsteller soll - eingebettet in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive" - nach wie vor bei der privaten VCS-GmbH in Uelzen erkennbar in einem Arbeitsfeld mit Tätigkeiten betraut werden, die ihm als Beamter des gehobenen Dienstes weder auf Zeit noch auf Dauer übertragen werden können.So hat das die Antragsgegnerin in vorangehenden Verfahren auch selbst gesehen (vgl. 1 B 9/08 und 1 B 20/08).
- VG Lüneburg, 10.06.2008 - 1 B 23/08
Beamter; Schiebebeschluss; Dienstherrnfähigkeit; Einrichtung; dienstherrnfähig …
Allerdings ist eine solche Zuweisung von der Zustimmung des betroffenen Beamten abhängig (vgl. Beschl. der Kammer v. 30.4.2008 - 1 B 9/08 -), an der es hier fehlt. - VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 28/08
Zuweisung eines Beamten der Telekom zu einem VCS-Callcenter
- OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2011 - 3 MB 6/11
- VG Ansbach, 30.07.2008 - AN 11 S 08.01173
Im Einzelfall unzureichende Begründung für das Interesse am Sofortvollzug der …
- VG Lüneburg, 13.06.2008 - 1 B 25/08
Abordnung; abordnungsähnliche Beurlaubung; amtsangemessene Tätigkeit; …
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 28.03.2008 - 1 B 9/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
"Schiebebeschluss" zwecks Offenhaltens des Verfahrens im Falle fehlender Reaktion einer Behörde (Dt. Telekom)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
80 ; VwGO; 80 VIII ; VwGO; 19 IV ; GG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 28.03.2008 - 1 B 9/08
- VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus VG Lüneburg, 28.03.2008 - 1 B 9/08
Denn zur Erhaltung der Entscheidungsfähigkeit - nicht nur des eingeleiteten Verfahrens nach § 80 VwGO, sondern auch des Widerspruchsverfahrens und eines möglicherweise zu erwartenden Klageverfahrens - ist es geboten, die aufschiebende Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs zunächst einmal wiederherzustellen ("Schiebebeschluß" im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG, vergl. dazu BVerfGE 88, 185 = NVwZ 1993, 767 und BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats - NVwZ-Beilage 2/1996 A 1).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.2008 - 1 B 9.08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 11 N 40.07
- BVerwG, 08.07.2008 - 1 B 9.08
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